Ab heute werden Arbeitnehmerinnen für ihre Arbeit entlohnt! Im Vergleich zu ihren Kollegen erbrachten sie ihre Arbeitsleistung bisher unentgeltlich. Wie Frauen sich dagegen wehren können, erklärt die Expertin für Arbeitsrecht Sophie Cooper von der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.
Am 07. März ist Equal Pay Day. Ein Tag, der darauf aufmerksam macht, dass Arbeitnehmerinnen weltweit weniger verdienen als Arbeitnehmer. Auch hierzulande. Laut Statistischem Bundesamt beträgt die geschlechtsspezifische Lohnlücke in Deutschland 18 Prozent. „Die Forderung nach einer fairen und vor allem gleichen Bezahlung ist kein abstraktes Konstrukt“, berichtet Sophie Cooper, „sie ist Teil meiner täglichen Arbeit mit Mandantinnen.“ Auch 2022 werden Männer bei gleicher Qualifikation besser bezahlt als Frauen. Männer besetzen zudem häufiger höhere Positionen und Frauen gehen öfter in Elternzeit als Männer.
Und auch bei Abfindungssummen sind Frauen insbesondere aufgrund des Gender-Pay-Gaps benachteiligt. Sie erhalten laut Abfindungsatlas Deutschland 2021, einer Analyse von Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte, durchschnittlich circa 7.800 Euro und damit etwa 41 Prozent weniger als Männer.
Frauen sollten über ihr Gehalt sprechen
Sophie Cooper weiß: „Eine faire Bezahlung ist der wichtigste Schritt zur Gleichstellung in der Arbeitswelt. Um eine Diskriminierung zu erkennen, müssen Arbeitnehmer:innen über ihre Gehälter sprechen.“
Für Arbeitnehmerinnen, die sich im Gespräch über Geld nicht wohlfühlen oder Nachteile befürchten, gibt es Webseiten, die es Arbeitnehmenden ermöglichen, ihre Gehälter anonym zu vergleichen. So können Arbeitnehmende herausfinden, ob ihre Bezahlung bezogen auf das Qualifikationsniveau dem Durchschnitt entspricht oder eben nicht.
Arbeitnehmer:innen, denen ihr Gehalt zu niedrig erscheint, rät Cooper, zunächst bei ihren Vorgesetzten nachzuhaken. „Eine Frage nach der Gehaltszusammensetzung ist harmlos und lässt sich beispielsweise problemlos im Personal- oder Weiterentwicklungsgespräch unterbringen.“
Sollten Frauen im Gespräch nicht weiterkommen, rät die Arbeitsrechtsexpertin den Betroffenen, sich „einen arbeitsrechtlichen Beistand zu suchen und wenn nötig zu klagen”. Denn auch, wenn deutsche Gerichte im Thema Gendergerechtigkeit ihrer Meinung noch einiges nachzuholen haben, „eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist somit nicht zulässig”.
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