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Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn, TikTok: Laut „Digital Report 2022“ nutzen allein in Deutschland 72,6 Millionen Menschen diese und andere Social-Media-Plattformen. Doch ein unbedachter Post kann bereits arbeitsrechtliche Folgen haben. Worauf Arbeitnehmer:innen in den sozialen Netzwerken achten sollten, erklärt Paul Krusenotto, Arbeitsrechtsexperte der Chevalier Rechtsanwälte.
Grundsätzlich genießt jede:r Arbeitnehmer:in das Recht auf eine freie Meinungsäußerung.Dieses Recht kann laut Krusenotto jedoch eingeschränkt sein, „wenn Interessen von Arbeitgeber:innen durch öffentliche Äußerungen insbesondere dadurch betroffen sind, dass klar ersichtlich ist, wo der betreffende Arbeitnehmer beschäftigt ist“. Das heißt, wer mit seinen Beiträgen in sozialen Medien dem Ruf seiner Vorgesetzten oder dem Unternehmen schadet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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