Home » Diskriminierung: Frauen schuften bis heute unentgeltlich

Diskriminierung: Frauen schuften bis heute unentgeltlich

Gehaltsdiskriminierung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung erhalten? Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten.

Ab heute werden Arbeitnehmerinnen für ihre Arbeit entlohnt! Im Vergleich zu ihren Kollegen erbrachten sie ihre Arbeitsleistung bisher unentgeltlich. Wie Frauen sich dagegen wehren können, erklärt die Expertin für Arbeitsrecht Sophie Cooper von der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.

Am 07. März ist Equal Pay Day. Ein Tag, der darauf aufmerksam macht, dass Arbeitnehmerinnen weltweit weniger verdienen als Arbeitnehmer. Auch hierzulande. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland 18 Prozent. „Die Forderung nach einer fairen und vor allem gleichen Bezahlung ist kein abstraktes Konstrukt“, berichtet Sophie Cooper, „sie ist Teil meiner täglichen Arbeit mit Mandantinnen.“  Auch 2022 werden Männer bei gleicher Qualifikation besser bezahlt als Frauen. Männer besetzen zudem häufiger höhere Positionen und Frauen gehen öfter in Elternzeit als Männer. 

Und auch bei Abfindungssummen sind Frauen insbesondere aufgrund des Gender-Pay-Gaps benachteiligt. Sie erhalten laut Abfindungsatlas Deutschland 2021, einer Analyse von Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte, durchschnittlich circa 7.800 Euro und damit etwa 41 Prozent weniger als Männer.  

Abfindungsvergleich

Frauen sollten über ihr Gehalt sprechen

Sophie Cooper weiß: „Eine faire Bezahlung ist der wichtigste Schritt zur Gleichstellung in der Arbeitswelt. Um eine Diskriminierung zu erkennen, müssen Arbeitnehmer:innen über ihre Gehälter sprechen.“ 

Für Arbeitnehmerinnen, die sich im Gespräch über Geld nicht wohlfühlen oder Nachteile befürchten, gibt es Webseiten, die es Arbeitnehmenden ermöglichen, ihre Gehälter anonym zu vergleichen. So können Arbeitnehmende herausfinden, ob ihre Bezahlung bezogen auf das Qualifikationsniveau dem Durchschnitt entspricht oder eben nicht.

Arbeitnehmer:innen, denen ihr Gehalt zu niedrig erscheint, rät Cooper, zunächst bei ihren Vorgesetzten nachzuhaken. „Eine Frage nach der Gehaltszusammensetzung ist harmlos und lässt sich beispielsweise problemlos im Personal- oder Weiterentwicklungsgespräch unterbringen.“ 

Sollten Frauen im Gespräch nicht weiterkommen, rät die Arbeitsrechtsexpertin den Betroffenen, sich „einen arbeitsrechtlichen Beistand zu suchen und wenn nötig zu klagen”. Denn auch, wenn deutsche Gerichte im Thema Gendergerechtigkeit ihrer Meinung noch einiges nachzuholen haben, „eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist somit nicht zulässig”

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung


Teilen Sie den Artikel mit Ihren Freunden und Arbeitskollegen

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top