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Verhaltensbedingte Kündigung: Was ist vertragswidriges Verhalten?

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Verhaltensbedingte-Kuendigung

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema „Verhaltensbedingte Kündigung“

  • Verhaltensbedingte Kündigung ist möglich wegen Fehlverhaltens.
  • Hierbei ist allerdings eine vorherige Abmahnung erforderlich.
  • Die Kündigung folgt erst nach einer erfolgloser Abmahnung.
  • Grund für die Kündigung ist in diesem Fall dann eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.
  • Es handelt sich hierbei um einen Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Beispielweise könnten Gründe hierfür eine Pflichtverletzung aufgrund von Alkohol oder Drogen sein.
  • Kündigung wegen Straftat oder Mobbing ist ebenfalls möglich.
  • Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
  • Es folgt ggfs. hierauf die Möglichkeit der Klage auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.


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Wenn für ein Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz gilt, können Angestellte aus drei Gründen gekündigt werden: Betriebsbedingt, personenbedingt und verhaltensbedingt. Der verhaltensbedingten Kündigung geht ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, die Schuld liegt also beim Arbeitnehmer. Wann eine Kündigung wegen Fehlverhaltens gerechtfertigt sein kann und ob beispielsweise Privatgespräche am Arbeitsplatz bereits einen Kündigungsgrund darstellen können, erklären wir in diesem Artikel. 

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Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Arbeitgeber können verhaltensbedingte Kündigungen aussprechen, wenn Mitarbeiter durch bewusstes vertragswidriges Verhalten gegen ihre Pflichten verstoßen. Prinzipiell kann eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen. In der Praxis geht sie ihr aber oft voraus. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung, Diebstahl am Arbeitsplatz oder respektlosem Verhalten gegenüber Vorgesetzten erhalten oder aus diesen Gründen sogar direkt gekündigt werden.

Wichtig zu wissen: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht und muss das vorsätzliche Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Streitfall belegen. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann sowohl ordentlich, das heißt unter Einhaltung der Kündigungsfrist, als auch fristlos erfolgen. Hier kommt es entscheidend auf die Schwere des konkreten Fehlverhaltens an und ob die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.

Was ist vertragswidriges Verhalten?

Wenn Arbeitnehmer ein Verhalten zeigen, mit dem sie gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen und das zugleich steuerbar und ihnen persönlich vorwerfbar ist, spricht man von vertragswidrigem Verhalten. Als Beispiel kann man hier das Rauchen am Arbeitsplatz trotz Rauchverbot nennen.

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Wann ist ein Mitarbeiter nicht mehr tragbar?

Ein Arbeitsverhältnis beruht maßgeblich auf gegenseitigem Vertrauen. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig beeinträchtigt, weil es durch das einmalige oder mehrmalige Fehlverhalten des Mitarbeiters erheblich beschädigt wurde und eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen unzumutbar ist, kann eine verhaltensbedingte Kündigung angemessen sein. Ob zum Beispiel erst eine Abmahnung wegen Nichtbefolgen von Arbeitsanweisungen ein geeignetes Mittel ist oder gleich zur verhaltensbedingten Kündigung gegriffen wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Ob ein Mitarbeiter, der durch Fehlverhalten aufgefallen ist für das Unternehmen noch tragbar ist oder nicht, kommt also erheblich auf den Einzelfall an. Gleiches gilt für die Prüfung der verhaltensbedingten Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit. 

Wenn Sie eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen erhalten haben, dann prüfen wir diese für Sie gerne auf Ihre Rechtmäßigkeit und beraten Sie, was Sie in Ihrer Situation am besten tun können.

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Was sind verhaltensbedingte Kündigungsgründe?

Bewusstes Fehlverhalten, das eine Arbeitspflichtverletzung darstellt und zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann, kann viele Ausprägungen haben. Hier einige Beispiele: 

  • Arbeitszeitbetrug
  • Anhaltende Unpünktlichkeit
  • Arbeitsverweigerung
  • Bewusst fehlerhaftes Arbeiten (Minderleistung)
  • Diebstahl 
  • Untreue
  • Spesenbetrug
  • Krankfeiern
  • Verstöße gegen die Betriebsordnung 
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch
  • Exzessive Privatnutzung von Internet und Telefon
  • Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt?

