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Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen: Welche Kündigungsfristen gelten 2023 für Arbeitnehmer?

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Kuendigungsfrist berechnen
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Gesetzliche Kündigungsfrist”

  • Die Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. 
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im BGB geregelt. 
  • Die Fristen im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können vom Gesetz abweichen. 
  • Während der Probezeit kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. 
  • Zur Berechnung kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. 
  • Ausnahmen bestehen bei außerordentlicher Kündigung. 
  • Eine anwaltliche Beratung bei Fragen oder Unklarheiten wird empfohlen. 


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Die Regelungen zur Kündigungsfrist sollen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber absichern und ihnen für Arbeitsverhältnisse Planungssicherheit geben. Die Kündigungsfrist kann sich im Einzelfall unterscheiden und leitet sich aus verschiedenen Bestimmungen ab. Die konkrete Definition der Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus dem Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag oder dem Gesetz.

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Was ist die Kündigungsfrist?

Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist wird zumeist vom Arbeitgeber vorgeschlagen. Der Arbeitnehmer akzeptiert sie mit dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung, gelten die darin bestimmten Fristen. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Mit ihr will der Gesetzgeber insbesondere Arbeitnehmer vor einem abrupten Arbeitsplatzverlust schützen. Hierbei variiert die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit. Für wen welche Kündigungsfrist gilt, was bei einer Krankheit nach Kündigung zu beachten ist und was Sie als Arbeitnehmer rund um das Thema Kündigungsfristen wissen sollten, haben wir für Sie zusammengetragen. 

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Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Prinzipiell gilt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich an Kündigungsfristen halten. Kündigungsfristen im Arbeitsrecht können hierbei unterschiedlich zustandekommen. Zum einen können sie bei den Vertragsverhandlungen ausgehandelt und im Arbeitsvertrag für beide Seite bindend festgehalten werden. Oft geben Unternehmen die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis auch vor und der neue Arbeitnehmer hat weniger Verhandlungsspielraum. Ist im Arbeitsvertrag hingegen keine explizite Frist benannt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Deren Höhe ist davon abhängig, wie lange der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung für das Unternehmen tätig ist. 

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses gilt eine relativ kurze Kündigungsfrist. Häufig wird sogar eine Probezeit vereinbart. Diese umfasst einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden.

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Was ist die tarifliche Kündigungsfrist?

Eine tarifvertragliche Kündigungsfrist gilt für Arbeitsverhältnisse, auf die Tarifverträge anwendbar sind. Das kann dann der Fall sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind, der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, der Arbeitgeber den Tarifvertrag permanent anwendet oder die Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag steht. Tarifliche Kündigungsfristen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Wichtig zu wissen: Durch die Bestimmungen des Tarifvertrags können gesetzliche Kündigungsfristen einerseits verlängert aber auch grundsätzlich verkürzt werden.

Was tun, wenn keine Kündigungsfrist im Vertrag steht?

Wenn der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Angaben zur Kündigungsfrist enthält, findet grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist Anwendung. Die gesetzliche Vorgabe der Kündigungsfrist gilt auch ohne Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist berechnet sich danach, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen arbeitet. Die Frist verlängert sich jedoch jeweils nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist auch nach längerer Betriebszugehörigkeit prinzipiell bei vier Wochen zum 15. des Monats bzw. Monatsende. 

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
weniger als 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats
mehr als 2 Jahre 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
mehr als 5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Gut zu wissen: Ergeben sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag und der gesetzlichen Regelung unterschiedliche Fristen, gilt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber die Frist, die für Sie als Arbeitnehmer am günstigsten, also am längsten ist. 

Kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen?

Bei einer Kündigung kann die Kündigungsfrist nur verkürzt bzw. das Arbeitsverhältnis früher beendet werden, wenn beide Seiten dem zustimmen. Wenn Sie das Unternehmen verlassen und trotz Kündigungsfrist früher gehen möchte, sollten Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. In vielen Fällen ist ein sogenannter Aufhebungsvertrag, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Konditionen eines früheren Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis einigen, der beste Weg. 

Unsere Arbeitsrechtsexperten unterstützen Sie auch, wenn Sie früher als per Frist geregelt aus Ihrem jetzigen Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen, z.B. weil Sie einen neuen Job annehmen oder sich anderweitig neu orientieren möchten, und beraten Sie ausführlich zu Ihren Optionen. Prüfen Sie dafür jetzt Ihre Kündigung im Schnellcheck und erhalten Sie im Anschluss eine kostenfreie, telefonische Ersteinschätzung mit einem unserer Rechtsexperten.

