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Warum werden Abfindungen gezahlt, obwohl es keinen Anspruch darauf gibt?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Die Abfindungen“ 

  • Die Abfindung wird oft aus sozialen Gründen gezahlt. 
  • Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. 
  • Die Abfindung dient als Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile. 
  • Der Arbeitgeber kann durch Abfindung Rechtsstreitigkeiten vermeiden. 
  • Die Abfindung kann im Sozialplan festgelegt werden. 
  • Die Abfindung kann bei betriebsbedingter Kündigung als Ausgleich gezahlt werden. 
  • Die Höhe der Abfindung kann individuell verhandelt werden. 
  • Eine Abfindung kann auch als Anreiz für freiwilligen Ausscheiden dienen. 


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Arbeitgebende sind häufig dazu bereit eine Abfindung zu zahlen, obwohl es, von Ausnahmefällen abgesehen, keinen Anspruch auf diese gibt. Doch warum werden Abfindungen gezahlt? Meist sind Abfindungen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Sozialplanabfindungen, Nachteilsausgleichsabfindungen, Abfindungen nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sind zudem Kündigungsfälle, bei denen durchaus ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. 

Dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft bereit sind, eine Abfindung zu zahlen, obwohl Arbeitnehmende gar keinen gesetzlichen Anspruch darauf haben, mag zunächst nicht logisch klingen, hat bei genauerer Betrachtung aber eine einfache Erklärung.

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Gute Verhandlungsposition durch Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, falls sie entlassen werden. Ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt wurde oder nicht, entscheidet dann das Arbeitsgericht. Entscheidet das Gericht, dass die Kündigung rechtswidrig war, so wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt und gilt als nicht beendet. Da ein solcher Prozess Monate oder sogar Jahre dauern kann, bevor eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, versuchen die Parteien, den bestehenden Streit durch Verhandlungen einvernehmlich zu lösen. Zum einen werden die Arbeitsgerichte entlastet und zum anderen ist es auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Vorteil, da sie schneller zu einem Ergebnis kommen.

Arbeitgeber können Kosten sparen

Entscheidet das Gericht nämlich zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin müssen Arbeitgebende die Gerichtskosten sowie Anwaltskosten leisten. Außerdem steht der arbeitnehmenden Person eine Gehaltsnachzahlung für den Zeitraum ab der Kündigung zu, wenn die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Durch die Zahlung einer Abfindung können Arbeitgebende also viele Kosten sparen und müssen sich nicht gerichtlich mit der arbeitnehmenden Person auseinandersetzen.

Erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Abfindungszahlung und nutzen Sie unseren Abfindungsrechner zur Ermittlung Ihrer möglichen Abfindungshöhe oder bnutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

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Wie können wir Ihnen bei Ihrer Abfindungsverhandlung helfen?

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier sind spezialisiert darauf, angemessene Abfindungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuhandeln. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und stehen jederzeit an Ihrer Seite. 

Um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, können Sie unseren Online Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Situation und Abfindungsberechnung nutzen. Das geht ganz einfach und Sie erhalten direkt im Anschluss ein kostenfreies Einschätzungsgespräch mit unserem Expertenteam am Telefon. Dort können Sie Ihre Fragen äußern und  erfahren sofort, was unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie tun können. So sparen Sie sich zum Beispiel den Weg zum Anwalt oder der Anwältin, falls wir die Abfindung für Sie verhandeln dürfen. Die Beauftragung erfolgt ganz bequem online. Direkt im Anschluss beginnt der Anwalt oder Ihre Anwältin damit, Ihre Forderungen entschlossen zu verhandeln und durchzusetzen. Wir informieren Sie stets über alle Fortschritte in Ihrem Fall und einigen uns gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

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