Ekomi 5/5 basierend auf mehr als 544 Bewertungen

Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie – kostenfrei und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Bildungsurlaub
legal-expert

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Home » Rechtsthemen » Arbeitsrecht » Arbeitsvertrag » Wie viel Bildungsurlaub steht mir zu?

Das Wichtigste zum Thema “Bildungsurlaub”

  • Die Arbeitnehmer in einigen Bundesländern haben Anspruch auf Bildungsurlaub. 
  • Die Dauer des Bildungsurlaubs kann von Bundesland zu Bundesland variieren. 
  • Voraussetzung ist, dass es sich um anerkannte Bildungsveranstaltungen handelt. 
  • Die Themenbereiche der Bildungsveranstaltungen sind gesetzlich festgelegt. 
  • Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt der Arbeitnehmer. 
  • Der Arbeitgeber darf den Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern. 
  • Ein Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub besteht nicht. 
  • Der Arbeitnehmer muss den Bildungsurlaub rechtzeitig ankündigen. 
  • Die Voraussetzungen für Bildungsurlaub sind im jeweiligen Landesrecht geregelt. 


Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Weiterbildung und Arbeitsleben müssen einander keineswegs ausschließen. Dies verwundert angesichts des Mehrwerts kaum. Schließlich verschönern Sie als Arbeitnehmer damit Ihren Lebenslauf und erweitern Ihre Fähigkeiten. Das stellt zumindest mittelbar auch einen großen Vorteil für Ihren Arbeitgeber dar. Um Ihnen dies zu ermöglichen, können Sie Bildungsurlaub machen. Hier stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage: “Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?”. Und was wird als Bildungsurlaub anerkannt? Was Sie zum Bildungsurlaub im Jahr 2021 beachten müssen, wollen wir Ihnen im Folgenden einmal näher bringen. 

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist Bildungsurlaub?

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Kombination aus Weiterbildung und Urlaub. Doch was fällt alles unter Bildungsurlaub? Ihr Arbeitgeber stellt Sie während des Bildungsurlaubs von der Arbeit frei, damit Sie sich beruflich oder politisch weiterbilden können. Die freien Tage werden nicht von Ihrem Urlaubskontingent abgezogen, sondern gelten als Sonderurlaub. Für einen Bildungsurlaub gibt es viele Angebote. So können Sie einen Bildungsurlaub beispielsweise auch online absolvieren. Sie haben arbeitsrechtliche Fragen ? Nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf Bildungsurlaub?

Wer sich für einen Bildungsurlaub bzw. eine Bildungsfreistellung interessiert, der stellt sich früher oder später die Frage: Wann hat man Anspruch auf Bildungsurlaub? Ein Anspruch auf Bildungsurlaub hat jeder Arbeitnehmer. So kann man innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine bezahlte Bildungszeit beantragen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dabei mindestens zehn Arbeitstage für die Bildungsfreistellung gewähren.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Wie viel Bildungsurlaub hat man im Jahr?

Eine gesetzliche Regelung, die einen Anspruch auf Bildungsurlaub vorsieht, gibt es in fast allen Bundesländern der Bundesrepublik. Ausnahmsweise keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub sehen Sachsen und Bayern vor. Doch wie wird Bildungsurlaub berechnet? Hier sehen die restlichen Bundesländer teilweise unterschiedliche Regelungen vor.

BundeslandAnzahl Tage Bildungsurlaub
Berlin5 Tage im Jahr bzw. 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Hessen5 Tage pro Jahr
Nordrhein-Westfalen5 Tage pro Jahr
Niedersachsen5 Tage pro Jahr
Hamburg10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Baden Württemberg5 Tage pro Jahr
Schleswig Holstein 5 Tage pro Jahr
Brandenburg10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Bremen10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Sachsen Anhalt5 Tage pro Jahr
Rheinland Pfalz10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, 5 Tage pro Jahr für Auszubildende
Mecklenburg-Vorpommern10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
Saarland6 Tage pro Jahr
Thüringen5 Tage pro Jahr


Wo reiche ich Bildungsurlaub ein?

