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Arbeitsverträge ab 1. August 2022: Was die Änderungen für Arbeitnehmende bedeuten

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Seit dem 1. August 2022 müssen im Arbeitsvertrag deutlich mehr Arbeitsbedingungen angegeben sein. Wie sich das auf die Arbeitnehmenden auswirkt und was bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zu beachten ist, erklärt Ashkan Saljoughi, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter der Chevalier Rechtsanwälte.

„Ein guter Arbeitsvertrag regelt zwar einerseits die Eckpunkte des Arbeitsverhältnisses, er ist aber vor allem dann wichtig, wenn es zu einem Streit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden kommt. Dann nämlich können sich Arbeitnehmende auf die festgehaltenen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beziehen und sich damit verteidigen“, sagt Saljoughi.  

Die neue EU-Richtlinie 2019/1152 erweitert jetzt die Auskunftspflicht der Arbeitgebenden deutlich und stärkt damit die Rechte der Arbeitnehmenden. Neben den üblichen Angaben zum Gehalt, der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden oder den Arbeits- und Urlaubstagen müssen Arbeitsverträge jetzt auch weitere Informationen beinhalten.

Zu den wichtigsten neuen Punkten zählen dabei:

  • Das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Die Dauer der Probezeit, falls eine solche geplant ist
  • Die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts
  • Die vereinbarten Ruhezeiten und Ruhepausen sowie das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für die Schichtänderungen bei Schichtarbeit
  • Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf nach Paragraph 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

Verstöße gegen die Nachweispflichten sind eine Ordnungswidrigkeit und können Bußgelder von bis zu 2.000 Euro zur Folge haben. Saljoughi zu den Änderungen: „Die neuen Angaben im Arbeitsvertrag stärken die Rechte der Arbeitnehmenden. Sie ermöglichen einen detaillierten Überblick über die Arbeitsbedingungen und erleichtert es Arbeitnehmenden, mögliche Verstöße der Arbeitgebenden zu erkennen und entsprechend zu agieren.“

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmende damit bereits vor Start des Arbeitsverhältnisses deutlich mehr Informationen über ihren neuen Job und wissen genauer, „worauf sie sich einlassen und können strittige Punkte im Vorfeld klären“. 

Um das Risiko von Enttäuschungen und Auseinandersetzungen zu reduzieren, sollten Arbeitsverträge deshalb genau geprüft und nie voreilig unterschrieben werden. Bei Unsicherheiten zu den Vereinbarungen des Arbeitsvertrages können sich Arbeitnehmende auch immer professionellen Rat einholen.


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