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Abfindungsatlas 2022: Frauen und Ostdeutsche immer noch benachteiligt

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Abfindungszahlungen fallen auch in diesem Jahr sehr unterschiedlich aus und hängen von mehreren demografischen Faktoren ab. Welche Personengruppen dabei besonders wenig Geld beim Verlassen eines Unternehmens bekommen, zeigt der Abfindungsatlas Deutschland 2022, bei dem 1.842 interne Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte ausgewertet wurden. 

In der Arbeitswelt dienen Abfindungen dazu, um Arbeitnehmende für einen, in der Regel unerwarteten, Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen. In Deutschland gibt es bei der Höhe der Abfindung und somit auch bei der Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden zum Teil große Unterschiede. Das wird deutlich, wenn neben der absoluten Abfindung der sogenannte Abfindungsfaktor verglichen wird (Berechnung: Abfindung in Euro, geteilt durch Bruttomonatsgehalt und die vollen Beschäftigungsjahre). Laut den Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte liegt der durchschnittliche Abfindungsfaktor bei Männern bei 0,46. Bei Frauen hingegen liegt er bei 0,40. In Zahlen ausgedrückt würden Arbeitnehmer also bei einem Gehalt von 3.000 Euro und fünf Beschäftigungsjahren eine Abfindung in Höhe von 6.900 Euro erhalten, Arbeitnehmerinnen würden im Vergleich eine geringere Abfindungssumme von 6.000 Euro bekommen und erhalten somit im Durchschnitt 13 Prozent weniger Geld als Männer. „Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Abfindungsfaktoren bei Frauen gegenüber den Männern gar nicht so signifikant. Da Frauen aber durchschnittlich immer noch weniger verdienen als Männer und das Bruttomonatsentgelt nun einmal die Berechnungsgrundlage für die Höhe der zu erzielenden Abfindung darstellt, müssen die Arbeitgebenden noch viel tun, um gerechte Abfindungen an alle ihre Arbeitnehmenden zu zahlen“, erklärt Janine Beyer, Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte.

Immer noch 24 Prozent weniger Abfindung bei Frauen

Die Höhe der Abfindungssummen ist bei Frauen im geschlechtsspezifischen Vergleich mit den Männern immer noch deutlich niedriger. Sie bekommen beim Verlassen des Unternehmens im Durchschnitt circa 8.200 Euro und damit etwa 24 Prozent weniger als Männer, die im Durchschnitt 10.700 Euro erhalten. Dabei spielt auch der in Deutschland weiterhin existierende Gender Pay Gap (bereinigt) eine Rolle. Dieser besagt, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen bekommen.

Geschlechtervergleich

13 Prozent weniger Abfindung für Arbeitnehmende aus Ostdeutschland

Auch 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung spielt die geografische Lage der Arbeitgebenden eine wichtige Rolle bei der Abfindungshöhe, wie die internen Daten der Chevalier Rechtsanwälte zeigen. Durchschnittlich erhalten deutsche Arbeitnehmende eine Abfindung von etwa 8.300 Euro. Im Osten (inklusive Berlin) liegt diese bei 7.700 Euro (Abfindungsfaktor: 0,39), wohingegen im Westen durchschnittlich 8.900 Euro gezahlt werden (Abfindungsfaktor: 0,44). Arbeitgebende in Ostdeutschland zahlen ihren Beschäftigten somit durchschnittlich rund 13 Prozent weniger Abfindung als Arbeitgebende in Westdeutschland. In Thüringen erhalten Arbeitnehmende mit durchschnittlich 5.800 Euro die geringsten Abfindungssummen. In Nordrhein-Westfalen hingegen wird mit durchschnittlich 12.300 Euro die großzügigste Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. „Die Unterschiede bei den Abfindungszahlungen zwischen Ost und West sind auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sehr deutlich zu erkennen. Es muss noch viel dafür getan werden und es braucht dabei die Hilfe der Länder und der Unternehmen selbst, um angemessene Maßnahmen zur Angleichung der Leistungen zu finden und umzusetzen“, sagt Beyer.

Regionalvergleich

Mit fortschreitendem Alter steigt auch die Abfindung

Werden die Abfindungszahlungen zwischen den verschiedenen Altersklassen verglichen, fällt auf, dass je älter die Arbeitnehmenden sind, desto höher fallen die Abfindungszahlungen aus. So bekommen die 20- bis 30-Jährigen durchschnittlich 5.900 Euro für den Verlust ihres Arbeitsplatzes ausgezahlt. Scheiden Arbeitnehmende im Alter von 60 bis 70 Jahren ungewollt aus dem Unternehmen aus, bekommen sie eine Abfindung von durchschnittlich 16.300 Euro. Dies kann damit zusammenhängen, dass mit zunehmendem Alter meist auch mehr verdient wird, zum anderen sind ältere Arbeitnehmende auch oft länger in dem gleichen Unternehmen beschäftigt und sind so in einer besseren Verhandlungsposition bei Abfindungszahlungen.

Mittelschicht überrascht mit geringster Abfindungszahlung

Bei den Singles in Deutschland bekommt die Mittelschicht laut der Auswertung durchschnittlich etwa 2.400 Euro Abfindung und damit knapp 300 Euro weniger als die einkommensschwache Schicht, die knapp 2.700 Euro bezieht. Laut Institut der deutschen Wirtschaft gehört ein Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.121 Euro und 1.495 Euro zur einkommensschwachen Schicht. Mit einem Nettoeinkommen von 1.496 bis 2.804 Euro gehört ein Single zur Mittelschicht. Zwischen 2.805 und 4.673 Euro gehört er zur einkommensstarken Mitte und mit mehr als 4.673 Euro zur Schicht der relativ Reichen. Die einkommensstarke Schicht bekommt durchschnittlich eine Abfindung von 8.600 Euro und die relativ reiche Schicht 14.800 Euro. „Dass die Mittelschicht weniger Abfindung bekommt als die einkommensschwache Schicht, ist überraschend. Auch wenn der Unterschied nicht groß ist, zeigt die Auswertung, dass Abfindungszahlungen auch bei niedrigen Einkommensschichten höher ausfallen können. Um die höchstmögliche Abfindungssumme auszuhandeln, ist es auch immer ratsam, sich rechtliche Hilfe zu suchen“, so Beyer abschließend.

Einkommensschichten

Disclaimer

Alle Angaben zum Abfindungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 1.842 interne Daten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfassen den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 17.09.2022. Aus wettbewerbstechnischen Gründen können wir keine absoluten Werte kommunizieren. Die Datenlage für den Abfindungsatlas 2022 ist für die Bundesländer Bremen, Saarland und Sachsen leider unzureichend.


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