Der Rat der Europäischen Union hat die Entgelttransparenz-Richtlinie final angenommen. Künftig soll damit sichergestellt werden, dass Frauen und Männer in der EU für gleiche und gleichwertige Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Welche Auswirkungen das auf die Rechte von Arbeitnehmer:innen hat, erklärt Sarah Pohlmann, Rechtsanwältin bei Chevalier Rechtsanwälte.
Noch immer werden Frauen und Männer in Deutschland viel zu häufig unterschiedlich entlohnt. Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in der gleichen Position und mit vergleichbarem akademischen Werdegang ganze 18 Prozent weniger als Männer. Mit der sogenannten Entgelttransparenz-Richtlinie der EU soll sich das jetzt ändern.
Die am 24. April vom Rat der Europäischen Union angenommene Richtlinie verpflichtet alle EU-Staaten dazu, starke Transparenz- und Rechtsdurchsetzungsinstrumente für Lohngleichheit einzuführen. Für die Arbeitsrechtsexpertin Pohlmann von der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte wird so die Voraussetzung dafür geschaffen, „dass sich Frauen erfolgreich gegen eine unfaire Entlohnung wehren können.“ Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese Regelungen zügig in nationales Recht umsetzen.
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie
Die Richtlinie stärkt laut Pohlmann klar die Rechte von Arbeitnehmer:innen. Diese sollen zukünftig beispielsweise von ihren Arbeitgeber:innen erfahren können, wie sie im durchschnittlichen Vergleich zu ihren Kolleg:innen entlohnt werden.
Zudem müssen Arbeitgeber:innen gemäß der Richtlinie, zukünftig ab einer Beschäftigtenzahl von über 100, regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Zeigt sich dabei ein Gender Pay Gap (geschlechtsspezifische Lohnlücke) von mehr als fünf Prozent, müssen sie in einer Entgeltbewertung die Gründe dafür analysieren und Abhilfe schaffen.
Daneben sorgt die Richtlinie dafür, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt leichter gerichtlich durchsetzen können. Das heißt, Kläger:innen können jetzt auch von qualifizierten Verbänden in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren in ihrem Kampf um eine faire Entlohnung unterstützt werden. Pohlmann hofft im Interesse unfair entlohnter Arbeitnehmer:innen, dass die EU-Richtlinie „jetzt so schnell wie möglich in deutsches Recht integriert wird. Denn: Jeder weitere Monat, der ohne Veränderungen verstreicht, ist einer zu viel.“