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Alles, was Sie über Kündigung wegen Krankheit wissen müssen: Schutz, Rechte und Tipps

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Kündigung wegen Krankheit: Schutz, Rechte und Tipps”

  • Die Kündigung wegen Krankheit sind selten zulässig.
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind kein Kündigungsgrund.
  • Eine Kündigung bei langanhaltender Erkrankung ist ausnahmsweise möglich.
  • Betriebliche Interessenabwägung entscheidend.
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Nachweis der Erkrankung.
  • Die Abmahnung als Voraussetzung für Kündigung ist nicht notwendig.
  • Eine Kündigungsschutzklage wäre eine Möglichkeit.
  • Die Betroffener sollte ärztliche Beratung und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Alternative zur Kündigung.
  • Eine Vorbeugung durch rechtzeitige Information und Prävention ist empfehlenswert.


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Ist eine Kündigung bei Krankheit rechtens?

Viele Arbeitnehmer sitzen dem Irrglauben auf, dass Kündigen wegen Krankheit schlichtweg nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Mythos innerhalb des Arbeitsrechts. Denn leider gilt dieser angebliche Grundsatz nicht. Doch kann eine Krankheit in gewisser Weise einen Schutz darstellen? Wir wollen einmal schauen, ob Kündigen während Krankheit oder Kündigung im Krankenstand möglich ist.

Wann ist man zu oft krank?

Sollte ein Mitarbeiter lange Zeit krank oder gar chronisch krank sein, kann dies für ein Unternehmen zur echten Belastung werden. Doch aus dieser betrieblichen Belastung erwächst nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) besagt, dass eine Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen erst dann in Frage kommen kann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mindestens für sechs Wochen krank war und dies mehrere Jahre in Folge der Fall ist. Andernfalls hat eine Kündigung vor Gericht wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Buchen Sie einen kostenfreien Rückruftermin.

Wie lange kann man krank sein ohne Krankmeldung?

Manchmal fühlt man sich derart schlecht, dass selbst der Gang zum Hausarzt und das Ausstellen einer Krankmeldung eine echte Tortur darstellt. Doch allzu lange sollten Sie nicht warten. Schließlich benötigen Sie für Ihren Arbeitgeber früher oder später einer Krankschreibung. Was das im Einzelnen heißt, kann im Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieses regelt, dass ein Arbeitnehmer maximal drei Tage lang ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben darf. Folglich müssen Sie allerspätestens am vierten Tag Ihrer Abwesenheit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Das Wochenende wird hierbei nicht mitgezählt. Wer dementsprechend Dienstag krank wird, muss spätestens am Freitag ein Attest vorlegen. Sollte man hingegen seinen ersten Fehltag am Mittwoch haben, genügt die Krankschreibung auch am Montag. Gemäß Bundesarbeitsgericht (BAG) darf Ihr Arbeitgeber jedoch auch vor Ablauf der Frist eine ärztliche Bestätigung einfordern (Bundesarbeitsgericht, Az. 5 AZR).

Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit fragen?

Sollten Sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen für einige Zeit als arbeitsunfähig gelten, kommen bei Ihrem Arbeitgeber sicherlich Fragen auf. Dabei müssen Sie Ihrem Chef keine Angaben zu Ihrer Krankheit machen. Auch Ihr allgemeiner Gesundheitszustand geht ihn oder sie nichts an. Wer bereits schwanger ist oder selbiges plant muss Fragen hierzu ebenfalls nicht beantworten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Ihre Berufsausübung durch die Schwangerschaft beeinflusst wird. Doch es gibt auch Fragen, die dem Arbeitgeber zugestanden werden. So darf beispielsweise nach der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit gefragt werden. Auch die Frage, ob mögliche Bedingungen im Unternehmen ursächlich für die Krankheit sind, kann zulässig sein. Schließlich liegt es auch im Interesse des Arbeitgebers, solche Ursachen auszumerzen. Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls zustande gekommen sein, darf der Arbeitgeber außerdem nach dem Hergang sowie der Ursache Fragen. Schließlich besteht für ihn oder sie die Pflicht, solche Unfälle bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen.   

Darf Arbeitgeber während Krankheit anrufen? 

