Gescheitertes BEM – droht jetzt die Kündigung? Ihre Rechte und nächsten Schritte

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Geprüft von Paul Krusenotto

Arbeitsrechtsexperte

Aktualisiert am:
20.10.2026
Kategorie:
Kündigung
bem-gescheitert-kuendigung

Das Wichtigste zum Thema

  • Ein gescheitertes BEM bedeutet nicht automatisch das Aus: Scheitert eine einzelne Maßnahme – etwa die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) – läuft das BEM-Verfahren grundsätzlich weiter.

  • Ihr Arbeitgeber:in darf Ihnen nicht einfach kündigen, nur weil eine Wiedereingliederung nicht geklappt hat. Eine krankheitsbedingte Kündigung hat sehr hohe Hürden.

  • Hat Ihr Arbeitgeber:in kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt, ist eine Kündigung vor Gericht kaum durchsetzbar (BAG, Az. 2 AZR 755/13). Das ist Ihr stärkster Hebel.

  • Wichtigste Frist: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG).

  • Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und Ihre Gesundheitsdaten sind besonders geschützt.

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Eine Wiedereingliederung, die nicht gelingt, fühlt sich an wie ein Rückschlag – gerade, wenn ohnehin schon eine lange Krankheit hinter Ihnen liegt.

Doch ein gescheitertes BEM ist kein Urteil über Ihren Arbeitsplatz. Häufig stärkt genau diese Situation sogar Ihre rechtliche Position.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, was ein gescheitertes BEM für Ihren Job bedeutet, wann eine Kündigung überhaupt zulässig ist – und welche Rechte und Fristen jetzt für Sie zählen.

Was bedeutet ein „gescheitertes BEM“ überhaupt?

Ein BEM gilt nicht schon dann als gescheitert, wenn eine einzelne Maßnahme nicht funktioniert. Das BEM ist ein ergebnisoffener Suchprozess – es ist erst dann am Ende, wenn wirklich keine Möglichkeit mehr besteht, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

In der Praxis wird oft eine konkrete Maßnahme – die stufenweise Wiedereingliederung – mit dem gesamten Verfahren verwechselt. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, ob Ihr Arbeitgeber:in seine/ihre Pflichten schon erfüllt hat oder eben noch nicht.

Definition: BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Ihr Arbeitgeber:in muss es Ihnen anbieten, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder immer wieder krank waren. Ziel: gemeinsam Wege finden, damit Sie gesund weiterarbeiten können – und eine Kündigung vermieden wird.

BEM (Gesamtverfahren)

Hamburger Modell (eine Maßnahme)

Was ist es?

Der gesamte Klärungsprozess zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes

Die schrittweise Rückkehr mit langsam steigender Arbeitszeit

Rechtsgrundlage

§ 167 Abs. 2 SGB IX

§ 74 SGB V / § 44 SGB IX

Ihr Status dabei

läuft begleitend zum Arbeitsverhältnis

Sie gelten weiter als arbeitsunfähig (krankgeschrieben)

Mögliche Inhalte

viele: Arbeitsplatz anpassen, Aufgaben ändern, Hilfsmittel, Versetzung u. v. m.

eine konkrete medizinische Reha-Maßnahme

Wenn es nicht klappt

Verfahren wird neu bewertet, andere Wege werden geprüft

nur diese Maßnahme endet – das BEM läuft weiter

Mein Hamburger Modell wurde abgebrochen – ist jetzt alles vorbei?

Nein. Der Abbruch einer stufenweisen Wiedereingliederung bedeutet nicht, dass das BEM gescheitert ist. Er ist ein Anlass, das Verfahren neu zu bewerten – nicht, es zu beenden.

Sehr oft scheitert die Wiedereingliederung daran, dass die Arbeitszeit zu schnell gesteigert wurde und die Belastung (noch) zu hoch war.

Das ist ein medizinisches Signal, kein juristisches Endurteil. Mögliche nächste Schritte sind dann zum Beispiel ein angepasstes Stufenmodell, ein verändertes Anforderungsprofil, andere Hilfsmittel oder ein leidensgerechter Arbeitsplatz. Solange solche Möglichkeiten bestehen, ist das BEM nicht zu Ende.

Hinweis: BEM hat kein Verfallsdatum

Werden Sie nach einem abgeschlossenen BEM innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen krank, muss Ihr Arbeitgeber:in grundsätzlich ein neues BEM anbieten. Ein einmal durchgeführtes BEM hat kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ (BAG, Urteil vom 18.11.2021, Az. 2 AZR 138/21).

