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Schwarzarbeit im Arbeitsrecht

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Schwarzarbeit
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Deutschland ist mittlerweile berühmt berüchtigt für sein kompliziertes und mitunter unverständliches Steuerrecht. Doch die Bedeutung dieser staatlichen Einnahmequelle sollte man keinesfalls unterschätzen. Schließlich stellen Steuereinnahmen das finanzielle Fundament für den nationalen Haushalt dar. Dementsprechend werden Steuervergehen auch von strafrechtlicher Seite geahndet. Auch die Schwarzarbeit wird unter Strafe gestellt. Doch was ist Schwarzarbeit überhaupt und wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen? Dies wollen wir im Folgenden einmal näher beleuchten. 

Was ist Schwarzarbeit?

Der Begriff der Schwarzarbeit wird mittlerweile gerne in den unpassendsten Situationen verwendet. Insbesondere werden dabei häufig kleine, legale Gefälligkeiten mit der verbotenen Schwarzarbeit verwechselt. Doch wann spricht man von Schwarzarbeit im Arbeitsrecht? Vereinfacht gesagt liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn ein Unternehmer seinen Kunden Leistungen erbringt, dabei aber keine Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern abführt. Doch soweit muss es gar nicht erst kommen, damit man von Schwarzarbeit sprechen kann. Schließlich arbeitet ebenfalls schwarz, wer gewerblich oder handwerklich arbeitet und die zuständigen Behörden (Finanzamt, Gewerbeamt, etc.) darüber nicht informiert bzw. eine Anmeldung auslässt. 

Dabei müssen hierzulande in aller erster Linie die Arbeitgeber bzw. Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie Schwarzarbeit durchführen (lassen). Arbeitnehmer und Angestellte hingegen trifft nur eine gewisse Mitverantwortung. Schließlich ist es gerade die Pflicht des Arbeitgebers, Sorge für Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu tragen. Um die Schwarzarbeit in Deutschland effektiv zu bekämpfen, wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) ins Leben gerufen. 

Was fällt alles unter Schwarzarbeit?

Zum Teil kann man einen fließenden Übergang von Gefälligkeit zur Schwarzarbeit feststellen. Doch wo beginnt Schwarzarbeit? Nicht selten grübeln Unternehmer über die Frage, was Schwarzarbeit ist und was nicht. Wichtige Anhaltspunkte sind dabei neben dem Verdienst selbst auch die Regelmäßigkeit der Arbeit. Sollte ein Nachbar bei Ihnen einmal das Haus putzen und dafür eine finanzielle Gegenleistung erhalten, ist dies zweifelsohne eine bloße Gefälligkeit. Kommt er hingegen wöchentlich einmal vorbei und verdient sich mit der Arbeit seinen Unterhalt, muss man bereits von Schwarzarbeit sprechen. 

Ein Blick in § 1 SchwarzArbG sieht folgende Verstöße als Schwarzarbeit an:

(2) Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

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Wieso heißt Schwarzarbeit Schwarzarbeit?

Seinen Ursprung hat das Wort Schwarzarbeit im handwerklichen Bereich. Hier spricht man seit jeher von Schwarzarbeit, wenn der Handwerker nicht die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, um seiner Arbeit legal nachzukommen. Ein klassisches Beispiel ist dabei eine nicht abgelegte Meisterprüfung. Bereits im etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache wird dem Begriff des “schwärzens” eine bestimmte Bedeutung zuteil. So stand das Wort bereits im 18. Jahrhundert als Synonym für etwas “illegal tun”. 

Wie viel Geld für Schwarzarbeit?

In der Regel profitieren Verbraucher und Unternehmer von der Schwarzarbeit. Doch warum ist sie dann eigentlich verboten? Hierbei muss man sich zunächst die Frage stellen, welche Kosten bei der Schwarzarbeit eingespart werden. Der Unternehmer spart sich bei der Schwarzarbeit nicht nur die Steuern, sondern auch die Sozialabgaben. Diese Ersparnisse kommen dem Verbraucher in der Regel in Form eines besseren Preises zu gute. Doch wer zahlt bei Schwarzarbeit? Verpflichtende Abgaben muss schlussendlich die Solidargemeinschaft als Ganzes tragen. Dies sorgt nicht nur für leere Steuerkassen, sondern kann schlussendlich auch für eine Erhöhung der allgemeinen Sozialabgaben sorgen. 

