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Wenn Unternehmen Mitarbeiter loswerden wollen: Das sind die Tricks der Arbeitgeber

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Von Experten vorhergesagt und von Mitarbeitern gefürchtet – Kündigungswellen sind infolge von Corona auf dem Vormarsch. Einige große Konzerne, darunter H&M, IBM oder Mondelez, planen bereits den Abbau zahlreicher Arbeitsplätze in Deutschland. Betroffen sind vor allem Mitarbeiter in Elternzeit, vorrangig junge Mütter, Minijobber und Langzeitkranke. Doch nicht nur in Zeiten von Corona setzen Unternehmen auf den Stellenabbau als Mittel zur Kostenreduktion. Mit welchen Tricks Arbeitgeber arbeiten, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden, erklären die Experten der Kanzlei Chevalier für Arbeitsrecht.

Täuschen um jeden Preis

Seit Ende letzten Jahres und mit Beginn des neuen Jahres haben immer wieder große Konzerne mit dem Vorhaben, Hunderte Stellen in Deutschland zu streichen, auf sich aufmerksam gemacht. Für unzählige Angestellte würde dies den Verlust ihrer finanziellen Lebensgrundlage bedeuten – in einer Zeit, in der es in den meisten Branchen schwer ist, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Oftmals müssen Unternehmen Stellen streichen, um sich aus einer prekären wirtschaftlichen Notlage zu retten. Doch manchmal steckt ein anderes Motiv dahinter, vermutet Ashkan Saljoughi, Rechtsexperte der Kanzlei Chevalier: „Natürlich gibt es mehr als genug Unternehmen, die aufgrund der Pandemie um ihr Überleben kämpfen, z B. in der Hotellerie und im Gastgewerbe. Und dann Mitarbeiter entlassen zu müssen, fällt ihnen gewiss nicht leicht. Wir wissen anhand der Fälle unserer Kanzlei, dass zahlreiche Arbeitgeber, darunter auch Konzerne, eine coronabedingte Kündigung lediglich vorschieben, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.“ Und es gibt noch unzählige weitere Tricks, mit denen Unternehmen versuchen, Angestellte loszuwerden.

Die 5 fiesesten Tricks der Arbeitgeber

Junge Mütter häufiger von miesen Tricks betroffen

Manche Tricks der Arbeitgeber sind so ausgeklügelt, dass sie kaum noch als solche wahrnehmbar sind. Beispielsweise hat der Großkonzern H&M ein sogenanntes „Freiwilligenprogramm“ entwickelt – ein gut getarntes Abfindungsprogramm für Mitarbeiter, die womöglich freiwillig gegen Abfindung das Unternehmen verlassen möchten. Besonders perfide: Vorgeschlagen für diese Programme werden explizit Mitarbeiter, die sich noch in Elternzeit befinden. Das sind meist junge Mütter, die nicht zu den umsatzstärksten Zeiten, beispielsweise am Abend oder samstags, arbeiten können. Eine fiese Masche, um Mitarbeiter loszuwerden, weiß Ashkan Saljoughi: „Gerade Mitarbeiter in Elternzeit sollten besonders geschützt werden. Unter dem Vorwand eines Freiwilligenprogramms unliebsame Mitarbeiter loszuwerden, ist mehr als unmoralisch. Aber auch große Konzerne wenden immer wieder solche Tricks an, um Personalkosten einzusparen.“

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Unter dem Deckmantel der Kurzarbeit

Ob in der Corona-Pandemie oder während anderer wirtschaftlicher Krisen – unliebsame Mitarbeiter werden gerne öfter und länger in Kurzarbeit geschickt als der Rest der Belegschaft. „Ebenso diskriminierend wie die Kündigung bestimmter Mitarbeitergruppen ist es, manche Arbeitnehmer öfter und länger in die Kurzarbeit zu schicken als andere“, so Saljoughi weiter. Nur weil ein Arbeitgeber vielleicht auf persönlicher Ebene ein Problem mit einem Mitarbeiter hat, darf dieser gegenüber seinen Kollegen nicht schlechter gestellt werden. Jeder Arbeitgeber sollte so unvoreingenommen und unparteiisch sein, um sich nicht auf solch ein Niveau herabzulassen. Während der nun schon einjährigen Pandemie wurden insbesondere Minijobber unter dem Deckmantel der Corona-Krise gekündigt. Der Grund: Für diese Angestellten kann kein Kurzarbeitergeld beantragt werden, womit sie für den Arbeitgeber laufende Kosten darstellen.

Gerne genutzte Tricks der Arbeitgeber

Oftmals machen es sich Arbeitgeber besonders leicht und lassen die Mitarbeiter, denen gekündigt werden soll, einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Diese Art der Vertragsbeendigung erfolgt zwar einvernehmlich, doch Arbeitgeber unterschlagen hier oft wichtige Informationen. Arbeitgeber stehen grundsätzlich in der Pflicht, ihre Angestellten über die schwerwiegenden Folgen eines Aufhebungsvertrags aufzuklären. Solch eine Folge kann immerhin die Sperre des Arbeitslosengeldes sein. Doch immer wieder kommunizieren Arbeitgeber diese Informationen nicht – besonders betroffen sind Arbeitnehmer, die schlecht Deutsch sprechen.

Auch Langzeitkranke sind bei Arbeitgebern wenig beliebt. Diese werden gezielt benachteiligt – ihnen wird für die Zeit nach einer möglichen Rückkehr ins Unternehmen keine Perspektive gezeigt. „Wenn Mitarbeitern die Möglichkeit genommen wird, sich aktiv einzubringen, wenn sie merken, dass sie nichts mehr bewirken können, sinkt schnell die Motivation und viele kündigen dann von sich aus. So erreicht der Arbeitgeber sein Ziel, ohne selbst eine Kündigung aussprechen zu müssen“, erläutert Ashkan Saljoughi.

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