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Alle Jahre wieder: Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld

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Weihnachten steht vor der Tür und viele Arbeitnehmende stellen sich die Frage: Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld? Diese Frage beantwortet Ashkan Saljoughi, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.

Über die Hälfte der Deutschen erhält Weihnachtsgeld. Das ist eine Vergütung der Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmenden. Es wird meist im November oder im Dezember ausgezahlt und ist als bei­trags­pflich­ti­ges Ar­beits­ent­gelt im Sin­ne der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten der So­zi­al­ver­si­che­rung anzusehen. 

Besteht ein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes?

„Ei­nen An­spruch auf die Zah­lung ei­nes Weih­nachts­gel­des gibt es oh­ne ei­ne be­son­de­re recht­li­che Grund­la­ge nicht“, erklärt Saljoughi. „Die Rechts­grund­la­ge für die Zahlung eines Weihnachtsgelds kann sich unter anderem aus dem Ar­beits­ver­trag, aus dem Tarifvertrag oder aus ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung er­ge­ben“, so Saljoughi weiter. Doch auch, wenn im Arbeitsvertrag keine Zahlung vereinbart wurde, kann Arbeitnehmenden trotzdem Weihnachtsgeld zustehen. Und zwar dann, wenn Ar­beit­ge­bende über einen Zeit­raum von mindestens drei Jahren oh­ne Frei­wil­lig­keitsvorbehalt al­len Ar­beit­neh­menden ein Weih­nachts­geld in glei­cher Höhe oder nach der gleichen Be­rech­nungs­me­tho­de gezahlt haben. Damit ist laut Saljoughi ein Rechts­an­spruch ent­stan­den und die Zahlung des Weihnachtsgeldes wird als un­ge­schrie­be­ner Be­stand­teil des Ar­beits­ver­trags angesehen. Und auch aus dem ar­beits­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­satz kann sich ein Anspruch auf Weih­nachts­gel­d er­ge­ben. Laut Saljoughi „dürfen ei­nzelne Arbeitnehmende ohne bestimmte Gründe nicht von der Weihnachtsgeldzahlung ausgeschlossen werden, wenn alle anderen vergleichbaren Arbeitnehmenden ei­ner be­stimm­ten Grup­pe ein Weih­nachts­geld beziehen“. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Einige Arbeitgebende zahlen ein halbes, andere sogar ein volles, das sogenannte 13. Monatsgehalt. Es kann aber auch sein, dass Arbeitgebende jedes Jahr neu entscheiden, wieviel Weihnachtsgeld an die Arbeitnehmenden ausgezahlt wird. Vorausgesetzt, die Höhe wurde im Arbeitsvertrag nicht genau festgelegt ist. Manchmal ist die Höhe der Sonderzahlung auch an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt. Wer also länger in einem Unternehmen angestellt ist, bekommt auch mehr Weihnachtsgeld.

Weihnachtsgeld nach Kündigung?

Arbeitnehmende, die vor dem 31.12. des Jahres kündigen, können ebenfalls einen anteiligen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Aber nur dann, wenn es sich bei dem Bonus um eine Sonderzahlung mit Mischcharakter handelt. In diesem Fall stellt das Weihnachtsgeld neben der Entlohnung der Betriebstreue auch eine Vergütung für die bereits erbrachte Arbeitsleistung dar. „Somit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmende, die das Unternehmen verlassen, nicht schlechter gestellt werden, als die ehemaligen Kolleginnen und Kollegen und für die verrichtete Arbeit zusätzlich entlohnt werden“, sagt Saljoughi abschließend.

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