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Die desaströse rechtliche Absicherung der Crowdworker muss endlich verbessert werden

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Crowdworker können Arbeitnehmer sein. So urteilte jüngst das Bundesarbeitsgericht, nachdem das Landesarbeitsgericht München zuvor noch gegenteiliger Auffassung war. Diese Entscheidung ist ein Paukenschlag und macht auf die weiterhin problematische rechtliche Stellung von Crowdworkern im Arbeitsrecht aufmerksam. Die Rechtsexperten der Arbeitsrechtskanzlei Chevalier sprechen sich deshalb für eine bessere rechtliche Absicherung von Arbeitnehmern aus und machen Vorschläge, wie diese umgesetzt werden könnte.

Profitsteigerung auf den Rücken der Crowdworker

Beim Crowdworking werden Aufträge, meist zerkleinert in mehrere Aufgaben, über diverse digitale Plattformen an einzelne Auftragnehmer vergeben. Die Rede ist dabei auch vom sogenannten „on-demand-worker“, also einem Arbeitenden, der die Aufträge „auf Anfrage“ annimmt, etwa bei Plattformen wie AirBnB, Uber oder Lieferando. Diese Art des Arbeitens erfüllt häufig den Zweck eines Nebenverdienstes, die Tätigkeiten sind in der Regel zeitlich und räumlich unabhängig und vor allem vom Crowdworker selbstbestimmt. Doch die vermeintlichen Vorteile dieser neuen digitalen Arbeitswelt bringen auch ihre Schattenseiten mit sich. Während die Auftraggeber etwa von Kosteneinsparungen bei Sozialabgaben oder der Nicht-Notwendigkeit eines Betriebsrats profitieren, verzichten Auftragnehmer oftmals auf elementare Arbeitsrechte wie Mindestlohn oder Urlaubsanspruch und sind so auf sich allein gestellt. Arbeitsrechtlich begeben sich Crowdworker damit in eine problematische Position, weiß Markus Hartung, Rechtsexperte bei der Kanzlei Chevalier: „Zu lange stand die Bequemlichkeit für Kunden dieser Plattformen im Vordergrund, aber um die Crowdworker hat sich niemand gekümmert. Es ist gut, dass das BAG hier eingegriffen hat.“ In diesem speziellen Fall hatte ein Münchner gegen einen Plattformbetreiber geklagt und, nachdem die Klage zunächst vom Landesarbeitsgericht München abgewiesen wurde, vom Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Er hatte nachweisen können, dass er in arbeitnehmertypischer Weise weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit geleistet hat.

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Notwendigkeit rechtlicher Absicherungen

Markus Hartung und David Klaiber, Rechtsanwälte bei Chevalier, heben vor allem die Problematik der sozialen Sicherung von Crowdworkern hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Stellung hervor. „Vor der BAG-Entscheidung galten Crowdworker häufig als Solo-Selbstständige. Diese müssen mangels Arbeitgeberanteile ihre soziale Sicherung meist aus eigener Tasche finanzieren. Auch Selbstständige unterliegen nämlich der Krankenversicherungspflicht. Weitere Versicherungen sind oft freiwillig, aber zur sozialen Sicherung notwendig – wie beispielsweise für die Rente und Arbeitslosigkeit. In den häufig schlecht bezahlten Sektoren des Crowd- oder on-demand-working geht diese Rechnung zwangsweise zulasten der Arbeitenden aus“, so Klaiber. Hartung und Klaiber schlagen deshalb ein Modell vor, wie es sich mittels Künstlersozialkasse (KSK) bereits seit den 80ern für selbstständige Künstler und Publizisten etabliert hat: Wer künstlerische oder publizistische Leistungen von Künstlern und Publizisten verwertet, wird zur Kasse gebeten. Hierbei fließt ein Teil des Honorars als Abgabe in die KSK. Künstler und Publizisten zahlen ebenfalls in die Kasse ein. Auf diesem Weg sind diese Berufsgruppen gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Eine Übertragung dieses Modells in den Bereich der modernen Plattformökonomie im Sinne einer Dienstleistersozialkasse sehen Hartung und Klaiber als notwendigen Schritt. „On-demand-worker und sämtliche Auftragnehmer, die von Plattformbetreibern Aufträge vermittelt bekommen und entsprechend von diesen abhängig sind, sollten auch entsprechend arbeitsrechtlich geschützt werden“, rechtfertigt Hartung den Vorschlag. „Es ist eine Zumutung, dass sich diese Plattformen dank der modernen digitalen Arbeitsformen als absolute Marktprofiteure hervortun und dabei nicht einmal ein Mindestmaß an sozialer Verantwortung übernehmen. Eine bessere rechtliche Absicherung ist längst überfällig. Hier muss sich also unbedingt etwas ändern“, so Klaiber.

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