Prinzipiell kann eine verhaltensbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn ihre Gründe nachweislich im bewussten Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Oft geht der verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung voraus. Bei einer schweren Pflichtverletzung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung beenden. Somit ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung möglich.

Ist Vertrauensbruch ein Kündigungsgrund?

Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Vereinbarungen, stellt das einen Vertrauensbruch dar. Je nachdem, wie schwer dieser Vertrauensbruch wiegt, kann eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung angemessen sein. Wer zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenzunternehmen weitergibt oder sich des Diebstahls schuldig macht, muss mit einer sofortigen Kündigung rechnen. Bei weniger schweren Vertrauensbruch kann auch zunächst eine Abmahnung als Konsequenz folgen. 

Ist eine verhaltensbedingte Kündigung fristlos?

Verhaltensbedingte Kündigungen können sowohl unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen (ordentliche Kündigung) als auch fristlos (außerordentliche Kündigung). Damit eine fristlose Kündigung angemessen ist, muss es sich um schweres Fehlverhalten handeln, das eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. So ist beispielsweise eine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung ohne Abmahnung in vielen Fällen gerechtfertigt. 

Was passiert bei Arbeitszeitbetrug?

Wer vorgibt zu arbeiten, dabei in Wirklichkeit den Wochenendeinkauf erledigt oder ins Fitnessstudio geht, der verletzt seine vertraglichen Verpflichtungen, weil er keine Arbeitsleistung erbringt. Er begeht also Arbeitszeitbetrug. Das kann als schwerer Vertrauensbruch gewertet werden, der eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann. Unter Arbeitszeitbetrug fallen auch die Manipulation von Stempeluhren (bei Arbeitszeiterfassung), das Vortäuschen falscher Arbeitszeiten sowie ausgedehnte private Telefonate und Internetnutzung.  

Was ist “krank mit Ansage”?

Wer damit droht, sich krank zu melden, ohne es zu sein, der muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Denn in diesem Fall können Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Wer droht, der verletzt das Vertrauensverhältnis und kann nicht damit rechnen, dass dieses Verhalten toleriert wird. 

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Welche rechtlichen Folgen kann Alkohol am Arbeitsplatz haben?

Alkohol am Arbeitsplatz wird in kaum einem Unternehmen akzeptiert, denn Alkoholkonsum kann zu Arbeitsunfällen, geringerer Produktivität und der Zunahme von Fehlern führen. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet alles zu tun, um ihre Arbeit so gut wie möglich zu verrichten. Unter Alkoholeinfluss ist dies jedoch in der Regel nicht leistbar. Gleiches gilt für den Fall, dass man verkatert zur Arbeit erscheint, weil man am Vorabend zu tief ins Glas geschaut hat. Ist Alkoholkonsum am Arbeitsplatz offiziell verboten, müssen Arbeitnehmer bei Zuwiderhandlung mit einer Abmahnung rechnen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz Abmahnung erneut gegen das Alkoholverbot, kann eine Kündigung angemessen sein. Übrigens: Für Menschen mit einem Alkoholproblem gilt dies nicht. Denn Alkoholismus ist eine Krankheit. Der Arbeitgeber sollte in diesem Fall zunächst das Gespräch mit dem Arbeitnehmer suchen.

Ist Mobbing am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund?

Mobbing stellt immer einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen dar. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, um seine Mitarbeiter vor Mobbing, also längere Zeit andauernde Schikane eines Mitarbeiters, zu schützen. Unterlässt er dies und kommt damit seiner Fürsorgepflicht nicht nach, können ihm rechtliche Konsequenzen drohen. Wer andere Arbeitnehmer nachweislich mobbt, der muss mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen. Je nach Schwere des Einzelfalls ist eine Abmahnung wegen Mobbing, Kündigung wegen Mobbing und sogar eine fristlose Kündigung wegen Mobbing denkbar. 