Es ist Ihrem Arbeitgeber nicht untersagt, Sie während Ihrer Krankheit anzurufen. Allerdings muss Ihr Chef hierfür einen triftigen Grund haben. So rechtfertigt eine wichtige unternehmensbezogene Frage bereits einen Anruf. Selbstverständlich sind auch Gesundheitswünsche keineswegs untersagt und bei vielen Arbeitnehmern auch willkommen. Die Erlaubnis zum Anruf endet aber da, wo Ihr Arbeitgeber Sie eventuell beleidigen oder gar bedrohen möchte. Was in persona nicht erlaubt ist, darf auch nicht am Telefon geschehen. Sollte Ihr Chef Sie anrufen, sind Sie jedoch nicht zwangsläufig verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen. Ausnahmen können aber bestehen, z.B.  bei dringenden Notfällen sollten Sie den Anruf annehmen. Dennoch darf Ihr Arbeitgeber nicht davon ausgehen, dass Sie jederzeit Ihr Telefon im Blick haben. Das gilt erst recht dann nicht, wenn Sie krank sind. 

Was passiert wenn ich trotz Krankenschein arbeiten gehe?

Wer aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit fernbleibt, darf während der Krankheitsphase auch nicht arbeiten gehen. Oder etwa doch? Auch, wenn Sie krank sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie nicht arbeiten gehen dürfen. Schließlich soll die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur feststellen, dass Sie für die Dauer der Krankschreibung Ihrer arbeitsvertraglichen Leistungspflicht nicht nachkommen können. Ein grundsätzliches Verbot zur Arbeit lässt sich hier also nicht herauslesen. Sollten Sie sich also bereits vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesund fühlen und obendrein Lust auf die Arbeit haben, spricht nichts gegen einen früheren Wiedereinstieg.  

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Kann ich mich krankschreiben lassen, wenn meine Frau krank ist?

Im persönlichen Krankheitsfall kann man sich von seinem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Für den Fall einer Erkrankung des Ehegatten hat das Arbeitsrecht jedoch keine derartige Krankschreibung vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie erst einmal weiter auf Arbeit erscheinen müssen. Allerdings ist dies häufig sehr praxisfern. Schließlich kann man von einem schwer kranken Menschen nicht erwarten, dass er den Haushalt schmeißt oder sich um die Kinder kümmert. Hier hilft in der Regel nur eines: Der offene Dialog mit dem Arbeitgeber. Oft finden sich Lösungen, mit denen das Problem gut umgangen werden kann. Beispielsweise können Sie sich Urlaub nehmen oder Überstunden abbummeln. Auch Homeoffice ist sicherlich eine gute Möglichkeit, um Arbeit und Betreuung des Ehegatten unter einen Hut zu bekommen.  

Wer zahlt wenn der Arbeitnehmer krank ist?

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit auf Arbeit ausfallen, erhalten Sie dennoch weiterhin Ihr Gehalt. Dabei muss Ihr Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit seiner Pflicht zur Lohnfortzahlung sechs Wochen lang nachkommen. Im Anschluss daran erhält der Arbeitnehmer von seiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld

Kann man während einer Krankheit gekündigt werden?

Für viele ist eine Kündigung während Krankheit ein echter Alptraum. Doch ist für den Arbeitgeber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in diesem Fall überhaupt möglich? Ja, eine Kündigung trotz Krankschreibung ist möglich. Auch, wenn es unfair klingen mag, so ist eine Kündigung während der Krankheit nicht unwirksam. Dies soll dafür sorgen, dass sich der Arbeitnehmer nicht durch eine Krankschreibung vor einer Kündigung schützen kann. Dementsprechend kann Ihr Arbeitgeber auch eine fristlose Kündigung während Krankheit aussprechen. 

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Ist die Kündigung während Krankheit in der Probezeit zulässig?

Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eine besondere Begründung benötigt er hierfür nicht. Dementsprechend kann der Arbeitgeber bei Krankheit in der Probezeit auch krankheitsbedingt kündigen.    

