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Beschäftigungsverbot – Gründe und Auswirkungen für Arbeitnehmer

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Beschaeftigungsverbot
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Beschäftigungsverbot”

  • Beschäftigungsverbot schützt schwangere Frauen. 
  • Das Verbot gilt bei Gefährdung von Gesundheit von Mutter und Kind. 
  • Das Beschäftigungsverbot kann vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen werden. 
  • Beschäftigungsverbot kann auch für den Arbeitsschutz gelten. 
  • Verstoß gegen Beschäftigungsverbot kann hohe Strafen nach sich ziehen. 
  • Schwangere und stillende Frauen sollten sich über ihre Rechte informieren. 


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Im Falle besonderer Umstände oder einer Krankheit sollte der Arbeitnehmer sich auf etwas anderes als die Arbeit fokussieren. Damit die arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nicht zu einer Belastung für die Gesundheit werden, gibt es das Beschäftigungsverbot. Trifft einen Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber untersagt, ihn mit den üblichen Arbeiten zu beauftragen. Doch was bedeutet das Beschäftigungsverbot im Einzelnen? Welche Unterarten gibt es und wie sieht es mit dem Beschäftigungsverbot während Kurzarbeit aus? Diese und weitere Fragen wollten wir heute einmal beantworten.  

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Beim Beschäftigungsverbot wird ein Arbeitnehmer von allen oder ausgewählten arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten befreit. Das klassischste Beispiel ist dabei wohl das Beschäftigungsverbot von werdenden Müttern, welches sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergibt. Ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot lässt sich in unterschiedliche Gruppen einteilen. So gibt es das ärztliche Beschäftigungsverbot und das generelle Beschäftigungsverbot. Beim ärztlichen Beschäftigungsverbot müssen die Gesundheit des Kindes oder der Mutter durch die Arbeit gefährdet sein. Beim generellen Beschäftigungsverbot fällt die Arbeitspflicht weg, da die typischen Pflichten eine zu große körperliche und/oder gesundheitliche Belastung darstellen. Befinden Sie sich im Beschäftigungsverbot, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Welche Beschäftigungsverbote gibt es?

Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht immer gleich, dass es sich um eine Freistellung wegen Schwangerschaft handelt. Stattdessen können auch andere Gründe zum Beschäftigungsverbot führen. So unterliegen beispielsweise gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) Kinder im Allgemeinen einem Beschäftigungsverbot. Hier manifestiert sich das Verbot von Kinderarbeit. Der klassischste Fall ist aber dennoch das Beschäftigungsverbot von (werdenden) Müttern. Doch welche Gründe gibt es für ein Beschäftigungsverbot? Man unterscheidet zwischen unterschiedlichen Arten von Beschäftigungsverboten:

  • Schutzfristen
    Die Schutzfrist sorgt für ein Beschäftigungsverbot in dem Zeitraum 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nach Geburt. 
  • Generelles Beschäftigungsverbot
    Bei schweren körperlichen und risikobehafteten Arbeiten setzt das Beschäftigungsverbot bereits nach Ende des 5. Schwangerschaftsmonats ein. Ein Beschäftigungsverbot wegen Corona gehört hier indes nicht dazu.  
  • Ärztliches Beschäftigungsverbot
    Sollte ein ärztliches Attest im Falle einer Weiterbeschäftigung eine Gefährdung für Mutter und/oder Kind sehen, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. 
  • Beschäftigungsverbot nach Entbindung
    Das Beschäftigungsverbot gilt bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung. Im Falle  von Mehrlingsgeburten wird dies auf 12 Wochen erweitert. Hier erhält die Mutter das sogenannte Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzgeld.
  • Schwangerschaftsbedingtes Beschäftigungsverbot
    Der Mutterschutzlohn steht der frisch gebackenen Mutter dann zu, wenn sie außerhalb der Mutterschutzfristen zunächst nur eingeschränkt arbeiten kann. 

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Wann gilt das Beschäftigungsverbot?

Das Beschäftigungsverbot soll unter anderem dem Schutz von Mutter und Kind dienen. Doch wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? Gemäß allgemeinen Schutzfristen gilt das Beschäftigungsverbot spätestens ab 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin und dauert bis mindestens 8 Wochen nach Geburt an. Im Falle eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes kann ein Arzt ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Dies ist bei körperlich anstrengenden und/oder risikobehafteten Berufen der Fall. 

Was ist bei einem Beschäftigungsverbot zu beachten?

Im Bereich des Beschäftigungsverbotes sollten Sie einige Punkte beachten. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass es unterschiedliche Beschäftigungsverbote gibt. 

