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Wie läuft die Kündigung bei Schwerbehinderung ab?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Kündigung bei Schwerbehinderung”

  • Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz.
  • Arbeitgeber müssen Schwerbehindertenvertretung beteiligen.
  • Die Zustimmung des Integrationsamts ist für Kündigung notwendig.
  • Die Schwerbehinderte können besonderen Bestandsschutz haben.
  • Die Ausgleichsabgabe gibt es bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts.
  • Schwerbehinderte können Anspruch auf besondere Abfindung haben.
  • Kündigung kann bei Verstoß gegen Schwerbehindertenrecht unwirksam sein.
  • Arbeitgeber müssen angemessene Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen.
  • Schwerbehinderte können innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
  • Ggf. können Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.


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Das Kündigungsschutzgesetz sieht einen besonderen Schutz für Personen vor, die es ohnehin schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden zu können. Insbesondere Menschen mit einer Schwerbehinderung gehören zu dem besonders schützenswerten Personenkreis. Doch ist eine Kündigung trotz Schwerbehinderung dennoch möglich? Was ist, wenn Sie eine Schwerbehinderung haben und mit 58 Jahren eine Kündigung erhalten? Wir wollen Ihnen heute einmal näher bringen, was es hierbei zu beachten gibt.

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Wann ist ein Arbeitnehmer schwerbehindert?

Auch im deutschen Arbeitsrecht Ist Behinderung nicht gleich Behinderung. Es wäre schlichtweg unsachgemäß alle Menschen mit einem körperlichen oder geistigen Defizit auf eine Stufe zu stellen. Stattdessen unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Graden der Behinderung. Doch wo beginnt die Schwerbehinderung? Um dies bestimmen zu können, orientiert man sich an verschiedenen Graden der Behinderung. Je nach Erkrankung ordnet man den betroffenen Arbeitnehmer einem Grad zu. Eine Schwerbehinderung beginnt bei einem Grad von mindestens 50. Zum Beispiel ordnet man einem Tinnitus einen Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 20 zu, während der Verlust eines Armes einen GdS von 80 hat.

Welchen besonderen Kündigungsschutz haben Schwerbehinderte?

Sollten Sie zu der Personengruppe der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung zählen, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Doch was heißt das im Einzelnen überhaupt? Blicken wir zunächst einmal auf den Beginn des Arbeitsverhältnisses. Hier unterscheidet sich der Kündigungsschutz nämlich nicht von dem eines Arbeitnehmers ohne Schwerbehinderung. Das heißt, dass Sie Ihr Arbeitgeber während der ersten sechs Monate (Probezeit) normal kündigen kann. Haben Sie hingegen die Probezeit erfolgreich absolviert, beginnt der besondere Kündigungsschutz. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen dann kündigen wollen, muss neben dem Betriebsrat auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) informiert werden. Dies ergibt sich aus § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch).

Obendrein benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes. Diese öffentliche Stelle macht sich zunächst selbst ein Bild von der Situation im Unternehmen. Dabei wird nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Betriebsrat, SBV und der Arbeitnehmer selbst angehört. Unter Zuhilfenahme von medizinischen Experten wird dann das Ziel angestrebt, das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten zu können. Hierbei können Maßnahmen wie beispielsweise eine Rehabilitation angeraten werden. Sollte allerdings auch das Integrationsamt der Meinung sein, dass die Kündigung nicht aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wurde, kann es der Kündigung zustimmen. Nun muss schlussendlich nur noch der Betriebsrat der Kündigung zustimmen. Der besondere Kündigungsschutz sorgt mithin für arbeitsrechtliche Vorteile.

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Wie kann man Schwerbehinderte kündigen?

Die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist grundsätzlich möglich. Doch wann können Schwerbehinderte gekündigt werden? Hierbei spielt das zuständige Integrationsamt eine entscheidende Rolle. Hier muss der Arbeitgeber nämlich einen Antrag stellen, wenn ein Mitarbeiter mit Schwerbehinderung eine Kündigung erhalten soll. Die Antragstellung erfolgt in Form eines schriftliches Antrags, der den Wunsch zur Kündigung und die Bitte auf Zustimmung enthält (§ 170 Abs. 1 SGB IX). 

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Was prüft das Integrationsamt bei Kündigung?

Eine Kündigung trotz Behinderung ist möglich. Dabei setzt der besondere Kündigungsschutz auch erst bei einer Kündigung bei einem Grad der Behinderung von 50 ein. Eine Kündigung bei einem Grad der Behinderung von 30 wird also nach gängigen Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes betrachtet. Sollte ein Schwerbehinderter eine Kündigung erhalten, erfordert das Sozialgesetzbuch die Zustimmung des Integrationsamtes. Seine jeweilige Entscheidung fällt das zuständige Amt nach Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung stellt sich das Integrationsamt typische Fragen. 

  • Warum wird dem betroffenen Arbeitnehmer gekündigt?
  • Gilt er als schwerbehindert?
  • Ist die Schwerbehinderung wirklich Grund für die Kündigung?

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Schwerbehinderten?

Bei einer Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung muss der Arbeitgeber auch Besonderheiten bei der Kündigungsfrist beachten. So ist ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses bei Bekanntgabe der Kündigung selbstverständlich nicht gegeben. Erst wenn die Kündigungsfrist abläuft, endet auch das Arbeitsverhältnis. Im § 169 SGB IX steht festgeschrieben, dass bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen eingehalten werden muss. Weniger ist nicht rechtens, mehr hingegen möglich. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigung wirksam zugegangen ist.  

Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung eines Schwerbehinderten?

In Folge einer Kündigung kann für Arbeitnehmer häufig eine Abfindung verhandelt werden. Ist das im Falle einer Kündigung bei Schwerbehinderung ebenfalls so? Ja, auch schwerbehinderte Arbeitnehmer können Abfindungen erhalten. Die grundlegende Berechnung entspricht dabei derjenigen von nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern. Das bedeutet, dass in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr für die Berechnung zugrunde gelegt werden kann. Arbeitgeber sind bei schwerbehinderten Arbeitnehmern jedoch öfter bereit höhere Abfindungen zu bezahlen, da der Kündigungsschutz bei diesen Arbeitnehmern erhöht ist. Die Verhandlungsposition ist daher eine bessere. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite. Erfahren Sie mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Kann ein schwerbehinderter betriebsbedingt gekündigt werden?

Die Kündigung eines Schwerbehinderten ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Hieraus resultiert ein entscheidender Vorteil gegenüber Arbeitnehmern ohne Sonderkündigungsschutz. Doch wie sieht es eigentlich im Falle der betriebsbedingten Kündigung bei Schwerbehinderung aus? Hier sieht das Gesetz in § 1 Abs. 3 KSchG ausdrücklich vor, dass eine Schwerbehinderung zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden muss. Dies ist vor allem bei der Sozialauswahl, die bei einer betriebsbedingten Kündigung durchgeführt werden muss, ein entscheidender Vorteil. Sollte es dennoch zu einer betriebsbedingten Kündigung trotz Schwerbehinderung kommen, lohnt sich in der Regel eine Kündigungsschutzklage. Hierbei unterstützen Sie die Chevalier Rechtsanwälte gerne. 

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

In den letzten Jahren hat sich vieles getan, um die Inklusion von Schwerbehinderten voranzutreiben. Insbesondere der besondere Kündigungsschutz dieser Personengruppe macht dies deutlich. Dennoch kann das Arbeitsrecht mitunter ein wenig verwirrend sein. Unsere kompetenten Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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