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Am 21. Jahrhundert vorbei: Die Papierpflicht für Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag

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Homeoffice, digitale Arbeitsplanung und sogar Firmenfeiern über Zoomcalls. Mit der Digitalisierung der deutschen Arbeitswelt scheint es aufwärtszugehen. Umso seltsamer mutet das im August 2022 in Kraft tretende Nachweisgesetz an, das unter anderem eine vorgeschriebene Schriftform für Arbeitsverträge enthält. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge ausgedruckt auf Papier vorliegen müssen. Janine Beyer, Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte erklärt, was es damit auf sich hat.

Mit Blick auf eine Arbeitsrealität, die sich immer mehr aus der haptischen in die digitale Welt verlagert, wirkt eine Papierpflicht nahezu absurd. Bisher galt die Papierpflicht nur für befristete Verträge und auch die Sinnhaftigkeit dieser Regelung lässt sich hinterfragen. Ab August 2022 gilt diese Pflicht auch für unbefristete Arbeitsverträge. Die Regelung nützt weder Arbeitnehmer:innen noch Arbeitgeber:innen. Im Gegenteil. Sie erhöht den Aufwand, den Stress und die Kosten auf beiden Seiten. Das Unterzeichnen und Unterschreiben des Arbeitsvertrages könnte nur wenige Minuten dauern. Der oder die Arbeitnehmer:in unterzeichnet den Arbeitsvertrag einfach am Computer oder Smartphone mit einer zertifizierten digitalen Signatur und verschickt ihn via E-Mail zurück an den oder die Arbeitgeber:in. Mit der neuen Regelung muss ein Arbeitsvertrag stattdessen ausgedruckt mit der Post von Arbeitgeber:in an Arbeitnehmer:in versendet werden, von Arbeitnehmer:in unterzeichnet und wieder mit der Post zurück an den oder die Arbeitgeber:in geschickt werden. Anschließend muss eine Kopie des Vertrages noch von beiden Parteien gelagert werden. Gründe für den Mehraufwand lassen sich aus der Argumentation der Gesetzgebenden hierbei nicht entnehmen.

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„Bei den Chevalier Rechtsanwälten kommunizieren wir mit unseren Mandant:innen primär digital. Durch die Nutzung von modernen Kommunikationsmethoden, wie zum Beispiel Signatur Tools, lässt sich der Zugang zum Arbeitsrecht ungemein vereinfachen. Die Verwendung von Papier verlängert nicht nur die Prozesse, er verschwendet auch Ressourcen und schadet der Umwelt. Bei der Produktion eines Kilogramms Papier, das ergibt in etwa fünf bis zehn Arbeitsverträge, werden 50 Liter Wasser verbraucht. Das ist schlicht nicht nötig“, so Janine Beyer, Expertin für Arbeitsrecht der Chevalier Rechtsanwälte.

Wer Schäden für Arbeitnehmer:innen, Umwelt und Unternehmen noch etwas entgegensetzen möchte, sollte jetzt unbedingt die Petition, „Nein zu Nachweisgesetz August 2022“ von Wilina Bergen unterzeichnen. 


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