Wichtig: Auch Mobbing-Opfer können fristlos und aus wichtigem Grund selbst kündigen. Hat der Arbeitgeber ihnen gegenüber nachweislich seine Fürsorgepflicht verletzt, können sie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen. Oft empfiehlt es sich jedoch das Arbeitsverhältnis anders zu beenden. So können Betroffene auf einen Aufhebungsvertrag wegen Mobbing hinwirken und in diesem Zusammenhang auch eine Abfindung erhalten.

Wie kann man beweisen, dass man gemobbt wird?

Leider gibt es keine offizielle rechtliche Definition davon, was Mobbing ist bzw. was kein Mobbing ist. Arbeitnehmer, die kontinuierlich schikaniert, geschnitten, ausgegrenzt oder diskriminiert werden, sollten daher selbst aktiv werden und die Vorfälle am besten in einem Mobbing-Tagebuch festhalten. Das ist besonders wichtig, denn im Fall von Mobbing trägt das Opfer die Beweislast. Auch kann es helfen andere Kollegen als Zeugen zu benennen. 

Sind Privatgespräche am Arbeitsplatz erlaubt?

Prinzipiell ist der lockere Austausch unter Kollegen für das Betriebsklima eher förderlich und ein allgemeines Sprechverbot während der Arbeitszeit wäre mehr als unverhältnismäßig. Das gilt jedoch nur solange die Arbeitsleistung nicht unter den Privatgesprächen leidet. Allgemein sollte gelten: Solange alle Aufgaben in der erwarteten Qualität und Zeit erledigt werden, spricht nichts gegen Privatgespräche während der Arbeitszeit. Ähnlich sieht die Sache aus, wenn Angestellte während der Arbeitszeit in privaten Angelegenheiten telefonieren oder Nachrichten schreiben. Wer während der Arbeitszeit etwa einen Arzttermin vereinbaren muss, dürfte kaum mit Konsequenzen rechnen. Anders sieht das bei längeren Gesprächen aus. Auch die private Nutzung von Diensttelefonen kann theoretisch problematisch werden. Hier gibt es häufig offizielle betriebliche Regelungen. Wenn Mitarbeiter nachweislich gegen sie verstoßen, müssen sie mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Eine direkt Kündigung ist hier aber meist die Ausnahme.

Was passiert bei Diebstahl am Arbeitsplatz?

Diebstahl stellt einen erheblichen Vertrauensbruch dar. Je nach Einzelfall kann zunächst eine Abmahnung erfolgen oder direkt die Kündigung ausgesprochen werden. Der Wert des gestohlenen Gegenstand spielt übrigens in der Regel keine Rolle. Prinzipiell hat der Arbeitgeber das Recht ohne Abmahnung zu kündigen. Übrigens kann auch schon der bloße Verdacht eines Diebstahls einen Kündigungsgrund darstellen. Mehr über Diebstahl am Arbeitsplatz erfahren Sie hier.

Kann ich eine Abfindung bei verhaltensbedingter Kündigung erhalten?

Allgemein gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen Anspruch auf Abfindung im engeren Sinne. Eine Abfindung wird aber häufig in Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigungsschutzklage gezahlt. Bei einer rechtmäßigen verhaltensbedingten Kündigung können Arbeitnehmer keine Abfindung erwarten. Gehen sie aber mit einer Kündigungsschutzklage erfolgreich gegen ihre Entlassung vor und stellt sich die Kündigung als fehlerhaft oder ungerechtfertigt heraus, haben Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Abfindung. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sie wurden gekündigt und möchten wissen, was Sie jetzt tun können? Sie überlegen Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden und benötigen rechtliche Beratung? Sie möchten prüfen, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und wie hoch diese ist? Die Arbeitsrechtsexperten von Chevalier sind in diesen Fällen und bei weiteren Arbeitsrechtsfragen gerne für Sie da. Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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