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Arbeitsrechtliche Dokumente – wann unterschreiben?

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Arbeitsrechtliche Dokumente

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Arbeitsrechtliche Dokumente – wann unterschreiben?”

  • Es ist empfehlenswert, den Arbeitsvertrag Schriftform zu unterzeichnen, allerdings unterliegt er keiner verpflichtenden Formvorschrift.
  • Pflichtangaben im Arbeitsvertrag sind u.a. die Arbeitszeit, das Entgelt, sowie die Urlaubs- und Kündigungsfrist.
  • Die Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
  • Das Arbeitszeugnis ist der Anspruch auf wohlwollendes Zeugnis, hierbei ist die Formulierungen entscheidend.
  • Der Aufhebungsvertrag wird abgeschlossen, wenn eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Dieser geht oft mit einer Abfindung einher.
  • Die Abmahnung ist für Verhaltensbedingte Kündigung, nicht für jede Kündigung.
  • Eine Kündigung wird als schriftliche Erklärung mit Angaben von Gründen und Fristen ausgestellt.
  • Der Widerruf einer arbeitsrechtlichen Erklärung ist grundsätzlich nicht möglich, die einzige Ausnahme besteht bei einem Irrtum.
  • Der Verzicht auf Rechte ist nicht immer wirksam, insbesondere bei Entgelt oder Urlaub.
  • Bei arbeitsrechtlichen Unsicherheiten oder Konflikten ist, ist es wichtig rechtzeitig einen Anwalt konsultieren.


Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Mit einem Arbeitsverhältnis geht man eine langfristige Verpflichtung ein. Aufgrund der Bedeutung des vertraglichen Verhältnisses werden Sie ab und zu mit bedeutsamen Schriftstücken konfrontiert. Bevor Sie voreilig etwas unterschreiben, sollten Sie sich stets darüber im Klaren sein, welche Bedeutung das Dokument hat. So mag sich der ein oder andere beispielsweise fragen: Muss ich eine Abmahnung oder eine Kündigung unterschreiben? Wir wollen Ihnen einmal typische Fragen zu arbeitsrechtlichen Dokumenten beantworten. 

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Arbeitsvertrag 

Bevor Sie in einen neuen Job einsteigen, gilt es einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben – auch um sicherzustellen, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Hier werden die wichtigsten Eckpfeiler eines Arbeitsverhältnisses festgehalten.

Kann man zur Unterschrift gezwungen werden?

Damit Ihr Arbeitsverhältnis auch eine rechtliche Gültigkeit besitzt, benötigt es einen Vertragsschluss. Auch, wenn eine Schriftform nicht zwangsläufig von Nöten ist, müssen Sie als Arbeitnehmer in der Regel einen Arbeitsvertrag unterschreiben, damit der Vertrag zustande kommt. Im Umkehrschluss kommt das Arbeitsverhältnis nicht zustande, wenn Sie den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben. Da es Ihr freier Wille ist, diesen Vertrag zu schließen, kann Ihr potentieller Arbeitgeber Sie dazu nicht zwingen. 

Kann man Verträge unter Vorbehalt unterschreiben?

Einen Vertrag unter Vorbehalt zu unterschreiben ist in der Regel nicht möglich. Schließlich drückt man mit seiner Unterschrift aus, dass man mit allen im Vertrag aufgeführten Punkten einverstanden ist. Sollte man Punkte ändern wollen, muss man einen neuen Vertrag aufsetzen. 


Wie lange habe ich Zeit einen Vertrag zu unterschreiben? 

Eine Frist zur Vertragsunterzeichnung ist im Arbeitsrecht nicht festgeschrieben. Allerdings ist es Gang und Gäbe, dass man zeitnah die Unterschrift leistet, wenn man das Arbeitsverhältnis antreten möchte. Zeitnah bedeutet in aller Regel 14 Tage.  

Bin ich verpflichtet einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben?

Mit der Zeit kann es dazu kommen, dass Ihr Chef Ihnen einen Änderungsvertrag anbietet. Hierbei handelt es sich um einen angepassten Arbeitsvertrag, dessen Eckpunkte abgeändert wurden. Die Änderungen betreffen häufig das Gehalt, was in der Regel zu Ihren Ungunsten ausfällt. Haben Sie den abgeänderten Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, droht möglicherweise eine Kündigung. Gegen diese können Sie sich dann mit einer Kündigungsschutzklage wehren.

Was passiert wenn man einen Änderungsvertrag nicht unterschreibt?

Ihr Arbeitgeber hat in aller Regel gute Gründe, Ihnen einen Änderungsvertrag vorzulegen. Diese sind oftmals wirtschaftlicher Natur. Sollten Sie einen Änderungsvertrag nicht annehmen, hat dies fast immer die gleichen Konsequenzen für Sie:

  • Ihr Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus
  • Nehmen Sie den Änderungsvertrag nicht an, kommt es zur Kündigung
  • Gegen die Änderungskündigung können Sie sich mit einer Klage wehren

    Falls Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, nutzen Sie gerne unseren Online Schnellcheck zur Prüfung der Kündigung und Höhe Ihrer möglichen Abfindung.

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Abmahnung

Machen Sie auf Arbeit etwas falsch, können Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Warnsignal in Form einer Abmahnung erhalten. Doch wer darf eine Abmahnung unterschreiben und ist eine Abmahnung ohne Unterschrift gültig? 

Muss man eine Abmahnung unterschreiben?

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Warnsignal, verlangt er von Ihnen möglicherweise, dass Sie eine Abmahnung unterschreiben. Es stellt sich die Frage: Muss eine Abmahnung unterschrieben werden? Sie müssen die Abmahnung nicht unterschreiben. Erhalten Sie ein entsprechendes Warnsignal, raten wir Ihnen zur Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Ist eine Abmahnung ohne meine Unterschrift gültig?

