Das Wichtigste zur Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende
Die Kündigungsfrist mit 6 Wochen zum Quartalsende verpflichtet dazu, die Kündigung spätestens sechs Wochen vor dem Ende eines Kalendervierteljahres zu erklären.
Das Arbeitsverhältnis endet dann jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember.
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber:in, nicht das Absendedatum.
Die Regelung findet sich häufig in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen (z. B. im TVöD) sowie in Geschäftsführer- oder leitenden Angestelltenverträgen.
Fehler bei der Berechnung führen regelmäßig dazu, dass sich das Arbeitsverhältnis ungewollt um ein weiteres Quartal verlängert.
Ob eine solche Frist wirksam vereinbart wurde, hängt von den gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB und gegebenenfalls von tariflichen Regelungen ab.
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In vielen Arbeitsverträgen findet sich die Klausel „Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende“. Damit wird bestimmt, dass ein Arbeitsverhältnis nur zu den klassischen Quartalsenden beendet werden kann und hierfür eine Frist von sechs Wochen einzuhalten ist. Diese Sonderregelung weicht von der gesetzlichen Basis-Kündigungsfrist im Bürgerlichen Gesetzbuch ab, die grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende vorsieht.
Systematische Einordnung der Kündigungsfrist zum Quartalsende
Die Kündigungsfrist zum Quartalsende kombiniert zwei Elemente: eine bestimmte Fristlänge – hier sechs Wochen – und einen festgelegten Beendigungstermin. Während einfache Kündigungsfristen lediglich einen Zeitraum (z. B. vier Wochen) definieren, beschränkt die Quartalsregelung zusätzlich die möglichen Endtermine des Arbeitsverhältnisses.
Ein Quartal – auch Kalendervierteljahr genannt – umfasst jeweils drei Monate. Das Quartalsende ist gesetzlich nicht frei definierbar, sondern ergibt sich aus dem Kalender:
Quartal | Zeitraum | Ende des Quartals |
|---|---|---|
1. Quartal | 1. Januar – 31. März | 31. März |
2. Quartal | 1. April – 30. Juni | 30. Juni |
3. Quartal | 1. Juli – 30. September | 30. September |
4. Quartal | 1. Oktober – 31. Dezember | 31. Dezember |
Das Arbeitsverhältnis kann bei einer entsprechenden Vereinbarung somit ausschließlich zu diesen vier Terminen beendet werden. Die Formulierungen „zum Quartal“, „zum Schluss eines Kalendervierteljahres“, „zum Kalendervierteljahr“ oder „Quartalsende“ sind in der arbeitsrechtlichen Praxis inhaltlich deckungsgleich.
Was bedeutet die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende konkret?
Eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis ausschließlich zu vier festen Terminen im Kalenderjahr beendet werden kann. Maßgeblich sind die gesetzlichen Quartalsstichtage zum jeweils letzten Tag des Monats März, Juni, September oder Dezember.
Damit die Beendigung zu einem dieser Termine wirksam wird, muss die Kündigung jeweils spätestens sechs Wochen (42 Kalendertage) vor Quartalsende beim Arbeitgeber eingehen. Für die einzelnen Quartale ergeben sich typischerweise folgende späteste Zugangstermine:
Zugang der Kündigung spätestens am | Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum |
|---|---|
17. Februar | 31. März |
19. Mai | 30. Juni |
19. August | 30. September |
19. November | 31. Dezember |
Beispiel der 6 Wochen Kündigungsfrist:
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. September beenden möchten, müssen Sie Ihre Kündigung bis spätestens zum 19. August einreichen. Erfolgt der Zugang auch nur einen Tag später, verschiebt sich der Beendigungstermin automatisch auf das nächste Quartalsende, hier den 31. Dezember.
Wann verschiebt sich die Kündigung?
Wird die Frist nicht eingehalten, endet das Arbeitsverhältnis nicht zum gewünschten Quartalsende. Stattdessen wird der nächste legal mögliche Termin relevant – also das Ende des nächsten Quartals, für den die 6-Wochen-Frist eingehalten wurde.
Wie formuliert man eine Kündigung bei 6 Wochen zum Quartalsende richtig?
Unabhängig davon, ob eine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende oder eine andere Frist gilt, unterliegt die Kündigung im Arbeitsrecht strengen formellen Anforderungen. Fehler in der Form oder im Zugang können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist – selbst wenn die Frist korrekt berechnet wurde.
