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Der Arbeitgeber zahlt nicht – was Arbeitnehmer tun können

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Arbeitgeber zahlt nicht

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema „Der Arbeitgeber zahlt nicht – was Arbeitnehmer tun können“ 

  • Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen. 
  • Der Zahlungsverzug kann verschiedene Gründe haben. 
  • Der Arbeitnehmer kann Ansprüche auf Verzugszinsen und Schadensersatz haben. 
  • Eine Mahnung oder ein anwaltliches Schreiben kann Zahlungserinnerung sein. 
  • Eine Klage auf Vergütung ist möglich. 
  • Rechtliche Beratung für betroffene Arbeitnehmer ist in diesem Fall notwendig. 


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Wie jeder gegenseitige Vertrag beinhaltet auch ein Arbeitsvertrag bedeutsame Hauptpflichten. Während Sie als Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet sind, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen wiederum Gehalt zahlen. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt. Da stellt sich der Arbeitnehmer zu Recht die Frage: “Wo bekomme ich Geld her, wenn der Chef nicht zahlt? Was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt möchten Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte im Folgenden einmal näher bringen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Lohn pünktlich zu zahlen?

Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag, entfaltet dieser beiderseitige Pflichten. So ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen pünktlich Ihr Gehalt zu zahlen. In der Regel wird dabei eine monatliche Auszahlung des Lohns vereinbart. Gemäß § 614 BGB ist der Arbeitgeber in diesem Fall dazu verpflichtet, das Geld grundsätzlich am ersten Tag des folgenden Monats auszuzahlen.

Bis wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Maßgeblich ist der Tag der Fälligkeit. Wird das Gehalt nämlich fällig, muss es beim Arbeitnehmer auf dem Konto eingehen. Dementsprechend muss der Arbeitgeber im Falle einer Lohnüberweisung auch Banktage einberechnen. Sollte das Gehalt hingegen in Form von Bargeld ausgezahlt werden, muss dieses dem Arbeitnehmer ebenfalls am Tag der Fälligkeit überreicht werden.

Was tun wenn Arbeitgeber nicht zahlt?

Leider ist die Pflicht zur pünktlichen Lohnzahlung für den einen oder anderen Arbeitgeber nicht selbstverständlich. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, ist dies verständlicherweise sehr ärgerlich für den Arbeitnehmer. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt? Sollte Ihr Arbeitgeber seiner vertraglich geschuldeten Pflicht zur Gehaltszahlung nicht nachkommen, verfahren Sie im besten Fall nach folgender Reihenfolge:

  • Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat
  • Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung
  • Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht)
  • Einreichen einer Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht
  • Antrag für Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld stellen
  • Fristlose Kündigung und Schadensersatzanspruch geltend machen

Auch wenn Ihr Arbeitgeber zu wenig zahlt, können Sie ebenfalls entsprechende Schritte einleiten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Bis wann muss der Lohn überwiesen werden? Wie lange darf der Lohn zu spät kommen?

Auch Ihr Chef ist nur ein Mensch. Das sollten Sie aus Fairness-Gründen nicht vergessen. Eine verspätete Auszahlung kann auch ihm einmal passieren. Doch, wenn Sie kein Geld vom Arbeitgeber erhalten, ist das natürlich außerordentlich ärgerlich. Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt zu spät zahlt, müssen Sie dies nicht hinnehmen. Aber wie lange muss ich auf mein Gehalt warten? Hierbei müssen Sie sich vor Augen führen, dass Ihr Arbeitgeber bereits in Verzug kommt, wenn er seiner Lohnzahlungspflicht nicht pünktlich zur Fälligkeit nachkommt. Dies ist bereits ein Tag nach Fälligkeit der Fall. Im Zuge dessen steht Ihnen ein Anspruch auf sogenannte Verzugszinsen zu. Diese wachsen Tag für Tag des Verzugs an.

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Was machen wenn der Lohn ausbleibt?

Zahlt Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht, müssen Sie dies natürlich nicht tatenlos hinnehmen. Schließlich ist Ihr Chef vertraglich dazu verpflichtet. In diesem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Möglicherweise handelt es sich bei dem Lohnausfall um ein Missverständnis oder einen Fehler. Fruchtet der freundliche Hinweis nicht, sollten Sie Ihren Arbeitgeber unter entsprechender Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Schlussendlich kann dies in einer Lohnklage enden, für die Sie sich unbedingt die Unterstützung eines Fachanwalts auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einholen sollten. Die Nichtzahlung des Gehalts muss nicht immer böswillig sein.

Es kann auch möglich sein, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen kann. In diesem Fall sollten Sie dem Betriebsklima zuliebe versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wenn die finanzielle Belastung nicht zu schwer auf Ihren Schultern lastet. Damit Sie die finanzielle Versorgungslücke schließen können, steht Ihnen ein sogenanntes Insolvenzgeld zu. Dieses beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Allerdings muss Ihr Chef hierfür ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben.