Tipp

Lassen Sie sich den Grund für den Abbruch ärztlich bestätigen und bitten Sie schriftlich um ein (weiteres) BEM-Gespräch. So zeigen Sie aktiv, dass Sie an einer Lösung mitwirken – das stärkt später Ihre Position.

Darf mein Arbeitgeber:in mir wegen Krankheit kündigen?

Nur unter strengen Voraussetzungen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist die Ausnahme, nicht die Regel – und Krankheit allein ist nie ein ausreichender Grund. Das Gericht prüft drei Stufen, die alle erfüllt sein müssen:

  • Negative Gesundheitsprognose. Es muss bei Zugang der Kündigung absehbar sein, dass Sie auch künftig erheblich ausfallen werden. Vergangene Fehlzeiten allein genügen dafür nicht.

  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Die Ausfälle müssen den Betrieb oder die Wirtschaftlichkeit spürbar und dauerhaft stören.

  • Interessenabwägung. Selbst dann wird abgewogen: Ihr Interesse am Arbeitsplatz (z. B. Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten) gegen das Interesse des Arbeitgebenden.

Wichtig ist der Grundsatz des milderen Mittels: Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn es keine zumutbare Alternative gibt – etwa eine Anpassung des Arbeitsplatzes, andere Aufgaben oder eine Versetzung.

Beispiel: Frau Acar

Frau Acars Wiedereingliederung wird nach drei Wochen abgebrochen, weil die Belastung zu hoch war. Ihr Arbeitgeber:in kündigt kurz darauf – mit Verweis auf die Fehlzeiten, aber ohne ein weiteres BEM-Gespräch anzubieten. Vor dem Arbeitsgericht muss diese:r nun lückenlos beweisen, dass auch ein ordentliches BEM keine Lösung gebracht hätte. Gelingt ihm das nicht, ist die Kündigung in aller Regel unwirksam.

Warum ein fehlendes oder schlechtes BEM Ihre größte Chance ist

Hat Ihr Arbeitgeber:in kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt, wird es für ihn vor Gericht richtig schwer. Er trägt dann eine erweiterte Beweislast – und die ist hoch.

Das BEM ist zwar keine reine Formalie, deren Fehlen die Kündigung automatisch unwirksam macht. Aber: Wer das gesetzlich gebotene BEM unterlässt, muss vor Gericht umfassend und konkret darlegen und beweisen, dass selbst ein BEM keinen Erfolg gehabt hätte – dass es also keine leidensgerechte Anpassung, keine andere Tätigkeit und keine Hilfe der Reha-Träger gegeben hätte. Diesen Nachweis lückenlos zu führen, gelingt Arbeitgebern in der Praxis nur selten.

Wichtiges Urteil

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Ein BEM ist zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung. Unterlässt der Arbeitgeber aber ein gebotenes BEM, muss er von sich aus beweisen, dass ein BEM „objektiv nutzlos“ gewesen wäre. Schafft er das nicht, ist die krankheitsbedingte Kündigung unverhältnismäßig – und damit unwirksam.

BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13

Achtung: 3-Wochen-Frist

Halten Sie eine Kündigung in den Händen, zählt jeder Tag. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn das BEM fehlerhaft war. Warten Sie deshalb nicht ab, sondern lassen Sie Ihren Fall früh prüfen.

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Welche Rechte haben Sie im BEM-Verfahren?

Mehr, als viele denken. Das BEM ist auf Augenhöhe angelegt – Sie sind kein Bittsteller, sondern aktiv Beteiligte:r.

Drei Rechte sind besonders wichtig:

  • Freiwilligkeit: Sie müssen am BEM nicht teilnehmen. Eine Ablehnung kann allerdings Ihre Position schwächen, weil Ihr Arbeitgeber:in seine Pflicht dann als erfüllt ansehen darf. In aller Regel lohnt sich die Teilnahme deshalb.

  • Anspruch auf Prüfung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes: Ihr Arbeitgeber:in muss ernsthaft prüfen, ob er Ihren Arbeitsplatz anpassen oder Sie anders einsetzen kann (für schwerbehinderte Menschen ausdrücklich in § 164 Abs. 4 SGB IX; für alle anderen über die Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB und das Direktionsrecht nach § 106 GewO).

