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Altersteilzeit einfach erklärt

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Altersteilzeit”

  • Die Altersteilzeit ermöglicht schrittweises Ausscheiden aus dem Arbeitsleben.
  • Die Arbeitnehmer reduzieren die restliche Arbeitszeit und erhalten eine Aufstockung des Gehalts.
  • Es gibt verschiedene Modelle der Altersteilzeit.
  • Die Altersteilzeit ist erst ab einem bestimmten Alter möglich.
  • Die Arbeitgeber müssen nicht zustimmen, aber es gibt gesetzliche Voraussetzungen.
  • Altersteilzeit hat Auswirkungen auf Rentenansprüche.
  • Vereinbarungen zur Arbeitsteilzeit müssen schriftlich getroffen werden.
  • Eine Kündigung während der Altersteilzeit ist erschwert.


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Für viele Arbeitnehmer gilt der Eintritt ins Rentenalter als ein langersehntes Ziel. Schließlich winkt, passende Altersvorsorge vorausgesetzt, im besten Fall ein sorgenloser zweiter Frühling, in dem man sich lang gehegte Träume wie die klassische Weltreise endlich erfüllen kann. Allerdings gibt es auch Personen, die den Renteneintritt als rotes Tuch sehen. Ein Leben ohne Arbeit kommt für sie einem Leben ohne Sinn gleich. Dies kann man mitunter nachvollziehen. Wer sein Leben lang immer viel gearbeitet hat und in seinem Beruf voll und ganz aufgegangen ist, der erlebt nicht selten einen tiefen Fall, wenn die Arbeitspflicht im Alter kurzerhand wegfällt. 

Da kann es von Vorteil sein, wenn man einen geschmeidigen Übergang von aktiver Arbeitszeit zu Rente hat. Ein Konstrukt, das einen solchen Übergang verspricht, ist die Altersteilzeit. Wie der Name bereits vermuten lässt, sieht diese vor, dass man mit fortgeschrittenem Alter seine Arbeitszeit reduziert. Dies ist natürlich nicht nur dann lohnenswert, wenn man sich vor dem Ende der Arbeitszeit fürchtet und auf den Aufprall von 100 auf 0 verzichten möchte. Auch Personen, die altersbedingt einen “Schongang” einlegen möchten, finden mit der Altersteilzeit ein passendes Instrument, um dies zu tun. Was Altersteilzeit genau ist und was Sie im Detail beachten sollten, wollen wir heute einmal näher beleuchten.

Wie funktioniert Altersteilzeit?

Das Leben im digitalisierten Zeitalter ist schnelllebig – für viele Menschen oftmals zu schnell. Nicht nur unsere Freizeit, sondern auch die Arbeitswelt wird von diesem Trend deutlich geprägt. Insbesondere Berufe, in denen vom Arbeitnehmer viel Leistung abverlangt wird, können für den einen oder anderen zu einer echten Belastung werden. Vor allem dann, wenn man über viele Jahre hinweg ein großes Arbeitspensum absolviert hat, kommt irgendwann der entscheidende Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Ist ein Mensch einmal am Punkt der Überlastung angekommen, ist der Weg zurück zur Normalität alles andere als einfach. Schließlich findet man sich dann häufig in einem tiefen Loch wieder. Überlastung, Kraftlosigkeit und Ausgebranntheit sind nicht selten die Folge. 

Doch was, wenn Personen noch einige Jahre arbeiten müssen, bevor der wohlverdiente Renteneintritt winkt? Dann verlieren einige den Glauben daran, dass man seinen Job noch für den Rest des Arbeitslebens ausüben kann. Für diesen Fall wurde das Instrument der Altersteilzeit ins Leben gerufen. Dieses richtet sich an all diejenigen, die altersbedingt in ihrem Job nicht mehr die Leistung abliefern können, die sie noch in jungen Jahren bieten konnten. Insbesondere kraftraubende Berufe wie beispielsweise die Pflege fordern ihren Arbeitnehmern vieles ab. Dieses Problem hat sich durch die Corona-Pandemie noch weiter verschlimmert. Um zu vermeiden, dass qualifizierte Arbeitnehmer aufgrund einer zu hohen Belastung kündigen, stellt die Arbeitsteilzeit eine praktische Alternative dar. 

