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Doch nicht so bodenständig – Lieferdienst Gorillas kündigt streikenden Mitarbeitenden

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Berlin, 6. Oktober 2021 – Schon seit Monaten legen Mitarbeitende des Liefer-Start-ups Gorillas ihre Arbeit nieder, um für bessere Arbeitsbedingungen, Verträge und Gehälter zu protestieren. Im Juni noch versicherte der Gründer Kağan Sümer, dass er keine Mitarbeitenden nur wegen eines Streiks entlassen würde und gab sich dabei betont bodenständig. Nun reagiert das Unternehmen offenbar doch mit Entlassungen auf den Arbeitskampf seiner Mitarbeitenden. Warum dieses Verhalten höchst bedenklich ist und wie Entlassene jetzt am besten mit der Situation umgehen, erklärt David Klaiber, Arbeitsrechtsexperte der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte.

Gorillas Streik: Illegaler Protest oder Nutzen eines Grundrechts?

Streik ist mehr als nur ein probates Mittel für Arbeitnehmende, ihre Interessen durchzusetzen”, berichtet der Arbeitsrechtsanwalt. “Es ist ein Grundrecht (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz). Ein Streik ist jedoch nur dann rechtlich zulässig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird”, erklärt Klaiber weiter. Ein Streik muss immer das letzte Mittel sein. Also eine Reaktion auf vorangegangene Verhandlungen. Ohne Verhandlungen kein legaler Streik.

Und das ist auch das Problem beim Streik der Gorillas. Obwohl die Anliegen und Interessen der Arbeitnehmenden des Unternehmens für jeden wichtig und nachvollziehbar sein sollten, streiken sie ohne eine Gewerkschaft und vorherige Tarifverhandlungen. „Somit dürfte der Streik nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen“, sagt Klaiber.

Laut Berichten des Spiegels haben mehr als ein Dutzend Fahrende des Start-ups vor kurzem eine fristlose Kündigung erhalten. In Kündigungsschreiben, die dem Spiegel vorliegen, heißt es: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund fristlos.” Was der wichtige Grund ist, erklärt das Unternehmen im Schreiben nicht. Auf telefonische Nachfrage einiger Mitarbeitenden bestätigt Gorillas aber die Streiks als Begründung.

Ob ein Streik für bessere Arbeitsbedingungen ein ausreichender Anlass für eine außerordentliche Kündigung ist, bewertet Klaiber wie folgt: „Ein Streik im Rechtssinne dürfte hier nicht vorgelegen haben. Es muss daher eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien stattfinden. Ob der Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, dürfte allerdings eher zweifelhaft sein.”

Den Arbeitnehmenden, die gerade von Gorillas entlassen wurden, rät der Arbeitsrechtler, die Kündigung keinesfalls einfach anzunehmen und auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Für Fragen zum Vorfall stehen die Chevalier Rechtsanwälte jederzeit zur Verfügung.

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