Wie wird Schwarzarbeit nachgewiesen?

Früher oder später kommt die Finanzkontrolle der Schwarzarbeit auf die Schliche. Die Folge ist nicht selten eine ganze Razzia gegen Schwarzarbeit. Sollten sich die Indizien des Finanzamts bestätigen, ist eine Anzeige wegen Schwarzarbeit die Folge. Anhaltspunkte können die Arbeit ohne Steuerkarte, Barzahlung und ein vergleichsweise niedriger Lohn sein. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Warum gibt es Schwarzarbeit?

Obwohl es jedem Unternehmer und dem Großteil der Verbraucher bewusst ist, dass Schwarzarbeit illegal ist, erfreut sie sich auch heute noch größter Beliebtheit. Doch welche Gründe gibt es für Schwarzarbeit? Feststeht, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen finanziell von der Schwarzarbeit profitieren. Auf der einen Seite spart sich der Arbeitgeber nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben. Auf der anderen Seite bekommt der Verbraucher seinerseits einen bessere Preis als bei der Konkurrenz geboten. Allerdings erweist sich die Schwarzarbeit im Falle von Mängeln als großes Problem. Da ein Schwarzgeschäft nämlich als unwirksames Rechtsgeschäft gilt, fallen auch Gewährleistungsrechte weg. Obendrein zahlen Arbeitgeber im Falle der Schwarzarbeit ihren Arbeitnehmern nicht selten sogar weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Da viele der in Schwarzarbeit tätigen Arbeitnehmer jedoch häufig chancenlos auf dem Arbeitsmarkt sind, sollte man sich lieber zweimal überlegen, ob man diese verpetzen möchte. 

Kann man jemanden wegen Schwarzarbeit anzeigen?

Wer verdächtige Arbeitsverhältnisse beobachtet stellt sich vielleicht die Frage: “Wie melde ich Schwarzarbeit”? Doch wo meldet man Schwarzarbeit? Sollten Sie Schwarzarbeit melden bzw. Schwarzarbeit anzeigen wollen, wenden Sie sich einfach an die örtliche Polizeidienststelle. Dabei können Sie auch Schwarzarbeit anzeigen ohne Beweise zu haben. 

Wie hoch ist die Strafe für Schwarzarbeit?

Es gibt keine pauschale Strafe für Schwarzarbeit. Stattdessen unterscheidet man auch hier nach der Schwere des Vergehens. So fallen für folgende Verstöße gegen das Verbot von Schwarzarbeit folgende Bußgelder an:

  • Arbeitnehmer nicht bei der Sozialversicherung angemeldet: bis zu 25.000 Euro
  • Eigenes Gewerbe nicht beim Gewerbeamt angemeldet: bis zu 50.000 Euro
  • Schwarzarbeit wird beauftragt: bis zu 50.000 Euro 

Wie hoch ist die Strafe bei Diebstahl am Arbeitsplatz?

Wer bekommt Ärger bei Schwarzarbeit?

Sollte ein Unternehmen durch Schwarzarbeit Probleme mit der örtlichen Finanzaufsicht bekommen, drohen schwere Konsequenzen. Doch muss bei Schwarzarbeit auch der Arbeitnehmer eine Strafe befürchten? In der Regel muss nur der Arbeitgeber ein saftiges Bußgeld befürchten. Der Arbeitnehmer behält hingegen eine weiße Weste. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er die notwendigen Arbeitspapiere zuvor beim Arbeitgeber abgegeben hat. Dann ist er seinen Pflichten nachgekommen.  

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Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Sollte Ihr Arbeitgeber aufgrund von Schwarzarbeit Probleme mit der örtlichen Finanzaufsicht bekommen, kann dies verständlicherweise auch bei Ihnen für Angst sorgen. Wenn Sie Fragen rund um dieses Thema haben, stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.


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