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Was ist ein Auflösungsvertrag?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Der Auflösungsvertrag “

  • Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
  • Er ist eine Alternative zur Kündigung.
  • Der Vertrag bedarf der Schriftform.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über die Folgen des Vertrags aufklären.
  • Der Arbeitnehmer sollte den Vertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ablehnen.
  • Eine Abfindung kann Bestandteil des Aufhebungsvertrags sein.
  • Der Arbeitnehmer hat nach Abschluss des Vertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Es gibt Ausnahmen von der Sperrzeit, z.B. bei einem wichtigen Anlass.
  • Bei Zweifeln sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
  • Der Aufhebungsvertrag kann in der Praxis risikoreich sein.


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Viele Arbeitnehmer denken noch immer, dass ihr Arbeitsverhältnis zwangsläufig mit einer Kündigung enden muss. Dies ist jedoch ein häufiger Trugschluss. Schließlich gibt es neben einem einfachen Fristablauf auch einvernehmliche Wege, einen Arbeitsvertrag zu beenden. So können Sie mit Ihrem Chef nämlich auch einen Aufhebungsvertrag schließen. Doch was ist das eigentlich genau? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden einmal beantworten. 

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Was versteht man unter einem Auflösungsvertrag?

Beim Auflösungsvertrag handelt es sich sich um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sind sich Arbeitgeber auf der einen und Arbeitnehmer auf der anderen Seite darüber einig, dass der Arbeitsvertrag enden soll. Folglich wirkt ein Auflösungsvertrag im Endeffekt wie eine Kündigung. In diesem Zusammenhang trifft man häufig auch auf den Begriff des Aufhebungsvertrags. Doch was ist der Unterschied zwischen einem Auflösungsvertrag und einem Aufhebungsvertrag? Die Antwort hierauf ist schnell gegeben – es gibt keinen. Auflösungsvertrag, Auflösungsvereinbarung und Aufhebungsvertrag beschreiben alle drei die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher kann Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin Sie auch keinesfalls zur Unterschrift zwingen. Sollte eine Unterschrift dennoch unter Druck zustande gekommen sein, kann ein unterschriebener Aufhebungsvertrag in Ausnahmefällen widerrufen werden.

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Wann ist ein Auflösungsvertrag möglich?

Theoretisch sind Auflösungsverträge immer möglich. Da es sich, dem Namen entsprechend, allerdings um einen gegenseitigen Vertrag handelt, müssen auch beide Seiten “mitspielen”. Vereinfacht gesagt reicht es nicht, seinen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag zu bitten. Dieser muss diesem auch zustimmen. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte in Ihrer Bitte um einen Aufhebungsvertrag stehen:

  • Name, Anschrift vom Arbeitnehmer
  • Name, Anschrift vom Unternehmen sowie gesetzlichem Vertreter
  • Passende Überschrift (“Bitte um einen Aufhebungsvertrag”)
  • Angestrebter Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zumutbare Frist für die Rückmeldung

Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber der Bitte um einen Aufhebungsvertrag nicht nachkommt? Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Da Arbeitgeber mit einem gesunden Unternehmer-Verstand jedoch keine unmotivierten Arbeitskräfte in den eigenen Reihen wissen möchten, kommen sie in der Regel Ihrem Wunsch nach. Denken Sie bitte unbedingt daran, dass Ihre Bitte um einen Aufhebungsvertrag keinerlei rechtliche Wirksamkeit entfaltet. Sie können also nicht einfach so der Arbeit fernbleiben. Tun Sie dies dennoch, drohen Schadensersatzansprüche seitens Ihres Arbeitgebers.    

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Wie formuliere ich einen Auflösungsvertrag?

Vereinfacht gesagt sind die Ziele von Aufhebungsvertrag und Kündigung identisch. Beide möchten das Arbeitsverhältnis beenden. Alles beginnt mit der Bitte um einen Aufhebungsvertrag. Hier wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um eine Beendigung herbeizuführen. Die Bitte selbst kann formlos an Ihren Chef ergehen. Das heißt, dass Sie ihn theoretisch auch mündlich um einen Aufhebungsvertrag bitten können. Ratsam ist dies jedoch aus Beweisgründen nicht. Schließlich gehört zu einer ordentlichen Bitte auch eine angemessene Fristsetzung. Diese schriftlich festzuhalten, ist immer ratsam. Der Auflösungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird. Im Zuge der Bitte um selbigen hat Ihr Chef zwei Möglichkeiten zu reagieren. Entweder er lehnt die Bitte ab oder er kommt der Bitte nach. Wenn Sie auf eine positive Reaktion treffen, geht es in der Regel an den Verhandlungstisch. Um einen bestmöglichen Aufhebungsvertrag aushandeln zu können, sollten Sie sich unbedingt Unterstützung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht holen. Bei einem Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers ist dies von großer Bedeutung, da man so eine möglichst hohe Abfindung herausschlagen kann. Die Formulierung des Auflösungsvertrags obliegt Ihnen. Dementsprechend ist es auch Ihnen überlassen, wie Sie diesen schreiben. Allerdings gibt es einige Eckpfeiler, auf die Sie beim Schreiben achten sollten. Wichtig ist, dass Sie sich zu folgenden Punkten äußern.

Beendigungszeitpunkt

Der Aufhebungsvertrag soll das Arbeitsverhältnis beenden. Dementsprechend muss aus diesem hervorgehen, zu wann der Vertrag beendet werden soll. 

Resturlaub

Häufig besteht für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Resturlaub. Was mit diesem passieren soll, wird in der Regel ebenfalls im Aufhebungsvertrag festgehalten. Die Auszahlung ist der Standardfall.

Abfindung

Ihr Ziel sollte es sein, eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten. Diese soll der Überbrückung bis zum neuen Arbeitsverhältnis dienen.  

Grund der Beendigung

Hier kann man den Grund oder die Gründe entnehmen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Aufhebungsvertrag Ihren Arbeitgeber zur Ausstellung eines wohlwollenden qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einer bestimmten Note verpflichtet. Diesbezüglich sollte im Vertrag auch eine Frist stehen. 

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Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen im Falle eines Auflösungsvertrages weiterhelfen?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine der erfolgversprechendsten Möglichkeiten, um von Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in eine Abfindung zu erhalten. Unsere Anwält:Innen sind darauf spezialisiert, für Sie die bestmögliche Abfindung zu verhandeln. Durch jahrelange Erfahrung und Expertise wissen die Arbeitsrechtsexpert:innen von Chevalier genau, welche Punkte Ihre:n Arbeitgeber:in dazu bewegt, eine möglichst hohe zu Abfindung zahlen.

Unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat während des gesamten Prozesses zur Seite und bringt Sie mit Arbeitgebenden auf Augenhöhe. Wenn Sie unseren Service nutzen möchten, nutzen Sie unsere Abfindungsrechner Seite. Dort erfahren Sie in wenigen Minuten die mögliche Höhe Ihrer möglichen Abfindung. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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