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Abfindungsatlas 2023: Frauen und Ostdeutsche werden bei Abfindungszahlungen benachteiligt

Abfindungsatlas

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Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungszahlungen. Dennoch lohnt es sich, im Falle einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen, da Unternehmen mitunter hohe Summen an Abfindungen an gekündigte Mitarbeiter:innen zahlen. Neueste Analysen interner Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte belegen: Auch in diesem Jahr variieren die Höhen der Abfindungszahlungen stark und sie dürften von mehreren demografischen Faktoren abhängig sein. Der Abfindungsatlas Deutschland 2023 zeigt, welche Personengruppen beim Verlassen eines Unternehmens eine besonders hohe Abfindungssumme oder tendenziell eher zu wenig Geld erhalten haben.

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zur Abfindungszahlung gibt, werden Abfindungen in der Regel an gekündigte Arbeitnehmer:innen gezahlt, um sie für einen unerwarteten Arbeitsplatzverlust zu entschädigen. Eine aktuelle Datenauswertung von über 1.600 Abfindungsdaten zeigt, dass es in Bezug auf die Höhe der Abfindung sowie die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer:innen in Deutschland zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Dies wird besonders deutlich, wenn man den sogenannten Abfindungsfaktor betrachtet (Berechnung: Abfindung in Euro geteilt durch Bruttomonatsgehalt und die Anzahl der Beschäftigungsjahre). Basierend auf Abfindungsdaten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte liegt der durchschnittliche Abfindungsfaktor bei Männern bei 0,45, während er bei Frauen lediglich bei 0,38 liegt. Anhand eines Beispiels mit einem Gehalt von 3.000 Euro und fünf Beschäftigungsjahren würde ein männlicher Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.750 Euro erhalten. Weibliche Arbeitnehmerinnen hingegen würden eine geringere Abfindungssumme von 5.700 Euro erhalten, was einem Durchschnittsunterschied von 16 Prozent entspricht. „Auf den ersten Blick gibt es keinen signifikanten Unterschied in den Abfindungsfaktoren zwischen Frauen und Männern. Da Frauen jedoch im Durchschnitt immer noch weniger verdienen als Männer und das Bruttomonatsentgelt die Grundlage für die Berechnung der Abfindungshöhe bildet, müssen Arbeitgeber:innen noch viel tun, um allen Arbeitnehmer:innen gerechte Abfindungen zu zahlen“, erklärt Carina Kremmling, Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte.

Immer noch 31 Prozent weniger Abfindung bei Frauen

Die Abfindungssummen für Frauen sind im Vergleich zu Männern immer noch deutlich niedriger. Beim Verlassen des Unternehmens erhalten Frauen im Durchschnitt rund 6.300 Euro, während Männer im Durchschnitt 9.100 Euro erhalten, was einer Differenz von etwa 31 Prozent entspricht. Diese Unterschiede sind auch auf den Gender Pay Gap in Deutschland zurückzuführen, der besagt, dass Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. 

21 Prozent weniger Abfindung für Arbeitnehmende aus Ostdeutschland

Auch drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung spielt die geografische Lage der Arbeitgeber:innen eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Abfindungen, wie interne Daten von Chevalier Rechtsanwälte zeigen. Deutsche Arbeitnehmer:innen erhalten im Durchschnitt eine Abfindung von rund 7.700 Euro. Im Osten (einschließlich Berlin) liegt dieser Betrag bei 6.800 Euro (Abfindungsfaktor: 0,37), während im Westen durchschnittlich 8.600 Euro gezahlt werden (Abfindungsfaktor: 0,43). Arbeitgeber:innen in Ostdeutschland zahlen ihren Mitarbeiter:innen durchschnittlich etwa 21 Prozent weniger Abfindung als Arbeitgeber:innen in Westdeutschland. In Thüringen erhalten Arbeitnehmer:innen mit durchschnittlich 5.100 Euro die niedrigsten Abfindungsbeträge. In Bayern hingegen wird mit durchschnittlich 11.300 Euro die großzügigste Kompensation für den Arbeitsplatzverlust gezahlt. „Die Unterschiede bei den Abfindungszahlungen zwischen Ost und West sind auch nach über 30 Jahren der Wiedervereinigung deutlich erkennbar. Es muss noch viel getan werden, und dazu benötigt es die Unterstützung der Länder und Unternehmen, um angemessene Maßnahmen zur Angleichung der Leistungen zu finden und umzusetzen“, sagt Kremmling weiter.

