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Alles Wichtige rund um den Urlaub

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Arbeitnehmer:in Urlaub”

  • Der Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt
  • Und beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche.
  • Der Urlaub muss im Voraus beantragt und genehmigt werden.
  • Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
  • Der Urlaubsanspruch besteht auch während einer Krankheitsphase oder einer Elternzeit.
  • Wird der Urlaub nicht vollständig genommen, verfällt er nicht automatisch, sondern kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf das nächste Jahr übertragen werden.
  • Urlaubsentgelt wird während des Urlaubs weiterhin gezahlt und berechnet sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen.
  • Bei einer Kündigung steht dem Arbeitnehmer eine Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs zu.


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Wie viele Urlaubstage Sie im Jahr zur Verfügung haben, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Diesem Gesetz zufolge haben Sie als Arbeitnehmer jedes Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Doch rund um das Thema Urlaub gibt es einiges zu beachten.

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Wie viel Tage kann ich mir im Jahr frei nehmen?

Sind Sie ordentlich angestellt, haben Sie Anspruch auf mindestens 20 freie Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. In vielen Bereichen haben Gewerkschaften aber einen deutlich längere Urlaubszeit mit dem Arbeitgeber verhandelt, etwa auf 30 bezahlte freie Tage jährlich. Zusätzlich besteht in vielen Bundesländern ein Anspruch auf den sogenannten Bildungsurlaub sowie auf Sonderurlaub bei besonderen Umständen. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Urlaub in der Probezeit?

Entgegen dem sich hartnäckig haltenden Mythos, können Sie grundsätzlich auch in der Probezeit Urlaub nehmen. Hierbei entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Zuvor entsteht nur anteiliger Urlaub. 

Kann mir mein Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Grundsätzlich muss Ihr Chef auf Ihre Urlaubswünsche Rücksicht nehmen und kann Ihnen den Urlaub deshalb nicht so ohne weiteres verweigern oder Sie zum Urlaub zwingen. Das ist auch vollkommen unabhängig davon, ob Sie Ihren Urlaub am Stück nehmen oder sich die Tage lieber aufteilen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Urlaub nur verweigern, wenn es dringende betriebliche Belange gibt (zum Beispiel Produktionsaufträge feststehen, die unbedingt erfüllt werden müssen) oder wenn zu viele Ihrer Kollegen für den gleichen Zeitraum Urlaub beantragt haben. Wenn Sie bereits im Urlaub sind und Ihr Chef Sie zurückrufen möchte, müssen Sie den Urlaub nicht abbrechen.

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Kann ich meinen Urlaub ins nächste Jahr übertragen oder verfallen diese?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im November 2018 Ihre Rechte als Arbeitnehmer gestärkt. Die Richter entschieden, dass Ihr Arbeitgeber Sie vor Ende des Jahres daran erinnern muss, Ihren Resturlaub zu nehmen. So soll sichergestellt werden, dass die Tage nicht verfallen – und Sie am Ende nicht viel zu wenig frei gehabt haben. Erinnert er Sie nicht daran, verfallen die übrig gebliebenen Urlaubstage nicht ersatzlos. Von dieser Sonderregel abgesehen können Sie laut Bundesurlaubsgesetz Ihren Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht mit ins nächste Jahr nehmen. 

Liegen jedoch persönliche (dazu zählt auch eine Krankheit) oder betriebliche Gründe vor, können Sie die Tage ebenfalls mit ins erste Quartal des kommenden Jahres nehmen. Unproblematisch ist die Übertragung von Urlaub, sofern Ihr Arbeitgeber dem zugestimmt hat.

Darf ich während meines Urlaubs woanders arbeiten, um zusätzlich Geld zu verdienen?

Der Urlaub soll dazu dienen, dass Sie sich erholen. Eine Nebentätigkeit, um zusätzlich noch etwas Geld zu verdienen, ist daher in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Hier sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? 

Werden Sie im Urlaub krank, sollten Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen, um sich das bescheinigen zu lassen. Dann zählen diese Tage nämlich nicht als Urlaubstage – Sie hatten schließlich keine Chance sich wirklich zu erholen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten Sie dann auch umgehend an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. 

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Chef Ihnen im konkreten Fall den Urlaub verweigern darf, oder Sie sonst Fragen zu dem Thema haben, können Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Chevalier Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. In unserer Erfahrung erhöht das Einschalten von externen Experten immer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich am Ende durchzusetzen. Wenn der Arbeitgeber selbst mit Anwälten arbeitet, haben Sie sonst oft wenig Chancen.

Wann verfällt Urlaub? 

Wird der Urlaub bis zum Jahresende oder bei möglicher Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres nicht in Anspruch genommen, verfällt er nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) grundsätzlich. Dies gilt jedoch nur noch eingeschränkt. In europäischer Auslegung verfällt der (Mindest-) Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen, nämlich wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er alle erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erledigt hat. So müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter rechtzeitig darauf aufmerksamen machen, dass der Urlaub bis zum 31. Dezember oder bis zum zum 31. März des Folgejahres, in vollem Umfang genommen werden muss, da er ansonsten mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt.

Arbeitnehmer im Mutterschutz oder in Elternzeit sind vom Urlaubsverfall nicht betroffen und der Urlaub kann nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz nachgeholt werden. Jetzt informieren, wie Sie sich vor Urlaubsverfall schützen und welche Präventionsmaßnahmen Sie unternehmen können.

Das könnte Sie auch interessieren: Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Wie viel Urlaub steht Mitarbeitern zu?

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Wie viel Urlaub steht mir zu?

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist vom Gesetzgeber geregelt, wie hoch der Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub ist, der jedem Arbeitnehmer pro Jahr gewährt werden muss. In Deutschland gilt der Samstag bis heute als Werktag. Deshalb sind im Gesetz mindestens 24 Werktage pro Jahr als bezahlter Urlaubsanspruch vorgeschrieben, sodass Mitarbeitende das Recht auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub haben. Den vollen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben Mitarbeitende erstmals, wenn sie mindestens sechs Monate im Unternehmen angestellt sind. Erfahren Sie hier, wie viel Urlaub Ihnen tatsächlich zusteht. Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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