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Fast ein Drittel der Beschäftigten in der Altenpflege hat noch keinen Pflegebonus erhalten

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Für Beschäftigte der Altenpflege stellt die Corona-Pandemie eine besonders große Herausforderung dar. Um ihre wichtige Arbeit zu würdigen, hat der Bundestag daher im Mai 2020 beschlossen, ihnen eine Prämie von bis zu 1.500 Euro auszuzahlen. Doch in einer Umfrage der Kanzlei Chevalier für Arbeitsrecht hat nahezu ein Drittel der befragten Pflegekräfte geantwortet, dass sie ihren Bonus noch immer nicht erhalten haben. Die Experten ziehen Bilanz und erklären, wie Pflegekräfte den ihnen rechtmäßig zustehenden Bonus doch noch erhalten.

Anspruch auf Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege

Mit dem Beschluss des Bundestags über die sogenannte Corona-Prämie steht allen, die zwischen 1. März 2020 und 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in der Altenpflege beschäftigt waren, die rechtmäßige Auszahlung eines Bonus zu. Sowohl Beschäftigte von Altenpflegeheimen und der ambulanten Pflege als auch Auszubildende und Freiwilligendienstleistende haben ein Anrecht auf den Bonus. Die Höhe der Prämie ist dabei abhängig von Art und Umfang der Arbeit sowie dem jeweiligen Bundesland, in dem die Pflegekräfte arbeiten. „Beschäftigte der Altenpflege leisten immer, aber besonders in dieser Krise, einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Auszahlung einer Prämie ist daher notwendig, um denen Anerkennung zu zollen, die die meistgefährdete Bevölkerungsgruppe versorgen und pflegen“, erklärt Ashkan Saljoughi, Leiter der Kanzlei Chevalier. 

Viele Pflegekräfte sind bisher leer ausgegangen

Die gute Nachricht: Fast alle der befragten Pflegekräfte, nämlich 98 %, wissen um den Beschluss des Bundestags und dass ihnen eine Corona-Prämie zusteht. Die Realität sieht aber ganz anders aus, wie Saljoughi erläutert: „Unsere Umfrage hat ergeben, dass noch immer rund 32 % der Beschäftigten auf die Auszahlung der Prämie warten. Unverständlich, dass es selbst nach so langer Zeit noch Probleme mit der Auszahlung gibt. Bloße Versprechungen reichen nicht aus, wenn das Geld nicht bei denen ankommt, die es verdient haben: den Pflegekräften.“

Höhe der Prämie abhängig von der Pflegetätigkeit – nur Bayern zahlt weniger

Entscheidend für die Höhe der Auszahlung ist zum einen die Art der Pflegetätigkeit und zum anderen der Beschäftigungsumfang. Jemand, der Teilzeit arbeitet, bekommt eine geringere Prämie als jemand, der Vollzeit arbeitet. Die Bundesländer können den Bonus zudem freiwillig auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. 15 Bundesländer haben aufgestockt – nur Bayern nicht.

So zahlen die Pflegebetriebe in den verschiedenen Bundesländern – Bayern ist Schlusslicht

In Bayern ist die Höhe der Prämie nicht nur am geringsten, die Pflegebetriebe in dem Bundesland zeigen bisher auch das schlechteste Zahlungsverhalten. Nur 54 % der befragten Beschäftigten haben angegeben, ihren Pflegebonus bereits erhalten zu haben. Berlin steht auf dem vorletzten Platz mit 55 %. Die am besten zahlenden Betriebe kommen mit 100 % aus Mecklenburg-Vorpommern und mit 92 % aus Schleswig-Holstein.

Lange Wartezeiten als Dank für Pflege unter schwersten Bedingungen

Auf den Beschluss des Bundestags reagierten einige Arbeitgeber zeitnah und der Bonus wurde noch im Mai 2020 rund 12,7 % aller Beschäftigten ausgezahlt. Die Mehrheit der befragten Pflegekräfte musste sich allerdings lange gedulden. Nach Wochen der Unsicherheit, ob sie die Corona-Prämie überhaupt noch bekommen, erhielten erst im August weitere 22,4 % eine Auszahlung. Doch noch mehr Beschäftigte, etwa 33,2 %, warteten bis November auf ihren Bonus. „Nicht nur, dass viele Pflegekräfte monatelang auf ihren Bonus warten mussten, ist unverschämt. Viel erschreckender ist, dass ganze 60 % die Auszahlung erst bei ihrem Arbeitgeber einfordern mussten, obwohl sie ihnen rechtmäßig zusteht“, stellt der Rechtsexperte Saljoughi fest.

Weitere rund 32 % warten sogar noch bis heute auf die Auszahlung der Corona-Prämie. „Wenn bis jetzt die Boni verwehrt wurden, ist fraglich, ob eine Auszahlung überhaupt noch beabsichtigt ist“, schlussfolgert Ashkan Saljoughi „Dann empfiehlt es sich für Pflegekräfte, auf einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurückzugreifen, der sie gegenüber dem Bund und dem Arbeitgeber vertritt. Es darf nicht sein, dass so vielen Menschen für die schwere Arbeit, die sie leisten, nicht entsprechend Respekt gezollt wird.“

Pflegebonus noch nicht erhalten?

Die Kanzlei Chevalier stellt detaillierte Information zum Thema Corona-Prämie und einen kostenlosen Musterbrief für Arbeitnehmer zur Verfügung. Mit dem Musterbrief kann die Prämie beim Arbeitgeber beantragt werden.

Über die Umfrage

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der Chevalier GmbH, an der 323 Beschäftigte in der Altenpflege zwischen dem 22. und 28. Dezember 2020 teilgenommen haben. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung


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