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Wiedereingliederung – Betriebliches Eingliederungsmanagement zusammengefasst

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Wiedereingliederung
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Geprüft von Paul Krusenotto

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Home » Wiedereingliederung, BEM und Hamburger Modell

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Das Wichtigste zum Thema „Wiedereingliederung“ 

  • Wiedereingliederung ist eine Maßnahme zur Rückkehr ins Arbeitsleben nach langer Krankheit. 
  • Ziel ist die schrittweise Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit. 
  • Die Maßnahme wird zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und einem Arzt vereinbart. 
  • Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann dabei unterstützen. 
  • Wiedereingliederung soll die Gesundheit fördern und Arbeitsunfähigkeit vermeiden. 
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung, z.B. Arbeitszeitreduzierung oder Tätigkeitsanpassung. 
  • Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Wiedereingliederung. 
  • Arbeitgeber sollten die Maßnahme aktiv unterstützen und umsetzen. 
  • Eine erfolgreiche Wiedereingliederung kann die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten. 


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Sollte man eine schwere Erkrankung gehabt haben, kann eine Wiedereingliederung nach einer Reha kompliziert sein. Schließlich muss man sich erst einmal wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen. Dementsprechend setzen viele Unternehmen auf ein ausgeklügeltes Eingliederungsmanagement, das den Arbeitnehmer langsam aber sicher wieder an den betrieblichen Alltag gewöhnen soll. Doch was versteht man unter dem betrieblichen Eingliederungsmanagement? Und wie läuft das mit der Wiedereingliederung? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden einmal beantworten.

Was ist der Unterschied zwischen BEM und Wiedereingliederung?

Fälschlicherweise wird die betriebliche Eingliederungsmaßnahme (BEM) häufig mit der Wiedereingliederung gleichgesetzt. Dabei unterscheiden sich die beiden Modelle voneinander. Bei der beruflichen Wiedereingliederung (auch Hamburger Modell genannt) handelt es sich um ein schrittweises Heranführen des Arbeitnehmers an die alte berufliche Tätigkeit. Das Ziel ist die erneute Integration in den Arbeitsalltag. Im Gegensatz dazu ist die BEM ein ergebnisoffener Prozess, welcher nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen durchgeführt werden muss. Während der Arbeitgeber zum BEM verpflichtet ist, handelt es sich beim Hamburger Modell um eine optionale Möglichkeit, den Arbeitnehmer an seine Arbeit wieder heranzuführen.

Was ist eine Wiedereingliederung?

Eine stufenweise Wiedereingliederung soll dem Arbeitnehmer, der lange Zeit erkrankt war, ein schrittweises Einsteigen in den vorherigen Arbeitsalltag ermöglichen. Möglich machen soll dies ein vom behandelnden Arzt erstellter Stufenplan. Die Wiedereingliederung nennt man gemeinhin auch Hamburger Modell.

Wann muss ein BEM Gespräch geführt werden?

Unter gewissen Umständen besteht für den Arbeitgeber die Pflicht zur betrieblichen Eingliederungsmaßnahme (BEM). Sollte der betroffene Mitarbeiter innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als sechs Wochen am Stück krank bzw. arbeitsunfähig gewesen sein, besteht eine Pflicht für den Arbeitgeber.

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Was passiert bei einem BEM Gespräch?

Das Gespräch mit dem Mitarbeiter ist wohl eines der wichtigsten Bestandteile des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Hier sind zumindest der Arbeitgeber und der betreffende Arbeitnehmer anwesend. Obendrein können aber auch andere Personen teilnehmen. Ein klassisches Beispiel für weitere Anwesende sind Mitglieder des Betriebsrats. Im Rahmen des Gesprächs wird eine Vorgehensweise der schrittweisen Eingliederung besprochen. Das alles überstrahlende Ziel ist die Arbeitsplatzsicherung. Der im Gespräch besprochene Plan muss der Krankenkasse des Mitarbeiters mitgeteilt werden und erfordert eine entsprechende Zustimmung.

Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Damit Sie auch nach einer langen Erkrankung Ihren Arbeitsplatz sichern können, gibt es das praktische Instrument des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Durch das BEM soll der Mitarbeiter im besten Fall seine Arbeitsunfähigkeit überwinden und wieder in den Betrieb einsteigen können. Allerdings geht die schrittweise Eingliederung in das Unternehmen natürlich nicht von heute auf morgen. Aber wie lange kann man eine Wiedereingliederung machen? In der Regel darf das betriebliche Eingliederungsmanagement zwischen zwei Wochen und sechs Monaten andauern.

Was ist bei der Wiedereingliederung zu beachten?

Eine Wiedereingliederung hat zum Ziel, den Arbeitnehmer wieder gewinnbringend für beide Vertragspartner in das Unternehmen zu integrieren. Allerdings muss man beim sogenannten Hamburger Modell auch ein paar Punkte beachten:

Wiedereingliederung und Urlaub
Grundsätzlich ist Urlaub während der Wiedereingliederung nicht möglich. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Aussicht für das Ende der Wiedereingliederung positiv ist.

Wiedereingliederung abbrechen
Hat der Arbeitnehmer den Stufenplan einer Wiedereingliederung begonnen, ist dies keineswegs verpflichtend. Ein Abbruch dieser Maßnahme ist jederzeit möglich. Selbiges gilt im Übrigen auch für den Arbeitgeber. Allerdings muss dieser einen sachlichen Grund dafür vorweisen können. Zu lange sollte der Arbeitnehmer der Wiedereingliederung allerdings nicht fernbleiben. Schließlich gilt sie bei sieben Tagen des Fehlens als gescheitert.

Krank während Wiedereingliederung
Während des Hamburger Modells gilt der Arbeitnehmer als krankgeschrieben.

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Wer beantragt Wiedereingliederung nach Krankheit?

Die Wiedereingliederung nach Krankheit ist die beste Möglichkeit, um an Ihre alte Arbeitsstelle zurückkehren zu können. Allerdings müssen Sie selbst tätig werden, um vom sogenannten Hamburger Modell profitieren zu können. Bevor es an die Antragstellung geht, müssen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arzt sprechen. Hier einigen Sie sich auf einen Stufenplan, der einen Fahrplan für die schrittweise Rückkehr ins Unternehmen darstellen soll. Im Anschluss daran setzen Sie sich mit Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung in Kontakt, um eine entsprechende Wiedereingliederung zu beantragen.

Wie lange dauert Antrag auf Wiedereingliederung?

Haben Sie sich mit Arzt und Arbeitgeber auf ein Vorgehen bei der Wiedereingliederung geeinigt, kann diese bei der Kranken- oder Rentenversicherung beantragt werden. Die Rentenversicherung ist immer dann zuständig, wenn Sie direkt in Anschluss an eine Reha-Leistung wieder in Ihren Beruf einsteigen wollen und der Arzt der Reha-Einrichtung das Verfahren für Sie einleitet. Eine Wiedereingliederung muss spätestens vier Wochen nach Abschluss der Reha beginnen, damit Sie Anspruch auf alle Leistungen zu haben. Das entscheidende Dokument für die Beantragung ist die Beginnmitteilung. Diese erhalten Sie vom Reha-Träger. Darauf bestätigen Arzt und Arbeitgeber die Laufzeit der Wiedereingliederung und die dafür definierten Bedingungen. Haben Arbeitnehmer, Arzt und Arbeitgeber das Dokument unterschrieben, können Sie es an die Kranken- oder Rentenkasse schicken. Diese können daraufhin die Maßnahme final bewilligen. Wie lange die Bearbeitung abschließend dauert, ist von der jeweils zuständigen Kasse abhängig.

Wie lange dauert eine Wiedereingliederung nach Krankheit?