Doch in der Altersteilzeit stecken auch weitere Chancen, die durch die Folgen von Corona deutlich geworden sind. So mussten viele Unternehmen Einsparungen vornehmen, die den einen oder anderen Arbeitsplatz gefährdet haben. Mit der Altersteilzeit haben Arbeitgeber aber eine wirksame Alternative in den Händen gehalten, die Arbeitsplätze bewahrt und dennoch Kosten einspart. So kombiniert man wirtschaftliches Handeln mit sozialverträglicher Arbeitnehmerpolitik. Egal, ob es nun ein möglichst sanfter Übergang vom stressigen Arbeitsalltag in das ruhige Rentnerleben ist oder man einfach nur Kräfte für den zweiten Frühling übrig behalten möchte. Doch ab wann ist Altersteilzeit möglich und wie läuft ein Antrag auf Altersteilzeit ab? Wie sieht der Ablauf einer Altersteilzeit aus und wie wird die Altersteilzeit berechnet? Die wichtigsten Fragen wollen wir im Folgenden klären.

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Für wen lohnt sich Altersteilzeit?

In der Theorie dürfte die Altersteilzeit für viele Arbeitnehmer überaus lukrativ klingen. Dies wundert angesichts der Ausgestaltung dieses Modells wohl die allerwenigsten. Schließlich bedeutet Altersteilzeit grob zusammengefasst, dass man mehr Freizeit genießen kann. Auf der anderen Seite schrumpft der Anteil an stressiger Arbeit, die einen Tag für Tag ereilt. Aus diesem Grund ist die Altersteilzeit auch so interessant für viele. Doch die Frage aller Fragen ist natürlich: Lohnt sich Altersteilzeit überhaupt? Dies ist eine sehr individuelle Frage, die sich pauschal nicht beantworten lässt. Wie bei so vielen Dingen im Leben spielen hierbei, insbesondere finanzielle Aspekte eine große Rolle.

Schließlich sinkt mit der Anzahl der Arbeitsstunden natürlich auch der Lohn, der am Ende des Monats winkt. Im Rahmen der Altersteilzeit werden die monatlichen Arbeitsstunden kurzerhand halbiert. Selbiges gilt aber zum Glück nicht für das Gehalt. Den monatlichen Lohn, den Ihnen Ihr Arbeitgeber schuldet, stockt dieser vielmehr noch ein wenig auf. Das bedeutet, dass Sie nicht 100 Prozent Ihres vorherigen Lohns erhalten. Wer ohnehin schon gerade so seine monatlichen Ausgaben mit Hilfe seines Einkommens stemmen kann, sollte sich also lieber zweimal überlegen, ob dieses Modell wirklich nur Vorteile mit sich bringt.

Weiterhin sollte man im Hinterkopf behalten, dass der geringere Verdienst auch für das Sammeln von weniger Rentenpunkten sorgt. Zwar stockt auch in diesen Fällen der Arbeitgeber wieder ein wenig auf, doch auf die Anzahl aus der Beschäftigung in Vollzeit kommen Sie dann nicht mehr. Folglich müssen Sie auch damit leben, in Ihrem zweiten Frühling weniger Rente zu erhalten, als wenn Sie in Ihrem gesamten Erwerbsleben in Vollzeit gearbeitet hätten. Um die Rentenfragen zu klären, sollten Sie im besten Fall einen Vorsorgeexperten aufsuchen, der mit Ihnen bespricht, welche Rentenhöhe für Ihr Rentnerleben ratsam ist.

Doch natürlich stellt sich nicht nur die Frage danach, ob sich die Altersteilzeit für einen Arbeitnehmer lohnt. Viel wichtiger ist sicherlich die Frage, ob dieses Modell überhaupt möglich ist. Um diese Frage zu beantworten, lohnt sich ein Blick ins Gesetz zur Altersteilzeit. Hier findet man zum einen ein Mindestalter vor, welches zum Eintritt in die Altersteilzeit berechtigt. Diese wohl wichtigste Vorgabe gibt an, dass ein Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt sein muss. Obendrein ist die Arbeitsteilzeit nur dann möglich, wenn man sich mindestens drei Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befindet.