Wann kann man wegen Krankheit gekündigt werden?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Kündigungsgründe. Diese muss der Arbeitgeber beim Kündigen von Arbeitnehmern berücksichtigen, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Ansonsten ist keine wirksame Kündigung möglich. So gibt es die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Doch was ist eine krankheitsbedingte Kündigung? Die krankheitsbedingte Kündigung stellt einen Unterfall der personenbedingten Kündigung dar. Zum Einen kann eine krankheitsbedingte Kündigung dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer unter einer einmaligen langen Erkrankung leidet. Hierbei kann es sich auch um eine Kündigung wegen psychischer Krankheit handeln. In anderen Fällen ist eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen nur beim Vorliegen von drei Bedingungen wirksam:  

  • Der Arbeitnehmer hat mindestens sechs Wochen im Jahr krankheitsbedingt gefehlt und das über mehrere Jahre in Folge,
  • Eine Besserung ist nicht in Sicht. (Stichwort: chronische Erkrankung, negative Prognose)
  • Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (wichtig sind dabei: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Fehlzeiten anderer Arbeitnehmer, das Alter des Arbeitnehmers, die Ursache der Erkrankung)

Kann ich eine Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit erhalten?

Die Chancen auf eine Abfindung in Folge einer Kündigung wegen Krankheit stehen gut. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen. Hierfür haben Sie eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Im besten Falle nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite. Erfahren Sie auch mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung?

Kann ich selber aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

Wer schwer krank ist, möchte vielleicht sogar selbst kündigen wegen Krankheit. Doch ist das Kündigen aus gesundheitlichen Gründen möglich? Wenn Sie als Arbeitnehmer das Kündigen aus gesundheitlichen Gründen begehren, können Sie dies ohne jegliche Begründung tun. Sie müssen dabei nur die Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum Monatsende berücksichtigen. Alternativ kann sich auch ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen lohnen. Schließlich können Sie hier einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber gute Konditionen für den Ausstieg aus ihrem Arbeitsverhältnis aushandeln. Wer seinen Arbeitsvertrag beenden möchte, fragt sich vielleicht auch: kann ich kündigen, wenn ich krankgeschrieben bin? Selbstverständlich können Sie auch dann kündigen, wenn Sie gerade krankgeschrieben sind.

Was tun bei Kündigung wegen Krankheit?

Grund für eine Kündigung wegen Krankheit ist häufig eine Langzeiterkrankung oder gehäufte Kurzerkrankungen. Auch wenn eine Kündigung auch im Krankheitsfall rechtens sein kann, sollten Sie diese nie einfach hinnehmen! Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Kontaktieren Sie uns jetzt und unser Expertenteam für Arbeitsrecht hilft Ihnen, das Beste aus Ihrer Situation zu machen. Sie haben eine Kündigung erhalten? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Kurz und knapp: Kündigung wegen Krankheit

Kündigung wegen Krankheit ist ein sensibles Thema, das sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber schwierig sein kann. Eine Kündigung wegen einer längeren Krankschreibung kann beispielsweise ein zusätzlicher Schmerz bei einem Todesfall sein. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann für den Betroffenen eine schwere Belastung darstellen.

Hier ist wichtig, zu wissen, dass auch Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen ganz normalen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen. Psychisch krank sein bedeutet im Hinblick auf den gesetzlichen Kündigungsschutz keine Benachteiligung, aber auch keine Bevorteilung. Ein Arbeitnehmer, der sich in einer schwierigen psychischen Situation befindet, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden, bevor er sich entscheidet, selbst zu kündigen.

Im Allgemeinen ist es wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer, die krank sind, über einen Zeitraum von grundsätzlich sechs Wochen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und dass es bestimmte Regelungen im Kündigungsschutzgesetz gibt, die einen Kündigungsschutz bei längerer Krankheit gewährleisten. Es ist jedoch auch möglich, dass man wegen Krankheit gekündigt werden kann, wenn die Krankheit die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten unmöglich macht.

Es ist wichtig zu wissen, dass man als Arbeitnehmer rechtliche Schritte unternehmen kann, um eine ungerechtfertigte Kündigung zu verhindern und seine Rechte geltend machen kann. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und ihre Möglichkeiten informieren, bevor sie eine Kündigung akzeptieren und sollten sich gegebenenfalls an einen Anwalt wenden, um ihre Interessen zu vertreten und ihren Arbeitsplatz zu schützen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Die Kündigung in Krankheit ist ein vielschichtiges Thema des deutschen Arbeitsrechts. Hier sollten Sie sich nur auf einen Experten verlassen. Wenn Sie eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit erhalten, sind unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht für Sie zur Stelle. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage und sorgen dafür, dass Sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags bestmögliche Konditionen bekommen.

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