Mit fortschreitendem Alter steigt auch die Abfindung

Wenn man die Abfindungszahlungen zwischen verschiedenen Altersgruppen vergleicht, fällt auf, dass die Abfindungszahlungen mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer:innen höher ausfallen. Zum Beispiel erhalten Arbeitnehmer:innen im Alter von 20 bis 30 Jahren durchschnittlich 3.100 Euro als Abfindung, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Wenn Arbeitnehmer:innen im Alter von 60 bis 70 Jahren unerwartet aus dem Unternehmen ausscheiden, erhalten sie durchschnittlich 17.100 Euro als Abfindung. Dies kann damit zusammenhängen, dass ältere Arbeitnehmer in der Regel auch mehr verdienen und häufig länger im selben Unternehmen beschäftigt sind, was sie bei Abfindungszahlungen in eine bessere Verhandlungsposition bringt.

Einkommensschwache Schicht auch mit geringster Abfindungszahlung 

Laut der Auswertung erhalten die Singles der Mittelschicht in Deutschland durchschnittlich etwa 8.100 Euro Abfindung, während die einkommensschwache Schicht knapp 2.800 Euro erhält. Ein Single mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.121 Euro und 1.495 Euro wird laut Institut der deutschen Wirtschaft der einkommensschwachen Schicht zugeordnet. Mit einem Nettoeinkommen zwischen 1.496 und 2.804 Euro gilt ein Single als Teil der Mittelschicht. Ein Einkommen zwischen 2.805 und 4.673 Euro bedeutet, dass er zur einkommensstarken Mitte gehört, während ein Einkommen von über 4.673 Euro ihn in die relativ reiche Schicht einstuft. Die einkommensstarke Schicht erhält durchschnittlich eine Abfindung von 16.900 Euro, während die relativ reiche Schicht 25.600 Euro erhält. „Im Vergleich zu den anderen Schichten fallen die Abfindungszahlungen in der einkommensschwachen Schicht relativ niedrig aus. Doch es lohnt sich immer, für eine gerechte Abfindung zu kämpfen und das beste für sich herauszuholen. Deshalb ist es ratsam, bei der Verhandlung der höchstmöglichen Abfindung immer die Hilfe eines rechtlichen Beistands in Anspruch zu nehmen“, so Kremmling abschließend. 

Disclaimer

Alle Angaben zum Abfindungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 1.616 interne Daten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie erfassen den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023.

Über Chevalier

Chevalier Rechtsanwälte ist eine technologiegestützte Arbeitsrechtskanzlei, die deutschlandweit die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vertritt und durchsetzt. Die Chevalier Rechtsanwälte verstehen sich als Dienstleister:innen und bietet ihren Mandanten:innen neben exzellenter juristischer Beratung auch ein hohes Level an proaktiver Kommunikation und umfassender Erreichbarkeit. Dabei setzt sich das Geschäftsmodell von Chevalier Rechtsanwälte aus einer klassischen Anwaltskanzlei, der Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und der Chevalier GmbH, einem Technologie-Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft der Flightright GmbH ist, zusammen. Durch diese Kooperation ist es den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei möglich, sich auf juristische Fragestellungen sowie die Beratung und Betreuung der Mandantinnen und Mandanten zu fokussieren und mittels innovativer IT-Lösungen zu 100 Prozent für sie da zu sein. Dieses Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet.

Chevalier Rechtsanwälte ist enger Kooperationspartner der Chevalier GmbH, die Teil der Flightright-Gruppe ist, zu welcher auch das Fluggastrechteportal Flightright sowie das auf Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherportal freem gehören.


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