Kann jeder in Altersteilzeit gehen?

Um in Altersteilzeit gehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Folglich kann zwar jeder einen Antrag auf Altersteilzeit stellen, stattgegeben wird diesem aber nur, wenn unter anderem die Vorgaben aus dem Gesetz für Altersteilzeit vorliegen. Hier findet man unter anderem eine Antwort auf die Frage, ab wann Altersteilzeit möglich ist. So schreibt das Gesetz vor, dass die betreffende Person mindestens 55 Jahre alt sein muss. Weiterhin hat ein Antrag auf Altersteilzeit nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der antragende Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit arbeitet.

Das sind aber nur die Voraussetzungen, die das Gesetz zur Altersteilzeit vorsieht. Abseits davon erfordert das Modell natürlich auch die Mitwirkung des Arbeitgebers. Schließlich besteht von Gesetzes Wegen kein pauschaler Anspruch auf Altersteilzeit. Da es sich bei der besonderen Form der Teilzeit allerdings nicht um ein neues Instrumentarium handelt, wird die Altersteilzeit in der Regel in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschrieben. Wer also Interesse an der Altersteilzeit hat, sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Sollte der Arbeitgeber der Meinung sein, dass die Altersteilzeit problemlos möglich ist, wird es an der erforderlichen Zustimmung nicht scheitern. Wenn die Altersteilzeit dann möglich sein sollte, gibt es insgesamt zwei Modelle, aus denen Sie wählen können. Im Rahmen der klassischen Altersteilzeit halbiert sich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über den gesamten Zeitraum hinweg bis hin zum Renteneintritt. Alternativ kann man sich aber auch für das sogenannte Blockmodell entscheiden. Hierbei wird der Zeitraum zwischen Beginn der Altersteilzeit und Renteneintritt in zwei Hälften geteilt. In der ersten Hälfte arbeitet der Arbeitnehmer in Vollzeit. In der zweiten Hälfte muss man wiederum gar nicht mehr arbeiten.

Wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Eine der wichtigsten Fragen bei der Altersteilzeit ist sicherlich die nach dem “wann”. Ein Antrag auf Altersteilzeit hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ab wann Altersteilzeit möglich ist, steht im Gesetz zur Altersteilzeit. Neben einem Mindestalter von 55 Jahren muss man obendrein mindestens drei Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet haben. Wichtig ist aber nicht nur, ab wann man in Altersteilzeit gehen kann. Auch das Mitspracherecht Ihres Arbeitgebers sollten Sie keinesfalls unterschätzen.

Sollten Sie die rechtlichen Voraussetzungen nämlich mitbringen, liegt es immer noch an ihm oder ihr, zu entscheiden, ob der Altersteilzeit zugestimmt wird oder nicht. Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben im Übrigen einen leichteren Zugang zu Altersteilzeit. Wie normale Angestellte können auch sie im Sinne des Gesetzes zur Altersteilzeit ab dem 55 Lebensjahr mit Einverständnis ihres Arbeitgebers in Altersteilzeit eintreten. Doch das Mitspracherecht des Arbeitgebers fällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres weg. Ab diesem Alter besteht für den öffentlichen Dienst nämlich ein tarifvertraglicher Anspruch auf Altersteilzeit.

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Wie viel Geld bekommt man bei Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit muss man sich leisten können. Schließlich bedeutet weniger Arbeitszeit im Umkehrschluss auch einen geringeren Verdienst. Doch wie hoch ist das Gehalt bei der altersbedingten Teilzeit? Als Arbeitnehmer bekommen Sie zum einen die Hälfte des sozialversicherungspflichtigen Lohns, den Sie bislang erhalten haben. Obendrauf kommt jedoch noch ein Aufstockungsbetrag, der mindestens 20 Prozent des Gehalts aus der Altersteilzeit umfassen muss. Allerdings sind die 20 Prozent lediglich das Minimum, das seitens des Gesetzes vorgegeben wird.

