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Kündigungsatlas 2023: Männer unter 30 am häufigsten von Kündigungen betroffen

Kündigung

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  • Verheiratete Männer unter 30 besonders häufig von Kündigungen betroffen
  • Dienstag ist der Tag mit den meisten Kündigungen
  • Durchschnittsgehalt bei Kündigung: 3285,96 EUR
  • Abfindungssummen variieren stark: von 50 Euro bis zu 700.000 Euro brutto

Glück in der Liebe, Pech im Job: Verheiratete Männer unter 30 Jahren werden am häufigsten gekündigt. Das belegen interne Daten der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte. Zudem scheint der weit verbreitete Montagsblues unbegründet zu sein, denn laut Datenauswertung ist hierzulande Dienstag der Tag, an dem die meisten Kündigungen ausgesprochen werden. In letzter Zeit haben insbesondere Kündigungswellen in der Startup-Szene und der Tech-Branche Schlagzeilen gemacht. Laut Carina Kremmling, Arbeitsrechtsexpertin der Chevalier Rechtsanwälte, kann eine Kündigung aber alle Berufsgruppen und Branchen treffen – deshalb sollten Arbeitnehmer:innen ihre Rechte kennen, um im Ernstfall ihre Kündigung anzufechten und ihren Abfindungsanspruch zu prüfen. 

Daten zeigen: Gekündigt wird vor allem im verflixten 7. Jahr

Loyalität zahlt sich nicht immer aus: Dass langjährige Unternehmenstreue kein Garant für ein berufliches Happy End ist, zeigt die Auswertung von insgesamt 2.000 Kündigungsdaten von Arbeitnehmer:innen, die die Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte untersucht hat. Dabei kam heraus, dass Arbeitnehmer:innen zum Zeitpunkt ihrer Kündigung fast sieben Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, bevor sie gekündigt wurden. Im Durchschnitt waren die Gekündigten 29 Jahre alt, 41,8 Prozent waren Frauen und 58,2 Prozent Männer. Das Durchschnittsbruttogehalt aller gekündigten Arbeitnehmer:innen betrug insgesamt 3.285,96 Euro. Auch hier zeigt sich der weit verbreitete Gender Pay Gap: Frauen bezogen zum Zeitpunkt ihrer Kündigung ein durchschnittliches Bruttogehalt von 2.895,75 Euro und Männer 3.676,17 Euro. 

Verheiratete am häufigsten von einer Kündigung betroffen

Zudem kam durch die Auswertung heraus, dass knapp die Hälfte der Gekündigten verheiratet waren (49,2 %). 40,9 Prozent hingegen waren ledig und 9,2 Prozent geschieden. Die Personengruppe der Verwitweten machte mit 0,9 Prozent den kleinsten Anteil aus. 

„Für jede Personengruppe stellt eine Kündigung ein bedeutendes Ereignis dar. Allerdings kann sie für Verheiratete noch gravierender sein, da häufig das Wohl einer ganzen Familie von diesem Einkommen abhängt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung müssen Arbeitgeber:innen bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer:innen soziale Gesichtspunkte, wie zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltsverpflichtungen und das Lebensalter als Entscheidungskriterium heranziehen. Geschieht dies nicht, ist die Kündigung anfechtbar“, so Kremmling

Daher rät die Arbeitsrechtsexpertin, eine Kündigung nicht einfach zu akzeptieren, sondern so schnell wie möglich darauf zu reagieren und die Einleitung rechtlicher Schritte in Erwägung zu ziehen.

Abfindungszahlungen zwischen 50 Euro und 700.000 Euro brutto

Grundsätzlich gibt es zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch erhalten viele Arbeitnehmer:innen laut Kündigungsatlas eine Ausgleichszahlung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Dies liegt daran, dass Arbeitgeber:innen oft bereit sind, das Arbeitsverhältnis durch eine Zahlung zu beenden, um kostspielige und unsichere Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Die Abfindungssummen in der zugrundeliegenden Datenauswertung unterscheiden sich zum Teil erheblich. Sie reichen von 50 Euro bis hin zu sechsstelligen Summen. Im Durchschnitt erhielten die Entlassenen eine Abfindung von 9516,67 Euro. 

„Arbeitnehmer:innen sollten sich stets gegen eine Kündigung wehren, beispielsweise durch eine Kündigungsschutzklage. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber:innen den Prozess verlieren, was für das Unternehmen oft teurer ist als eine Abfindung zu zahlen. Dies ist auf das sogenannte Annahmeverzugsrisiko zurückzuführen. Das bedeutet, wenn Arbeitgeber:innen den Prozess verlieren, müssen sie ausstehende Löhne nachbezahlen“, fügt Kremmling hinzu.

Dienstag ist der beliebteste Kündigungstag

Die meisten Arbeitnehmer:innen (17,9 %) erhielten ihre Kündigung an einem Dienstag, dicht gefolgt vom Freitag mit 15,8 Prozent. Am Donnerstag wurden 15,0 Prozent, am Mittwoch 14,4 Prozent und am Montag 13,9 Prozent der Kündigungen ausgesprochen. Und Kündigungen werden auch am Wochenende ausgesprochen: 12,1 Prozent erhielten ihre Kündigung an einem Sonntag und 11,0 Prozent an einem Samstag. 

Kremmling weist darauf hin: „Wenn die dreiwöchige Frist für eine Klage gegen die Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet, wird der rechtlich bindende Fristablauf auf den nächsten Werktag verschoben.“

Knapp 9 Prozent der Arbeitnehmer:innen mit fristloser Kündigung

Im Falle einer Kündigung wird arbeitsrechtlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (sofortigen) Kündigung unterschieden. Laut der Chevalier-Auswertung erhielten knapp 9 Prozent der Arbeitnehmer:innen eine sofortige Kündigung. „Um rechtlich zulässig zu sein, muss eine außerordentliche Kündigung auf einem schweren Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigung gegenüber den Arbeitgeber:innen, beruhen. In solchen Situationen sollten Arbeitnehmer:innen daher sorgfältig prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, da für eine außerordentliche Kündigung bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen“, fügt Kremmling hinzu.

Was die Auswertung der Chevalier-Mandantendatenbank noch ergab:

Die meisten Gekündigten kamen aus Bayern (17,8 %), dem flächenmäßig größten Bundesland. Häufig gekündigt wurde auch in Baden-Württemberg (17,7 %) und Nordrhein-Westfalen (16,8 %). Die wenigsten Gekündigten kommen dagegen aus dem Saarland (0,6 %), Bremen (0,8 %) und Mecklenburg-Vorpommern (1,9 %). 

Disclaimer: Alle Angaben zum Kündigungsatlas basieren auf den uns zur Verfügung stehenden Daten. Insgesamt wurden 2.000 interne Daten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


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