Doch was passiert, wenn eine Abmahnung nicht unterschrieben wurde? Eine Abmahnung ohne Unterschrift entfaltet trotzdem ihre Wirksamkeit. Allerdings sollten Sie im besten Falle nur den Empfang einer Abmahnung quittieren. Ihr Einverständnis zum Inhalt der Abmahnung sollten Sie hingegen nicht mit einer Unterschrift geben. 

Wann muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Viele fragen sich: Muss ich den Erhalt einer Abmahnung unterschreiben? Sollten Sie dies tun, haben Sie nichts zu verlieren. Doch eine Pflicht hierzu besteht nicht. Sie müssen eine Abmahnung nicht annehmen.

Arbeitszeugnis

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde, haben Sie Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Wir klären ein paar wichtige Fragen zu dem Thema.

Ist ein Arbeitszeugnis ohne Unterschrift gültig?

Damit ein Arbeitszeugnis gültig ist, muss es unterschrieben werden.

Wer muss das Arbeitszeugnis unterschreiben?

Vor allem bei größeren Unternehmen kommt es selten dazu, dass der Arbeitgeber selbst das Arbeitszeugnis unterschreibt. Gängiger ist der Fall, dass ein Vorgesetzter, mindestens aber ein nächst höherer Angestellter das Zeugnis unterschreibt. Dies hat ganz einfach praktische Gründe. Schließlich haben diese Personen einen besseren Blick auf den Arbeitnehmer. Sie können besser einschätzen, ob das Arbeitszeugnis zutrifft oder nicht. Wichtig ist, dass die Stellung der Person, welche unterschrieben hat, aus dem Arbeitszeugnis hervorgeht.

Kann man ein Arbeitszeugnis ablehnen?

Ab Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis haben Sie drei Jahre Zeit, ein Arbeitszeugnis anzufordern oder korrigieren zu lassen.

Kündigung

Mit der Kündigung soll das Arbeitsverhältnis enden. Doch welche Rolle spielen hier die Unterschriften?

Wer muss bei einer Kündigung unterschreiben?

Gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss eine Kündigung in „Schriftform“ erfolgen, um wirksam zu sein. Obendrein schreibt §126 Abs.1 BGB vor, dass der Arbeitgeber die Kündigung eigenhändig unterschreiben muss.

Was passiert, wenn man die Kündigung nicht unterschreibt?

Sollte Ihr Arbeitgeber die Kündigung nicht unterschreiben, ist sie nicht wirksam. Doch er kann für die Unterschrift auch einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Dies ist bei großen Unternehmen Gang und Gäbe.



Was passiert wenn ich Kündigung nicht unterschreibe?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Dementsprechend kommt es auf Ihr Mitwirken nicht an. Sie müssen die Kündigung also nicht unterschreiben, sondern sie muss Ihnen lediglich zugehen, um wirksam zu sein. Im Anschluss an den Zugang der Kündigung sollten Sie folgendes beachten:

Bin ich verpflichtet, eine Kündigung zu unterschreiben?

Nein. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung unterschreiben lassen wollen, müssen Sie dies nicht tun. Lassen Sie Ihre Kündigung außerdem unbedingt innerhalb der 21-Tage Frist durch einen Experten prüfen. Sie können dazu gern unseren Online Schnellcheck nutzen, der Ihnen nicht nur Informationen zur Wirksamkeit Ihrer Kündigung liefert sondern auch die Höhe Ihrer möglichen Abfindung berechnet.

Aufhebungsvertrag

Anders als eine Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine einvernehmlich zweiseitige Beendigung des Arbeitsvertrags. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.

Ist man verpflichtet einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

Es besteht keineswegs die Pflicht einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sollten Sie mit Formulierungen oder Vertragsinhalten unzufrieden sein, können Sie selbstverständlich die Unterschrift verweigern. Falls Sie zu einer Unterschrift gezwungen worden sind, können Sie Ihren Aufhebungsvertrag unter Umständen widerrufen.

Was passiert wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?

Sollten Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, wird dieser nicht wirksam. Dies kann auf Seiten Ihres Arbeitgebers zu Unmut führen. Da die einvernehmliche Lösung nicht gefruchtet hat, kann folgendes passieren:

  • Arbeitgeber spricht Änderungskündigung aus
  • Arbeitgeber spricht Beendigungskündigung aus
  • Sie sollten Kündigungsschutzklage einreichen
  • achten Sie auf die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung

Kurzarbeit

Die Corona-Krise sorgte dafür, dass der Begriff „Kurzarbeit“ große Bekanntheit erlangt hat. Doch wie wichtig sind hierbei Ihre Unterschriften?

Muss ich die Kurzarbeit unterschreiben und somit bestätigen?

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht einfach dazu zwingen, in Kurzarbeit zu gehen. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine vorübergehende Änderung des Arbeitsvertrages, der selbstverständlich auch der Arbeitnehmer zustimmen muss. Eine entsprechende Unterschrift ist demnach unerlässlich. 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Im Bereich des Arbeitsrechts gibt es viele Fragen, für deren Beantwortung Sie einen Experten konsultieren sollten. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kümmern sich gerne um Ihre Anliegen. Doch wir beantworten nicht nur aufkommende Fragen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei einer Kündigungsschutzklage oder handeln das Bestmögliche bei einem Aufhebungsvertrag heraus. Im ersten Schritt können Sie nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags Ihre Ansprüche in unserem Online Schnellcheck prüfen oder unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

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