Bevor Sie einen Sonderurlaub zur Weiterbildung nutzen, müssen Sie diesen Bildungsurlaub zunächst beantragen. Den Antrag auf Bildungsurlaub reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein. Da Ihr Chef ein berechtigtes Interesse daran hat, rechtzeitig zu wissen, für welchen Zeitraum Sie eine Freistellung für Bildungsurlaub benötigen, müssen Sie ihm dies rechtzeitig mitteilen. Wie viele Wochen im voraus Sie Bescheid geben müssen, hängt ebenfalls vom Bundesland ab, in dem Sie arbeiten. Während es in Niedersachsen bereits genügt, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vorher einen Antrag einreichen, muss der Antrag beispielsweise in Baden-Württemberg acht Wochen vorher eingehen.

Kann man Bildungsurlaub steuerlich absetzen?

Die Kosten rund um Ihren Bildungsurlaub können auch in der Steuererklärung erscheinen. Schließlich handelt es sich bei den finanziellen Aufwendungen um Werbungskosten. Absetzbar sind dabei nicht nur die reinen Kosten für die Fortbildung selbst. Obendrein können Sie auch mittelbare Kosten wie Anfahrt, Übernachtung sowie Verpflegung von der Steuer absetzen.

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung?

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Kann man Bildungsurlaub übertragen?

Die meisten Bundesländer sehen einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr vor. Diese fünf Tage können Sie häufig ins darauffolgende Kalenderjahr übertragen. Eine weitere Anhäufung ist jedoch nicht möglich. Dementsprechend können Sie innerhalb von zwei Jahren maximal zehn Tage Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Bildungsurlaub zu gewähren?

Sollten Sie als Arbeitnehmer weder in Sachsen noch in Bayern tätig sein, steht Ihnen ein Bildungsurlaub gemäß Gesetz zu. Doch verpflichtet dies Ihren Chef dazu, Ihnen pauschal einen entsprechenden Sonderurlaub zu erteilen? Wann muss der Arbeitgeber Bildungsurlaub gewähren? Liegen die Voraussetzungen für den Bildungsurlaub vor, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen eine Bildungsfreistellung zu gewähren. So müssen Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mindestens zehn Beschäftigte hat. Obendrein muss Ihr Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Außerdem müssen Sie den Antrag rechtzeitig einreichen. Die von Ihnen gewählte Weiterbildung muss darüber hinaus unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun haben oder im gesellschaftspolitischen Bereich angesiedelt sein.

Kann man als Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub kennt aber auch seine Grenzen. So kann Ihr Arbeitgeber unter Angabe wichtiger Gründe Ihren Antrag auf einen entsprechenden Sonderurlaub ablehnen. Eine Ablehnung muss fristgerecht und in Schriftform begründet werden. Sie Fragen in Sachen Arbeitsrecht? Nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Was hat der Arbeitgeber von Bildungsurlaub?

Ein Bildungsurlaub ist nicht nur für den Arbeitnehmer von großem Vorteil. Auch der Arbeitgeber profitiert von der Weiterbildung. Schließlich bedeutet eine Erweiterung der Fähigkeiten eines Mitarbeiters auch einen großen Zugewinn für das Unternehmen. Da der Arbeitgeber die Fortbildungsmaßnahme im Rahmen des Bildungsurlaubs nicht aus eigener Tasche tragen muss, sondern während der Zeit lediglich das Gehalt weiter zahlt, hält sich die finanzielle Belastung für ihn in Grenzen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Der Spruch “man lernt nie aus” mag für den einen oder anderen abgedroschen klingen. Doch er beinhaltet einen wahren Kern. Schließlich können Sie sich auch mitten in Ihrem Berufsleben noch weiterbilden. Die Bildungsfreistellung macht es möglich. Alles, was Sie rund um das Thema wissen müssen, können Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte gerne genauer erklären. Obendrein stehen wir Ihnen bei weiteren arbeitsrechtlichen Fragen zu den Themen Kündigung, Arbeitszeugnis, etc. unterstützend zur Seite.

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Weitere Artikel zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top