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Gleiche Bezahlung: Nur formal im Unrecht – ZDF-Reporterin scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Laut Statistischem Bundesamt verdienten Frauen 2021 im Schnitt immer noch 18 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Die ZDF-Journalistin Birte Meier wollte dieses Missverhältnis nicht einfach auf sich sitzen lassen und fordert dasselbe Gehalt wie männliche Mitarbeiter mit vergleichbarem Job. Mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Journalistin nun aber gescheitert. Die Hintergründe des Falls und was Arbeitnehmerinnen in einer ähnlichen Situation wie die Journalistin unternehmen können, erklärt David Klaiber, Arbeitsrechtsexperte von Chevalier Rechtsanwälte.

Birte Meier wirft dem ZDF vor, ohne sachliche Gründe schlechter als ihre männlichen Kollegen bezahlt worden zu sein. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist die Journalistin mit ihrer Verfassungsbeschwerde allerdings gescheitert. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Grund für die Entscheidung war nicht, dass die geringere Bezahlung doch gerechtfertigt war, sondern dass das Gericht formelle Voraussetzungen für die Beschwerde als nicht erfüllt ansah.  
Im Juni 2020 erzielte die Journalistin aber bereits einen wichtigen Teilerfolg. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass sie auch als sogenannte feste freie Mitarbeiterin einen Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz habe. „Durch das Entgelttransparenzgesetz haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit zu erfragen, wie viel eine Gruppe von Kolleg:innen in vergleichbarer Position im Durchschnitt verdient. Dies gilt für Beschäftigte in Betrieben mit über 200 Mitarbeiter:innen“, erklärt der Rechtsexperte.

Gender Pay Gap

Faire Bezahlung im ZDF – 800 Euro weniger als männliche Kollegen 

Mit ihrer Klage erzwang die Journalistin vom ZDF die Auskunft, dass ihre männlichen Kollegen tatsächlich rund 800 Euro im Monat mehr verdienten und Zulagen erhielten, die ihr verwehrt wurden.

Im nächsten Schritt wollte die Journalistin ein ebenso hohes Gehalt durchsetzen und die Differenz zu ihren Kollegen nachträglich ausgezahlt bekommen, scheiterte hiermit jedoch.

Da das Bundesarbeitsgericht die Revision hiergegen nicht zuließ, wandte sich Meier schlussendlich an das Bundesverfassungsgericht. Hauptgrund für das Scheitern der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Verfassungsgericht erst dann entscheiden kann, wenn der Rechtsweg durch die Fachgerichte ausgeschöpft ist. 

Mit der Information über die ungleiche Bezahlung bestünde allerdings durchaus noch die Möglichkeit, auf eben diese vor den Arbeitsgerichten zu klagen.

„Eine faire Bezahlung ist der wichtigste Schritt zur Gleichstellung in der Arbeitswelt. Wird die Diskriminierung erkannt, sollten Arbeitnehmerinnen diese nicht einfach auf sich sitzen lassen, sondern rechtlich dagegen vorgehen“, sagt Klaiber.

Ungleiche Bezahlung – das können Arbeitnehmerinnen tun

Arbeitnehmerinnen, denen ihr Gehalt zu niedrig erscheint, rät der Rechtsanwalt, im ersten Schritt bei ihren Vorgesetzten oder beim Betriebsrat nachzuhaken. „Eine Frage nach der Gehaltszusammensetzung ist harmlos und lässt sich problemlos in einem Personal- oder Weiterentwicklungsgespräch unterbringen. In großen Betrieben greift zudem das Auskunftsrecht nach dem Entgelttransparenzgesetz.“

Sollten Frauen im Gespräch nicht weiterkommen, empfiehlt David Klaiber Betroffenen, sich „einen arbeitsrechtlichen Beistand zu suchen und falls notwendig zu klagen“. Denn auch wenn deutsche Gerichte beim Thema Gendergerechtigkeit vielleicht noch etwas Nachholbedarf haben, „eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist somit unzulässig.“


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