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Kündigungsatlas 2022: Männer verlieren ihren Job häufiger als Frauen

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Nach internen Analysen der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte sind hierzulande eher Männer und Verheiratete als Frauen und Singles von einer Kündigung betroffen. Doch ganz gleich, welcher Gruppe die Betroffenen zugeordnet werden, laut Paul Krusenotto, Arbeitsrechtsexperte der Chevalier Rechtsanwälte, sollten Arbeitnehmer:innen nie ungeprüft eine Kündigung hinnehmen.

Insgesamt 2.882 Kündigungsdaten von Arbeitnehmer:innen untersuchte die Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte und stellte fest: 45,1 Prozent der Gekündigten waren Frauen und 54,9 Prozent Männer. Das Durchschnittsbruttogehalt aller gekündigten Arbeitnehmer:innen betrug insgesamt 3.236,00 Euro. Frauen bezogen dabei ein durchschnittliches Bruttogehalt von 2.934,24 Euro und Männer 3.502,02 Euro. Im Durchschnitt waren die Arbeitnehmer:innen zum Zeitpunkt ihrer Kündigung 29 Jahre alt und etwas mehr als sechs Jahre im Unternehmen beschäftigt, bevor sie gekündigt wurden. 

Durchschnittsgekündigte

Verheiratete werden am häufigsten gekündigt

Die Auswertung der Daten ergab zudem, dass über die Hälfte der Gekündigten verheiratet waren (51,2 %). 39,6 Prozent hingegen waren ledig und 8,2 Prozent geschieden. Die Personengruppe der Verwitweten machte mit 1,0 Prozent den kleinsten Anteil aus. „Eine Kündigung ist für jede Personengruppe ein einschneidendes Ereignis. Doch für Verheiratete kann die Kündigung noch schwerwiegender sein, denn oftmals hängt eine ganze Familie von dem Einkommen ab“, so Krusenotto. Der Arbeitsrechtsexperte empfiehlt daher, eine Kündigung nicht einfach hinzunehmen, sondern schnellstmöglich darauf zu reagieren.

Glück in der Liebe, Pech im Job

Fristlose Kündigung bei knapp 15 Prozent der Arbeitnehmer:innen

Kommt es zu einer Kündigung, wird arbeitsrechtlich zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung unterschieden. In der Chevalier Auswertung erhielten 14,8 Prozent der Arbeitnehmer:innen eine fristlose Kündigung. „Damit eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig ist, muss ihr ein schwerer Verstoß wie zum Beispiel Diebstahl oder Beleidigung gegenüber den Arbeitgeber:innen vorausgehen. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer:innen deshalb genau prüfen lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, da bestimmte Vorgaben erfüllt sein müssen“, so Krusenotto weiter. 

Abfindungszahlungen zwischen 100 Euro und 252.292 Euro brutto

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung. Viele Arbeitnehmer:innen erhielten laut Kündigungsatlas trotzdem eine Entschädigungszahlung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Das hängt damit zusammen, dass sich Arbeitgebende oft ein Ende des Arbeitsverhältnisses erkaufen, um Kündigungsschutzklagen mit einem ungewissen Ausgang und teuren Kosten zu vermeiden. In dieser Analyse variieren die Abfindungen sehr stark und erstrecken sich von 100 Euro bis zu sechsstelligen Beträgen. Im Durchschnitt erhielten die Gekündigten eine Abfindung in Höhe von 21.759 Euro. „Arbeitnehmer:innen sollten sich immer gegen eine Kündigung wehren, zum Beispiel mit einer Kündigungsschutzklage. Es besteht nämlich die Chance, dass Ihre Arbeitgebenden verlieren und das ist für das Unternehmen oft teurer als Mitarbeitenden eine Abfindung zu zahlen. Das liegt am sogenannten Annahmeverzugsrisiko. Das heißt, wenn Arbeitgebende den Prozess verlieren, müssen Sie ausstehende Gehälter nachzahlen“, ergänzt Krusenotto.

Was die Auswertung der Chevalier-Mandantendatenbank noch ergab:

Knapp ein Fünftel der Gekündigten (19,2 %) kam aus Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland. Häufiger gekündigt wurde auch in Baden-Württemberg (17,8 %) und Bayern (17,1 %). Die wenigsten Gekündigten leben dagegen im Saarland (0,46 %), Bremen (0,70 %) und Mecklenburg-Vorpommern (1,55 %). 

Bundesländer

Der Montag ist ein beliebter Kündigungstag

Am Montag erhielten die meisten Arbeitnehmer:innen ihre Kündigung (22,9 %), knapp gefolgt vom Dienstag mit 21,9 Prozent. An einem Mittwoch bekamen 17,8 Prozent, an einem Donnerstag 17,7 Prozent und an am Freitag 17,3 Prozent ihr Kündigungsschreiben. Lediglich 1,6 Prozent erfuhren an einem Samstag und 0,7 Prozent an einem Sonntag, dass sie ihren Job verlieren.  Gut zu wissen: „Läuft die dreiwöchige Klagefrist für ein gerichtliches Vorgehen gegen Kündigungen an einem Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag ab, fällt der rechtlich bindende Fristablauf erst auf den folgenden Werktag“, erklärt Krusenotto abschließend.

Kündigungskalender

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