Weihnachten steht vor der Tür und viele Arbeitnehmende stellen sich die Frage: Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Diese Frage beantwortet Ashkan Saljoughi, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.
Über die Hälfte der Deutschen erhält Weihnachtsgeld. Das ist eine Vergütung der Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmenden. Es wird meist im November oder im Dezember ausgezahlt und ist als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften der Sozialversicherung anzusehen.
Besteht ein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes?
„Einen Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes gibt es ohne eine besondere rechtliche Grundlage nicht“, erklärt Saljoughi. „Die Rechtsgrundlage für die Zahlung eines Weihnachtsgelds kann sich unter anderem aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben“, so Saljoughi weiter. Doch auch, wenn im Arbeitsvertrag keine Zahlung vereinbart wurde, kann Arbeitnehmenden trotzdem Weihnachtsgeld zustehen. Und zwar dann, wenn Arbeitgebende über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ohne Freiwilligkeitsvorbehalt allen Arbeitnehmenden ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe oder nach der gleichen Berechnungsmethode gezahlt haben. Damit ist laut Saljoughi ein Rechtsanspruch entstanden und die Zahlung des Weihnachtsgeldes wird als ungeschriebener Bestandteil des Arbeitsvertrags angesehen. Und auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben. Laut Saljoughi „dürfen einzelne Arbeitnehmende ohne bestimmte Gründe nicht von der Weihnachtsgeldzahlung ausgeschlossen werden, wenn alle anderen vergleichbaren Arbeitnehmenden einer bestimmten Gruppe ein Weihnachtsgeld beziehen“. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Einige Arbeitgebende zahlen ein halbes, andere sogar ein volles, das sogenannte 13. Monatsgehalt. Es kann aber auch sein, dass Arbeitgebende jedes Jahr neu entscheiden, wieviel Weihnachtsgeld an die Arbeitnehmenden ausgezahlt wird. Vorausgesetzt, die Höhe wurde im Arbeitsvertrag nicht genau festgelegt ist. Manchmal ist die Höhe der Sonderzahlung auch an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Wer also länger in einem Unternehmen angestellt ist, bekommt auch mehr Weihnachtsgeld.
Weihnachtsgeld nach Kündigung?
Arbeitnehmende, die vor dem 31.12. des Jahres kündigen, können ebenfalls einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Aber nur dann, wenn es sich bei dem Bonus um eine Sonderzahlung mit Mischcharakter handelt. In diesem Fall stellt das Weihnachtsgeld neben der Entlohnung der Betriebstreue auch eine Vergütung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung dar. „Somit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmende, die das Unternehmen verlassen, nicht schlechter gestellt werden, als die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und für die verrichtete Arbeit zusätzlich entlohnt werden“, sagt Saljoughi abschließend.
Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.