  • Begleitung & Datenschutz: Sie dürfen eine Vertrauensperson, den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung hinzuziehen. Ihre Gesundheitsdaten genießen besonderen Schutz (Art. 9 DSGVO) und gehören in eine getrennte BEM-Akte – nicht in die Personalakte.

Musterschreiben: Leidensgerechte Beschäftigung & Fortführung des BEM einfordern

⚖ Haftungsausschluss: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe, berücksichtigt nicht den Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob es zu Ihrer Situation passt, klären wir gern in einer kurzen, kostenlosen Prüfung.

[Ihr Name, Anschrift]
[Arbeitgeber, Anschrift] [Ort, Datum]

Betreff: Fortführung des BEM und Prüfung einer leidensgerechten Beschäftigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zuletzt durchgeführte stufenweise Wiedereingliederung konnte aus
gesundheitlichen Gründen noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Ich bin weiterhin bereit und daran interessiert, an einer Lösung zum
Erhalt meines Arbeitsplatzes mitzuwirken.

Ich bitte Sie daher, das Betriebliche Eingliederungsmanagement
fortzuführen und gemeinsam zu prüfen, ob eine leidensgerechte
Anpassung meines Arbeitsplatzes oder eine andere zumutbare
Tätigkeit möglich ist. Für ein erneutes BEM-Gespräch stehe ich
gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift / Name]

Sonderfall: Schwerbehinderung und Gleichstellung

Sind Sie schwerbehindert oder gleichgestellt, ist Ihr Schutz noch stärker. Eine Kündigung ist hier zusätzlich an die Zustimmung des Integrationsamts geknüpft.

Bevor Ihr Arbeitgeber kündigen darf, braucht er die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX). Außerdem sind die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat einzubeziehen. Und auch hier gilt: Die Zustimmung des Integrationsamts ersetzt kein BEM – Ihr Arbeitgeber bleibt in der erweiterten Beweislast, wenn er das BEM versäumt hat.

Sofort-Checkliste: gescheitertes BEM & drohende Kündigung

Das sollten Sie jetzt tun

  • Alle BEM-Einladungen, Protokolle und den Schriftverkehr sammeln

  • Den Grund für den Abbruch der Wiedereingliederung ärztlich bestätigen lassen

  • Ein (weiteres) BEM-Gespräch schriftlich einfordern (Musterschreiben oben)

  • Bei Kündigung: Zugangsdatum notieren, Briefumschlag aufheben

  • Nichts vorschnell unterschreiben – vor allem keinen Aufhebungsvertrag

  • Innerhalb von 3 Wochen prüfen lassen (Kündigungsschutzklage)

Fazit

Ein gescheitertes BEM wirkt im ersten Moment entmutigend – ist aber selten das Ende Ihres Arbeitsplatzes. Krankheit allein rechtfertigt keine Kündigung, und ein fehlendes oder schlecht gemachtes BEM verschiebt die Beweislast deutlich zu Ihren Gunsten.

Wichtig sind drei Dinge: Mitwirkung dokumentieren, die 3-Wochen-Frist im Blick behalten und nichts vorschnell unterschreiben. Wer früh handelt, hat fast immer mehr Spielraum, als es im ersten Schreck scheint.

Häufige Fragen

So hilft Ihnen Chevalier

Unsicher, ob die Kündigung wirksam ist oder ob sich Wehren lohnt? Wir sind eine Legal-Tech-Kanzlei ausschließlich für Arbeitnehmer:innen – und stehen an Ihrer Seite, klar und auf Augenhöhe.

Unser Ansatz

  • Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung

  • Transparente Kosten ohne Überraschungen

  • Digitale Fallbearbeitung

Ihre Vorteile

  • Prüfung von Kündigung & Erfolgsaussichten

  • Verhandlung einer möglichen Abfindung

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Im Arbeitsrecht zählt Zeit: Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen. Lassen Sie Ihre Situation daher früh prüfen.

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Autor:Coen Van

Bei der Kanzlei Chevalier beschäftige ich mich als Autor mit dem Arbeitsrecht. Im Fokus stehen die Situationen, die im Job wirklich passieren: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Streit ums Zeugnis oder offene Überstunden. Ich erkläre, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen zählen und wie man am besten vorgeht. So will ich Orientierung geben, wenn's im Arbeitsverhältnis kompliziert wird.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

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Mara Zatti

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