Es gibt keine pauschale Dauer für die Wiedereingliederung nach langer Krankheit. Allerdings dauert der Stufenplan in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Reicht die Dauer nicht aus, kann die Wiedereingliederung auf bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Wiedereingliederung Stufenplan Beispiel:

Beim Stufenplan handelt es sich um den Fahrplan Ihrer Rückkehr in Ihr altes Arbeitsleben. Innerhalb dieses Vorhabens werden nicht nur Beginn und Ende des Hamburger Modells festgehalten. Obendrein hält man im Stufenplan fest, wie viele Wochenstunden je Woche bzw. Monat abgeleistet werden soll. Da es sich um einen Stufenplan handelt, wächst mit zunehmender Wochenzahl auch die Anzahl der Wochenstunden.

Beispiel für langsamen Stufenplan:

  • 1. bis 2. Woche:
    Vier Arbeitsstunden am Tag
  • 3. bis 5. Woche:
    Fünf Arbeitsstunden am Tag
  • 6. bis 8. Woche:
    Sechs Arbeitsstunden am Tag
  • 9. Woche:
    Acht Arbeitsstunden am Tag

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Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?

Bei der Wiedereingliederung spielt die Arbeitszeit eine große Rolle. Eine solche Wiedereingliederung ist auch bei Teilzeit möglich. Wie der schlussendliche Fahrplan aussieht, liegt in der Entscheidungsgewalt des behandelnden Arztes. In dem sogenannten Stufenplan des Hamburger Modells legt der Arzt nicht nur Anfang und Ende der Wiedereingliederung fest, sondern bestimmt auch die Anzahl der Wochenstunden.

Wer zahlt bei Wiedereingliederung?

Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung keine vollwertige Arbeitskraft leisten kann und soll, ist dem Arbeitgeber keine Zahlung des Gehalts zuzumuten. Dementsprechend springt bei der beruflichen Wiedereingliederung die gesetzliche Krankenversicherung ein. Diese übernimmt die Entgeltfortzahlung bei Wiedereingliederung in voller Höhe.

Ist betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist dann Pflicht, wenn der behandelnde Arzt die entsprechende Maßnahme durch ein Attest vorschlägt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mindestens sechs Wochen ununterbrochen erkrankt war. Im Unterschied dazu ist die Wiedereingliederung (Hamburger Modell) freiwillig.

Kann ich eine Wiedereingliederung ablehnen?

Der ein oder andere mag sich fragen: “Muss ich eine Wiedereingliederung machen?”. Sinn und Zweck der Wiedereingliederung ist die stufenweise Rückkehr ins Unternehmen. Allerdings ist ein Zwang des betreffenden Arbeitnehmers nicht möglich. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Dementsprechend darf es für den Arbeitnehmer auch keine negativen Folgen haben, wenn er der Durchführung des Hamburger Modells nicht zustimmt. Wenn sich der Mitarbeiter dies zutraut, kann er auch nach langer Krankheit wieder arbeiten ohne eine Wiedereingliederung zu nutzen.

Wiedereingliederung klappt nicht – was dann?

Sollte sich nach Ende des Hamburger Modells zeigen, dass mit dem Stufenplan kein positives Ergebnis erzielt werden kann, muss man die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen. In diesem Fall muss man die Maßnahme aber nicht abbrechen. Stattdessen kann man die Wiedereingliederung verlängern. Eine entsprechende Verlängerung ist auf bis zu 12 Monate möglich.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Nach einer langen Erkrankung wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren, ist alles andere als einfach. Dementsprechend können wir uns glücklich schätzen, hierzulande das Instrument des Hamburger Modells oder das BEM zur Hilfe zu haben. Allerdings kann auch hier einiges schief gehen. Sollten Sie zum Beispiel nach einer erfolgreichen Wiedereingliederung wieder krank werden, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Chevalier Rechtsanwälte unterstützen Sie in diesem Fall gerne mit ihrer Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung


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