Den Deutschen droht eine Kündigungswelle – Schuld sind die Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Im kommenden Jahr könnten 240.000 Menschen weniger als noch in diesem Jahr in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das geht aus einer Gemeinschaftsstudie vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsbildung (IAB) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung und der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung hervor (Quelle: vogel.de).
Woran Arbeitnehmende eine drohende Kündigung erkennen, was sie tun können und wie das Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgehen kann, erklärt Sarah Freytag, Rechtsanwältin in der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.
Die Anzeichen einer drohenden Kündigung
Auch wenn eine Kündigung Arbeitnehmende oft unvorbereitet trifft, gibt es laut Freytag meist Anzeichen, an denen sich eine drohende Entlassung erkennen lässt. Arbeitnehmende, die diese erkennen, sind im Vorteil, denn sie können sich auf die Kündigung vorbereiten. „Das Wissen um die Vorzeichen einer drohenden Kündigung ist für Arbeitnehmende von entscheidender Bedeutung. Denn Arbeitnehmende, die unvorbereitet von einer Kündigung getroffen werden, leiden nicht selten unter gravierenden Folgen, die eine Kündigung für sie und ihre Familie haben kann“, so die Anwältin.
Um die nahende Kündigung zu erkennen, sollten Arbeitnehmende auf folgende Anzeichen achten:
- Ankündigung betrieblicher Umstrukturierungen
- bekannt werden von Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und den Arbeitgebenden (z. B. ein Interessenausgleich und/oder ein Sozialplan)
- Angebot eines Aufhebungsvertrages
- Kündigungen von Kollegen
- nicht nachvollziehbare Abmahnungen
„Erkennen Arbeitnehmende eines oder sogar mehrere dieser Anzeichen, sollten sie beginnen, sich auf eine mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen“, weiß die Expertin.
Kündigung erwartet: So sollten Arbeitnehmende sich vorbereiten
Das Wichtigste in dieser Situation ist es, Ruhe zu bewahren. Trotz allen Ärgers sollten sich Arbeitnehmende deshalb nicht mit ihrem Verdacht an ihre Arbeitgebenden wenden. Stattdessen sollten sie laut Freytag eine:n Rechtanwält:in für Arbeitsrecht suchen und gegebenenfalls kontaktieren. So können Arbeitnehmende schon vor der eigentlichen Kündigung ihr mögliches Vorgehen im Ernstfall besprechen.
„Spätestens aber mit Erhalt der Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrags sollten Arbeitnehmende sich von einem oder einer Expert:in für Arbeitsrecht beraten lassen“, rät Sarah Freytag.
Für das rechtliche Vorgehen gegen eine Kündigung ist es wichtig, dass Arbeitnehmende Informationen über ihre Schutzwürdigkeit zusammentragen.
Folgende Informationen sind hier besonders wichtig:
- Alter des/der Arbeitnehmer:in
- Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, Partnern etc., falls vorhanden
- Schwerbehinderungsgrad, falls vorhanden
Das Ende eines Arbeitsverhältnisses
Ein Arbeitsverhältnis kann auf sehr unterschiedliche Weisen enden: „Eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung ordentlich zu beenden und die Situation für beide Parteien zu ordnen, ist das Schließen eines Abwicklungsvertrages. Ein Abwicklungsvertrag wird nach der ursprünglichen Kündigung geschlossen und regelt Einzelheiten, wie beispielsweise das Beendigungsdatum oder die Höhe der Urlaubsabgeltung“, weiß die Expertin für Arbeitsrecht.
Eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist ein Aufhebungsvertrag. Bei diesem endet die Anstellung einvernehmlich. Häufig wird Arbeitnehmenden mit dem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung angeboten. „Ein Aufhebungsvertrag birgt jedoch auch Risiken für Arbeitnehmende“, warnt die Rechtsanwältin. Vor der Unterzeichnung sollte der Aufhebungsvertrag also unbedingt von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht geprüft werden.
Arbeitnehmende, die gegen ihre Kündigung vorgehen wollen, müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Bei erfolgter Kündigung sollten Betroffene deshalb sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Innerhalb eines Kündigungsschutzklageverfahrens kommt es oft zu einem gerichtlichen Vergleich. In einem solchen Fall einigen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende in der Regel auf einen festen Abfindungsbetrag.
Um gut auf eine Kündigung reagieren zu können, rät die Expertin für Arbeitsrecht, sich einen Rechtsbeistand zu suchen.