1. Schriftform ist zwingend vorgeschrieben
Nach § 623 BGB bedarf jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Das bedeutet:
Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax ist unwirksam.
Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht.
Gerade bei einer Kündigung sechs Wochen zum Quartalsende ist besondere Sorgfalt geboten, da bei Unwirksamkeit unter Umständen ein weiteres Quartal abzuwarten ist.
2. Inhalt einer Kündigung
Inhaltlich ist eine ordentliche Kündigung zwar nicht begründungspflichtig (Ausnahme: Sonderfälle wie Ausbildungsverhältnisse), sie sollte jedoch eindeutig formuliert sein. Entscheidend ist, dass klar zum Ausdruck kommt, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und zu welchem Termin.
Zudem ist es bei einer Kündigung zum Quartalsende auch empfehlenswert, das konkrete Datum zu benennen. Dies schafft Klarheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Musterschreiben einer Kündigung zum Quartalsende:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Nach meiner Berechnung endet das Arbeitsverhältnis aufgrund der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende mit Ablauf des 30. Juni 2026.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt sowie den Erhalt dieses Schreibens. Zudem bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen
3. Zugang der Kündigung sicherstellen
Von zentraler Bedeutung ist der nachweisbare Zugang der Kündigung. Da nicht das Datum des Kündigungsschreibens, sondern der tatsächliche Zugang entscheidend ist, sollte die Übergabe rechtssicher dokumentiert werden.
Empfehlenswert ist entweder die persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung oder die Zustellung per Einwurf-Einschreiben. Nur so lässt sich im Streitfall belegen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
4. Weitere sinnvolle Inhalte
Rechtlich nicht zwingend, aber üblich sind folgende Punkte:
Bitte um schriftliche Bestätigung des Beendigungsdatums
Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Regelung zu Resturlaub und Überstunden
Angabe einer aktuellen Anschrift
Sollte es sich um eine arbeitgeberseitige Kündigung handeln, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten, insbesondere im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. In diesem Fall ist eine unverzügliche Prüfung ratsam, da nur drei Wochen Zeit für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage bleiben.
Zuverlässigkeit der Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende
Ob eine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende zulässig ist, richtet sich nach § 622 BGB. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer:innen vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Abweichungen sind durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag möglich.
Eine vertragliche Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende ist grundsätzlich wirksam, sofern sie nicht einseitig zulasten des Arbeitnehmenden ausgestaltet ist. Unzulässig wäre etwa eine Regelung, die nur für Arbeitnehmer:innen gilt, während der Arbeitgeber eine kürzere Frist einhalten darf.
In der Praxis finden sich auch längere Varianten:
Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende
Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende
Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende
Kündigungsfrist 5 Monate zum Quartalsende
Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende
Je länger die Frist, desto intensiver ist eine Wirksamkeitsprüfung angezeigt.
Vertiefende Informationen zu gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen finden Sie im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter diesem Link.
Besonderheiten im öffentlichen Dienst – Quartalsende TVöD
Im öffentlichen Dienst gelten tarifliche Sonderregelungen. Das Quartalsende im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) spielt insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Dort kann eine Kündigungsfrist TVöD 6 Wochen zum Quartalsende vorgesehen sein.
Die maßgebliche Frist richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und den tarifvertraglichen Vorgaben. Eine schematische Übertragung arbeitsvertraglicher Regelungen ist hier nicht möglich; vielmehr ist stets die einschlägige Tarifnorm heranzuziehen.
Handlungsempfehlung bei komplexen Quartalsfristen
Eine Kündigung sechs Wochen zum Quartalsende erscheint auf den ersten Blick klar formuliert. In der Praxis entstehen jedoch regelmäßig Unsicherheiten bei der Berechnung, bei tariflichen Besonderheiten oder bei der Frage der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln.
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihre Kündigungsfrist Quartalsende 6 Wochen korrekt angewendet wurde oder ob Sie wirksam zum Quartalsende kündigen können, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Überprüfung. Fehler führen häufig zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres Quartal.
Fazit
Die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende ist eine besondere vertragliche Kündigungsregelung, die zwingend eingehalten werden muss, wenn sie wirksam im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Sie bestimmt, wann Sie kündigen können (Quartalsende) und wann Ihre Kündigung spätestens beim Arbeitgeber:in eingehen muss (6 Wochen vorher). Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Arbeitsverhältnis automatisch bis zum nächstmöglichen Quartalsende.








