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Kündigung ohne Grund – ist sie gerechtfertigt?

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Kündigung ohne Grund

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Das Wichtigste zum Thema „Kündigung ohne Grund“

  • Eine Kündigung ohne Grund ist rechtlich möglich.
  • Dafür ist die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen notwendig.
  • Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar.
  • Die Kündigung aus betrieblichen Gründen sind möglich.
  • Keine Diskriminierung oder Willkür zulässig.
  • Es gibt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage.
  • Ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung.
  • Eine Rechtliche Beratung wird empfohlen.
  • Vorbeugung durch faire Arbeitsbedingungen und Kommunikation.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Alternative zur Kündigung.


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Die Kündigung ist wohl die bekannteste Möglichkeit, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Da sie in der Regel schwerwiegende Auswirkungen für den Arbeitnehmer hat, stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Wirksamkeit der einseitigen Beendigung des Arbeitsvertrages. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen wird? Ist eine Kündigung ohne Grund rechtens? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden einmal beantworten.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was ist ein Kündigungsgrund?

Das deutsche Arbeitsrecht sieht verschiedene Kündigungsgründe vor. Doch was sind Gründe für eine ordentliche Kündigung? 

  • Die betriebsbedingte Kündigung
    Bei der betriebsbedingten Kündigung handelt es sich wohl um den häufigsten Kündigungsgrund. Diese stellt die einzige Kündigung dar, bei der die Ursache beim Unternehmen bzw. dem Arbeitgeber liegt. Man unterscheidet den Kündigungsgrund in zwei Untergruppen. Neben innerbetrieblichen (bspw. Rationalisierung oder Betriebsschließung) können auch außerbetriebliche (bspw. Umsatzrückgang) Gründe bestehen für die Kündigung vorliegen. 
  • Die verhaltensbedingte Kündigung
    Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist wiederum der Arbeitnehmer selbst der Grund für die ausgesprochene Kündigung. Damit der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aber überhaupt wirksam aussprechen kann, muss in der Regel zunächst eine Abmahnung erfolgen. Beispiele für eine verhaltensbedingte Kündigung sind Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung oder Beleidigung. 
  • Die personenbedingte Kündigung
    Auch bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Arbeitnehmer-Sphäre. Hier sorgen entweder subjektive Leistungsmängel oder aber objektive Leistungsmängel dafür, dass der Arbeitnehmer seiner arbeitsvertraglichen Pflicht nur unsachgemäß nachkommt. Straftaten, eine Inhaftierung sowie fehlende Eignung für die Ausübung der vertraglich geschuldeten Pflichten sind gängige Beispiele. Doch auch eine Kündigung bei Krankheit fällt in diese Gruppe hinein. Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist dann möglich, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. So muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, durch die Betriebsinteressen stark beeinträchtigt werden. Sollte es obendrein keine andere Möglichkeit des Einsatzes im Betrieb geben, kann die Krankheit zum Kündigungsgrund werden. 

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Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es außerdem die außerordentliche Kündigung. Doch was rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung? Damit diese ergehen kann, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, sondern einen sogenannten wichtigen Grund. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird seitens der Arbeitsgerichte streng beäugt. Schließlich kann eine fristlose Kündigung schwere Folgen für den Arbeitnehmer haben. Wichtig ist der Grund dann, wenn ein Mitarbeiter seine vertraglich geschuldeten Pflichten im erheblichen Maße verletzt. Dabei steht nicht nur die Arbeitsleistung im Fokus. Auch Nebenpflichten wie Pünktlichkeit und Rücksichtnahmepflichten können hierbei herangezogen werden. Ein klassischer Fall der fristlosen Kündigung ist wohl die Beleidigung des Arbeitgebers. Ein wichtiger Grund zur Kündigung kann auch auf Seiten des Arbeitnehmers liegen. Dies ist beispielsweise bei schweren physischen oder psychischen Erkrankungen der Fall. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auch keine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes hinnehmen. Liegen derartige wichtige Gründe für Kündigung ohne Sperrzeit vor, muss ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegen. 

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Kann der Chef mich einfach kündigen?

Wer einmal einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, der hat auf Ewigkeit einen sicheren Job. Ist das so? Ganz so einfach ist es leider nicht. Doch kann man ohne Grund gekündigt werden? Sollte Ihr Arbeitgeber Sie kündigen wollen, stellt ihm das deutsche Arbeitsrecht glücklicherweise viele Einschränkungen in den Weg. Einen besonders wichtigen Stellenwert nimmt dabei das Kündigungsschutzgesetz ein. Sollte es bei Ihrem Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ist Ihr Chef nämlich dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu haben. Eine Kündigung ohne ein Kündigungsgrund ist dann nicht möglich. Doch diesen umfangreichen Kündigungsschutz können leider nicht alle Arbeitnehmer genießen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie ohne Unterbrechung mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind. Darüber hinaus muss das Unternehmen über zehn Angestellte besitzen. Im Umkehrschluss genießen Sie keinen Kündigungsschutz, wenn diese beiden Voraussetzungen nicht vorliegen. Dann kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine fristgerechte Kündigung ohne Grund aussprechen.

Wann darf man ohne Grund kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist nur dann möglich, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Dies ist dann der Fall, wenn

  • der Betrieb nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis nicht mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung besteht

Das bedeutet, dass eine Kündigung während der Probezeit ohne Angaben von Gründen möglich ist. Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist hingegen nicht möglich. Hierfür benötigt der Arbeitgeber einen sogenannten wichtigen Grund.  

Ist die Kündigung während der Probezeit ohne Angabe von Gründen rechtens?

Bei Arbeitnehmern, die sich noch in der Probezeit befinden, findet das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Beschäftigungsverhältnis noch nicht länger als sechs Monate am Stück besteht. Aus diesem Grund ist hier eine Kündigung ohne Grund wirksam.

Wann muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen?

Es gibt zwei Szenarien, in denen der Arbeitgeber für die Kündigung einen Grund angeben muss. Bei einer ordentlichen Kündigung muss dann ein Kündigungsgrund angegeben werden, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Hierfür muss der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sein. Obendrein muss der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter vorweisen können. Eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen ist hingegen niemals möglich. Ganz im Gegenteil. Bevor der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ausspricht muss er in aller Regel zunächst eine wirksame Abmahnung aussprechen.

Kann man eine Kündigung ablehnen?

Im Gegensatz zu einem Vertrag handelt es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit nicht von der Zustimmung eines anderen abhängt. Eine Ablehnung ist also nicht möglich.

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Kann ich eine Abfindung bei Kündigung ohne Grund erhalten?

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Doch wie sieht das bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Angabe von Gründen aus? Auch hier besteht für Ihren Chef keine Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich im Wege der Kündigungsschutzklage wehren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten. Erfahren Sie mehr zum Thema, wann bekommt man eine Abfindung?

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sollten Sie von Ihrem Chef eine Kündigung erhalten, gibt es einige Schritte, die sich beachten sollten. Dazu gehört auch, dass Sie sich professionelle Unterstützung an die Seite holen. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und holen bei einer Kündigungsschutzklage das Beste für Sie heraus. 

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