  • Arbeitslosigkeit
    Sollten Sie während Ihrer Schwangerschaft arbeitsunfähig und arbeitslos sein, raten wir Ihnen dazu, kein Beschäftigungsverbot bei Ihrem Arzt einzuholen. Wer sich stattdessen für eine Krankschreibung entscheidet, behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Kein Berufsverbot
    Mitunter kommt es zu Verwechslungen zwischen dem Berufsverbot und dem Beschäftigungsverbot. Während beim Berufsverbot die Allgemeinheit vor dem Arbeitenden (bspw. Arzt) geschützt werden soll, schützt das Beschäftigungsverbot den Arbeitenden selbst. 
  • Melden Sie Verstöße!
    Sollte sich Ihr Arbeitgeber nicht an die Vorgaben des Beschäftigungsverbotes halten, sollten Sie dies beim Gewerbeamt melden.
  • Rentenanspruch bleibt unberührt
    Sollten Sie sich im Beschäftigungsverbot befinden, schrumpft Ihr Rentenanspruch nicht. Schließlich leistet Ihr Arbeitgeber weiterhin die Sozialabgaben.

Wer muss bei Beschäftigungsverbot informiert werden?

Im § 15 MuSchG wird festgeschrieben, dass schwangere Frauen ihren Arbeitgeber nicht nur über die Schwangerschaft selbst, sondern auch den voraussichtlichen Geburtstermin informieren soll. Dies hat für Sie nur Vorteile. Schließlich greift der Mutterschutz erst dann, wenn Ihr Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft Bescheid weiß. Doch wie funktioniert das mit dem Beschäftigungsverbot? Je nachdem, ob Sie ein ärztliches oder generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen, fällt ihre Arbeitspflicht ganz oder teilweise zu dem entsprechenden Zeitpunkt weg. 

Was muss Arbeitgeber bei Beschäftigungsverbot machen?

Es ist die Pflicht Ihres Arbeitgebers, das Beschäftigungsverbot stets einzuhalten. Verstößt er dagegen, sollten Sie dies schnellstmöglich beim zuständigen Gewerbeamt melden. 

Wer zahlt bei Beschäftigungsverbot?

Befinden sich Arbeitnehmer im Beschäftigungsverbot, fällt für den Arbeitgeber eine wertvolle Arbeitskraft weg. Doch wer bezahlt bei Beschäftigungsverbot bei Schwangeren? Gemäß § 18 MuSchG haben werdende Mütter weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt. Damit kein Ungleichgewicht entsteht, bekommt der Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe ersetzt. In dem Zeitraum von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gibt es obendrein das Mutterschaftsgeld. Dieses setzt sich aus einer Zahlung der Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einem Arbeitgeberbonus (§ 20 MuSchG) zusammen.  

Wie bekomme ich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Eine Freistellung bei Schwangerschaft durch den Arbeitgeber zu bekommen, ist in der Regel das Beste für Mutter und Kind. Doch wie kann man sich in der Schwangerschaft freistellen lassen? Bei Bürojobs und anderen körperlich nicht herausfordernden Berufen werden Sie spätestens sechs Wochen vor der errechneten Geburt freigestellt. Im Falle von körperlich anstrengenden Berufen wird Sie Ihr Arzt bereits früher freistellen. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Arzt über ein mögliches Beschäftigungsverbot zu sprechen.  

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Welche Regelungen gelten bei Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit?

Mitunter kann es dazu kommen, dass Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit zusammenkommen. Doch wie verhalten sich Beschäftigungsverbot und Kurzarbeitergeld zueinander? Liegt beides vor, müssen die Mutterschaftsleistungen vollumfänglich erbracht werden. Kürzungen aufgrund von Kurzarbeit sind hingegen nicht möglich. 

Wann individuelles Beschäftigungsverbot?

Ein individuelles oder ärztliches Beschäftigungsverbot liegt dann vor, wenn ärztliche Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung sprechen.

Wann teilweises Beschäftigungsverbot?

Ein teilweises Beschäftigungsverbot wird dann ausgesprochen, wenn nicht alle vertraglich geschuldeten Leistungen, sondern nur bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden sollten. 

Wann betriebliches Beschäftigungsverbot?

Sollten die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten ein gesundheitliches Risiko für Mutter und Kind darstellen, wird ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. 

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Es gibt nicht ohne Grund das gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsverbot. Schließlich sollen Arbeitnehmer in besonderen Situationen geschützt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte gerne mit arbeitsrechtlicher Expertise zur Seite.

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