Wer hier Verhandlungsgeschick an den Tag legt, kann dies natürlich noch weiter in die Höhe treiben. Doch wie sieht es im Niedriglohn-Segment aus? Gibt es auch Mindestnetto in der Altersteilzeit? Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Aufstockung so hoch sein muss, dass das Nettogehalt in der Altersteilzeit mindestens 83 Prozent des Nettogehalts aus Vollzeit umfasst. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Altersteilzeit arbeitslos werden, müssen Sie sich allerdings auf niedrigere staatliche Unterstützung einstellen. So berechnet sich das Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit an Ihrem Gehalt, das Sie zuletzt erhalten haben. Und das ist das Teilzeit-Gehalt.

Welche Vorteile hat die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, noch vor Renteneintritt im Rahmen des Erwerbslebens einen Gang zurückzuschalten. Dies sorgt dafür, dass man sich langsam aber sicher an das ruhige Dasein als Rentner gewöhnen kann. Wer kein Problem damit hat, Knall auf Fall aus dem Erwerbsleben auszusteigen, wählt einfach das Blockmodell. Hier arbeitet man zwar vorerst weiter in Vollzeit, steigt dann aber frühzeitig vollends aus dem Beruf aus. Ein weiterer großer Vorteil ist das Mindestnetto in der Altersteilzeit, das Ihnen mindestens 83 Prozent Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit zusichert. Wenn man sich vor Augen führt, dass Sie dafür nur noch die halbe Arbeitsleistung erbringen müssen, ist das durchaus lukrativ. Obendrein lohnt sich die Altersteilzeit bei Beantragung des Arbeitslosengeldes. Sollte man nach Altersteilzeit nicht direkt in Rente gehen, sondern arbeitslos werden, muss man laut Bundesarbeitsgericht außerdem keine Sperrzeit befürchten.

Welche Nachteile hat die Altersteilzeit?

Die Vorteile der Altersteilzeit überwiegen durchaus. Allerdings bringt das Modell auch Nachteile mit sich. Insbesondere muss man damit leben, dass man am Ende des Monats weniger Gehalt erhält. Ein weiterer Nachteil betrifft die Arbeitslosigkeit. Da sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Höhe des letzten Gehaltes richtet, müssen Sie mit einem geringeren Arbeitslosengeld leben.

Was muss man beachten, wenn man Altersteilzeit angeboten bekommt?

Sollte man Ihnen Altersteilzeit anbieten, sollten Sie die beiden unterschiedlichen Varianten im Hinterkopf behalten. Diese unterscheiden sich im Ablauf der Altersteilzeit. Beim klassischen Modell halbiert sich mit Eintritt in die Altersteilzeit Ihre Arbeitsleistung. Im Blockmodell hingegen arbeiten Sie die erste Hälfte der Altersteilzeit noch in Vollzeit. Dafür dürfen Sie nach der ersten Hälfte aber komplett aussteigen. Und was dann? Viele stellen sich die Frage: Muss ich nach Altersteilzeit in Rente gehen? Die Antwort lautet: nein. Sollten Sie merken, dass Sie noch nicht bereit sind für die Rente, können Sie auch einfach einen neuen Arbeitsplatz suchen oder zunächst einmal Arbeitslosengeld beantragen.

Was ist besser Altersteilzeit oder Rente mit 63?

Sollte man sich für die Altersteilzeit entscheiden, ist dieser Weg keineswegs in Stein gemeißelt. Viele fragen sich aber ängstlich: Muss ich nach Altersteilzeit in Rente gehen? Stattdessen können Sie auch bis zu Ihrem klassischen Renteneintritt warten. Bis dahin können Sie problemlos eine weitere Tätigkeit aufnehmen oder aber Arbeitslosengeld beantragen.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen in Sachen Altersteilzeit weiterhelfen?

Mit der Altersteilzeit hat der Staat ein lukratives Instrument geschaffen, um im Arbeitsleben bereits einige Jahre vor Renteneintritt einen Gang zurückzuschalten. Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie auch unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.


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