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Rechte am Arbeitsplatz: Was Chefs verlangen dürfen und was nicht

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  • Arbeitgeber:innen haben das Recht auf vollständige Leistungserfüllung und Loyalität der Arbeitnehmer:innen.
  • Anordnungen dürfen nicht gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats verstoßen und müssen fair und angemessen sein.
  • Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung sind untersagt.

In einer zunehmend dynamischen Arbeitswelt ist es wichtig, die Grenzen der täglichen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen zu verstehen. Deshalb klärt die Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte weitverbreitete Missverständnisse zu den Anforderungen und Erwartungen von Vorgesetzten auf, um Arbeitnehmer:innen Klarheit zu verschaffen und auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. 

Klare Richtlinien für eine effektive Zusammenarbeit

Das Weisungsrecht der Arbeitgeber:innen erlaubt es, konkrete Vorgaben zur Ausführung der Arbeit zu machen, einschließlich Quantität und Qualität der Tätigkeit. Nina Rummel, Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin bei Chevalier Rechtsanwälte, betont: „Das Weisungsrecht der Arbeitgeber:innen ist ein grundlegendes Element im Arbeitsverhältnis. Es erlaubt Arbeitgeber:innen, klare Vorgaben zur Ausführung der Arbeit zu machen. Dabei müssen jedoch die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt bleiben, insbesondere die Religionsfreiheit sowie gesetzliche und ethische Standards.“

Es ist entscheidend zu betonen, dass das Weisungsrecht beschränkt ist. Anordnungen dürfen nicht gegen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats verstoßen und müssen fair und angemessen sein. Arbeitnehmer:innen sollten sich deshalb bewusst sein, dass sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen können, um ihre spezifischen Situationen zu klären.

Schutz vor unzumutbaren Forderungen

Arbeitgeber:innen haben das Recht auf vollständige Leistungserfüllung und Loyalität der Arbeitnehmer:innen. Letztere müssen ihre vereinbarte Arbeit verrichten und ihre Vorgesetzten über relevante Sachverhalte informieren. Sie dürfen außerdem keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben und müssen das Eigentum der Arbeitgeber:innen schützen. Arbeitgeber:innen hingegen dürfen nicht nach Informationen zum Privatleben der Arbeitnehmer:innen fragen, die nicht direkt mit der Arbeit zusammenhängen. Überstunden müssen entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Arbeitgeber:innen dürfen keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder ethische Standards verlangen. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung sind untersagt. Vorgesetzte dürfen zudem nicht verlangen, dass Arbeitnehmer:innen auf ihren Urlaubsanspruch verzichten. Es ist nämlich unzulässig, Arbeitnehmer:innen „unter der Hand“ arbeiten zu lassen oder ihnen bestimmte Hobbys zu verbieten.

Rummel erklärt weiter: „Arbeitnehmer:innen haben klare Rechte und sollten sich bewusst sein, dass Arbeitgeber:innen nicht in persönliche Bereiche eingreifen dürfen. Diskriminierung ist strikt untersagt, ebenso wie die Aufforderung, auf Urlaubsansprüche zu verzichten oder unzumutbare Überstunden zu leisten.“ Arbeitnehmer:innen, die sich nicht sicher sind, ob ihre Vorgesetzten Grenzen überschreiten, sollten sich laut Rummel an die Personalabteilung wenden oder an ausgewiesene Arbeitsrechtsexpert:innen.

Über Chevalier

Chevalier Rechtsanwälte ist eine technologiegestützte Arbeitsrechtskanzlei, die deutschlandweit die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vertritt und durchsetzt. Die Chevalier Rechtsanwälte verstehen sich als Dienstleister:innen und bieten ihren Mandanten:innen neben exzellenter juristischer Beratung auch ein hohes Level an proaktiver Kommunikation und umfassender Erreichbarkeit. Dabei setzt sich das Geschäftsmodell von Chevalier Rechtsanwälte aus einer klassischen Anwaltskanzlei, der Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und der Chevalier GmbH, einem Technologie-Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft der Flightright GmbH ist, zusammen. Durch diese Kooperation ist es den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Kanzlei möglich, sich auf juristische Fragestellungen sowie die Beratung und Betreuung der Mandantinnen und Mandanten zu fokussieren und mittels innovativer IT-Lösungen zu 100 Prozent für sie da zu sein. Dieses Angebot wird in der Digitalwirtschaft auch als „Legal Tech“ beziehungsweise „Justice as a Service“ bezeichnet.

Chevalier Rechtsanwälte ist enger Kooperationspartner der Chevalier GmbH, die Teil der Flightright-Gruppe ist, zu welcher auch das Fluggastrechteportal Flightright sowie das auf Verkehrsrecht spezialisierte Verbraucherportal freem gehören.


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