Wie lange darf ein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen?

Sollte der Arbeitgeber das Gehalt nicht gezahlt haben, stellt sich die Frage wie lange er damit durchkommt. Streng genommen muss Ihr Arbeitgeber zum vertraglich festgelegten Fälligkeitszeitpunkt auch den Lohn zahlen.

Kann man zuhause bleiben wenn man seinen Lohn nicht bekommt?

Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, können Sie auch abseits einer Abmahnung tätig werden. Das Stichwort hierbei ist die Verweigerung der Arbeitsleistung. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Wenn der Lohn nicht gezahlt wird, können Sie Ihre Arbeitsleistung aber nur unter gewissen Voraussetzungen verweigern. So sollten Sie diesen Schritt erst dann gehen, wenn die Verzögerung der Zahlung nicht nur kurzfristig ist bzw. der Lohnrückstand nicht nur verhältnismäßig gering ist.

Was tun wenn der Arbeitgeber nach Kündigung nicht zahlt?

Doch was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht nach Kündigung zahlt? Zahlt der Arbeitgeber nicht nach einer Kündigung, müssen Sie dies keineswegs hinnehmen. Schließlich steht Ihnen ein ausstehender Lohn auch nach einer Kündigung zu. Verweigert der Arbeitgeber den Lohn nach Kündigung, gehen Sie ähnlich vor wie ohne Kündigung. Sie beginnen mit einer Mahnung und gehen notfalls den Weg der Lohnklage. Die Chevalier Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei gerne. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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Wo melden wenn Arbeitgeber nicht zahlt?

Wenn Ihr Gehalt nicht kommt, sollten Sie dem Betriebsklima zuliebe zunächst das “Vier-Augen-Gespräch” mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Zeigt dieser sich nicht einsichtig, ist der Gang zum Rechtsanwalt die beste Lösung.

Wie läuft eine Lohnklage ab?

Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, ist die Lohnklage vor dem Arbeitsgericht das letzte Mittel. So kann ausstehender Lohn eingeholt werden. Die Lohnklage läuft wie folgt ab:

  1. Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen
  2. Güteverhandlung
  3. Gegebenenfalls Kammertermin
  4. Urteil über die Lohnklage wird gefällt

Wie lange dauert die Lohnklage?

Bis das Gericht über die Lohnklage urteilt, können mehrere Monate vergehen. Ein großes Problem stellt dabei die finanzielle Lage des klagenden Arbeitnehmers dar. Schließlich muss dieser trotz fehlenden Gehalts die Zeit bis zum Urteil überbrücken.

Kurz gefasstDer Arbeitgeber zahlt nicht:
Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt, kann dies für den Arbeitnehmer zu großen finanziellen Problemen führen. Eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich in dieser Situation zu wehren, ist die Einreichung einer Zahlungsklage. Diese Klage kann eingereicht werden, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt oder Überstunden nach Kündigung nicht bezahlt.

Eine Kündigungsschutzklage kann jedoch mit Anwaltskosten und Gerichtskosten verbunden sein. Ein Prozesskostenrechner kann helfen, die Kosten einer solchen Klage abzuschätzen. Es ist auch ratsam, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen, um abzuklären, ob die Klage auch erfolgversprechend ist.

Wenn der Arbeitnehmer sich entscheidet, eine Zahlungsklage einzureichen, ist es wichtig, dass er sein Anliegen klar und schriftlich formuliert, zum Beispiel mittels einer E-Mail oder eines Briefes an den Arbeitgeber, um das ausstehende Gehalt einzufordern und eventuelle Verjährungs- oder Ausschlussfristen zu wahren.

Wenn der Arbeitnehmer das ausstehende Gehalt nicht von seinem Arbeitgeber erhält und das Arbeitsamt auch nicht pünktlich zahlt, kann er sich an einen Anwalt wenden, um seine Rechte durchzusetzen und das ausstehende Gehalt einzufordern.

Wenn der Arbeitnehmer zu wenig Gehalt bekommt, kann er auch den Arbeitsplatz wechseln und einen neuen Job suchen. Es ist jedoch wichtig, dass er sich vor einem Jobwechsel über die Kündigungsfristen im Klaren ist.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Bleibt die monatliche Gehaltszahlung aus, ist dies für Arbeitnehmer nicht selten existenzbedrohend. Diesen Umstand müssen Sie keineswegs tatenlos hinnehmen. Stattdessen sollten Sie sich einen Experten für Arbeitsrecht an die Seite holen, der Ihr Recht auf das vertraglich zugesicherte Gehalt durchsetzt. Die Chevalier Rechtsanwälte sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um diese oder andere arbeitsrechtliche Fragen geht. Nutzen Sie jetzt unseren Abfindungsrechner oder prüfen Sie Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck. Alternativ können Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung nutzen.

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