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Jobverlust durch Künstliche Intelligenz: So können sich Arbeitnehmer:innen wehren

AI

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  • Einsatz von KI wird laut WEF weltweit 80 Millionen Jobs beeinflussen
  • Transformation der Arbeitswelt birgt Chancen und Risiken
  • Bei Jobverlust durch KI: Kündigung unbedingt rechtlich prüfen lassen

Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflusst die Arbeitswelt spürbar und birgt für Arbeitnehmer:innen sowohl Chancen als auch Risiken. KI-Tools wie z. B. ChatGPT schaffen zwar viele Arbeitsstellen, führen gleichzeitig aber auch zum Wegfall von Jobs, wenn menschliche Arbeitskräfte durch künstliche Intelligenz ersetzt werden. Wir werden in Zukunft immer häufiger mit Kündigungen wegen KI konfrontiert sein. Welche Rechte Arbeitnehmer:innen in solchen Fällen haben und wie sie diese Rechte wirkungsvoll durchsetzen, erklärt Lukas Bornschlegl, Rechtsanwalt bei Chevalier Rechtsanwälte.

Laut dem World Economic Forum (WEF) wird KI in den kommenden fünf Jahren etwa 80 Millionen Jobs weltweit beeinflussen. Dennoch sind Expert:innen optimistisch, dass dies nicht das Ende der menschlichen Arbeit bedeuten wird: Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch die Einführung Künstlicher Intelligenz neue Jobs entstehen und bestehende Aufgaben transformiert werden können.  Dennoch kann KI in einigen Branchen zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Unsere Rechtsordnung sieht aber bereits heute schon an verschiedenen Stellen Schutzinstrumente zugunsten der Arbeitnehmer:innen gegen die Risiken von KI vor.

Für Arbeitnehmer:innen ist wichtig zu wissen, dass nicht jede technische Möglichkeit auch rechtlich zulässig ist. Arbeitgeber:innen müssen bei der Einführung von KI-Systemen bestimmte rechtliche Anforderungen beachten, wie beispielsweise das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn neue Technologien eingeführt werden sollen. Außerdem müssen die Arbeitgeber:innen beim Einsatz von KI auch den Datenschutz der eigenen Mitarbeiter:innen im Blick haben“, so Bornschlegl.

Bestimmte Berufsgruppen sind stärker gefährdet als andere

Arbeitsplätze in Berufsgruppen, die einen starken Bezug zur Informationsverarbeitung haben, könnten durch künstliche Intelligenz stärker vom Stellenabbau bedroht sein. Dazu zählen zum Beispiel Buchhalter:innen, Mathematiker:innen, Programmierer:innen, Dolmetscher:innen, Schriftsteller:innen und Journalist:innen.

Berufe wie Ingenieur:innen, Pilot:innen, Fluglots:innen und die meisten medizinischen Berufe sind dagegen eher nicht von der Verdrängung durch KI bedroht. 

Bornschlegl dazu: „Bei einer drohenden Kündigung aufgrund der Einführung von KI sollten Arbeitnehmer:innen zunächst das Gespräch mit den Arbeitgeber:innen suchen und die Möglichkeiten einer Weiterbildung besprechen. In einigen Fällen besteht ein Anspruch auf Weiterbildung.“

Statt Jobkiller zu sein, kann KI nämlich auch zum Jobmotor werden. Unternehmen könnten Mitarbeiter in neuen Kompetenzbereichen schulen und sie für anspruchsvollere Aufgaben qualifizieren, die nur durch menschliche Arbeit und nicht durch KI übernommen werden können.

Natürlich gibt es auch Herausforderungen zu bewältigen. Die Angst, dass KI menschliche Arbeit verdrängt, ist verständlich. Dennoch kann durch den effektiven Einsatz von KI der Nutzen überwiegen: So können beispielsweise repetitive Aufgaben von KI-Tools übernommen werden, damit Arbeitnehmer:innen sich auf kreative und komplexe Herausforderungen konzentrieren können. 

Kündigung rechtlich prüfen lassen

Sollte es zu einem Stellenabbau aufgrund des verstärkten Einsatzes von Künstlicher Intelligenz kommen, sollten Arbeitnehmer:innen die Kündigung unbedingt rechtlich prüfen lassen und nicht ungeprüft akzeptieren.

„Erfolgt eine Kündigung aufgrund des Einsatzes von künstlicher Intelligenz, sollten Arbeitnehmer:innen diese rechtlich prüfen lassen. Denn eine Kündigung muss in den meisten Fällen sozial gerechtfertigt sein, was bei vielen Kündigungen gerade nicht der Fall ist. Es bestehen dann gute Chancen auf eine Abfindung.“, so Bornschlegl abschließend. 

Es ist somit immer ratsam, sich an eine für Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, wenn Arbeitnehmer:innen gekündigt werden. Gleiches gilt auch, wenn Arbeitnehmer:innen Aufhebungsverträge vorgelegt werden. Es ist nicht zu empfehlen, solche Verträge ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Befürchten Arbeitnehmer:innen negative Auswirkungen, ist das Aufsuchen des Betriebsrats zu empfehlen.


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