Kann der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzen?

Arbeitnehmerrechte genießen in Deutschland einen hohen Schutz. Daher kann der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist nicht einfach so verkürzen. Er kann dem Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht einfach früher kündigen als die Kündigungsfrist es vorsieht.

Kann ich eine verlängerte Kündigungsfrist fordern?

Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen. Sie beträgt vier Wochen zum Monatsende bzw. 15. des Monats. In der Probezeit ist sie kürzer. Je länger der Mitarbeiter im Unternehmen ist, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Das gilt jedoch nur für den Arbeitgeber. 

In den meisten Fällen wird die Kündigungsfrist detailliert im Arbeitsvertrag festgehalten und kann von der gesetzlichen Frist abweichen. In vielen Unternehmen in Deutschland ist beispielsweise eine  Kündigungsfrist von drei Monaten üblich. Prinzipiell können gesetzliche  Kündigungsfristen nur verlängert, nicht aber verkürzt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis von einer der beiden Seiten durch eine Kündigung beendet wird, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. die im Arbeitsvertrag geregelte Frist, sofern diese länger als die gesetzliche Kündigungsfrist ist.

Kann ich meine Kündigungsfrist mit Krankschreibung überbrücken?

Arbeitnehmer, die die Kündigung selbst einreichen und nicht bis zum offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten möchten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich nach der Kündigung krankschreiben zu lassen, sofern sie sich arbeitsunfähig fühlen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein. Im schlechtesten Fall könnte sich dies negativ auf das Arbeitszeugnis auswirken.

Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält, dem liegt in vielen Fällen wenig daran weiterhin Zeit im Unternehmen zu verbringen. Oftmals ist das Vertrauensverhältnis für beide Seiten nachhaltig gestört. Gekündigte Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber regelmäßig zeitgleich mit der Kündigung freigestellt. Arbeitnehmer, denen es nach Erhalt der Kündigung nicht gut geht, sollten es in Erwägung ziehen einen Arzt aufzusuchen und sich krankschreiben zu lassen. Tritt eine Krankheit während der laufenden Kündigungsfrist ein, ändert sich nichts an deren Länge. Jedoch sollten Arbeitnehmer gut überlegen, ob eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit eine gute Option ist. Wenn sie gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage, mit der man formal auf eine Wiedereinstellung klagt,  vorgehen möchten, z.B. um eine Abfindung zu erhalten, könnte die Krankschreibung als Indiz gewertet werden, dass sie in Wahrheit nicht wieder in das Unternehmen zurück möchten. Dies kann die eigene Position bei der Verhandlung um eine Abfindung erheblich schwächen. Sie sind sich unsicher wie hoch die Abfindung ausfallen kann? Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Welche Kündigungsfrist gilt bei betriebsbedingter Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es keine besondere Frist. Auch bei der betriebsbedingten Kündigung gilt die Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung, wie z.B. auch aus personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Spricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung aus, muss er also die gesetzliche bzw. die vertragliche Kündigungsfrist einhalten.

Arbeitnehmer müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung in der Regel keine Sorge haben, dass sie fristlos ihren Job verlieren. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter jedoch unmittelbar von der Arbeit freistellen. Während der Zeit der Freistellung haben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt, Urlaubstage sowie sämtliche im Arbeitsvertrag vereinbarte  betriebliche Leistungen. Dies kann dann passieren, wenn eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen wird.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen  betriebsbedingt gekündigt hat? Die Chevalier Rechtsanwälte prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und sorgen dafür, dass Ihre Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden. In vielen Fällen können Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung und ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten. Nutzen Sie jetzt unseren Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Kündigung und erhalten Sie im Anschluss ein kostenfreies Erstgespräch mit einem Experten für Arbeitsrecht.

Wann muss ich kündigen wenn ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe? 

Das Gesetz sieht für einen Arbeitgeber grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats vor (§ 622 Abs.1 BGB). Diese Frist gilt auch, wenn der letzte Tag im Monat ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Achtung: 4 Wochen sind genau 28 Tage und nicht ein Monat! Soll das Arbeitsverhältnis also beispielsweise zum Mittwoch, den 15. September enden, muss die Kündigung spätestens am Mittwoch, den 18. August zugehen, sonst wirkt die Kündigung erst zum 30. September. Erfahren Sie jetzt, wann Sie bei einer vierwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen haben. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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