Zwischenzeugnis anfordern: Wann haben Sie Anspruch und wie gehen Sie richtig vor?

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Geprüft von Paul Krusenotto

Arbeitsrechtsexperte

Aktualisiert am:
20.10.2026
Kategorie:
Arbeitsvertrag
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Das Wichtigste zum Thema

  • Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Es dokumentiert Aufgaben, Leistung und Verhalten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

  • Einen pauschalen Anspruch „jederzeit“ gibt es nicht. Gute Chancen bestehen bei einem berechtigten Interesse, etwa Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Umstrukturierung, Elternzeit oder beruflicher Neuorientierung.

  • Verlangen Sie am besten ausdrücklich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Nur dieses bewertet auch Leistung und Sozialverhalten.

  • Ein gutes Zwischenzeugnis kann später wichtig werden: Vom Inhalt darf die Arbeitgeberseite beim Endzeugnis regelmäßig nur abweichen, wenn es dafür sachliche Gründe gibt.

  • Prüfen Sie Formulierungen genau. Zeugnisse müssen nach § 109 GewO klar und verständlich sein; versteckte oder widersprüchliche Aussagen können angreifbar sein.

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Ein Zwischenzeugnis anfordern ist sinnvoll, wenn Sie Ihre bisherige Leistung festhalten möchten oder sich im Arbeitsverhältnis etwas Wichtiges ändert. Entscheidend ist, dass Sie freundlich, konkret und möglichst mit einem nachvollziehbaren Anlass vorgehen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben, welche Inhalte wichtig sind und wie Sie Ihre Anfrage professionell formulieren.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das Sie während eines laufenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Es beschreibt den bisherigen Verlauf Ihrer Beschäftigung und hält fest, welche Aufgaben Sie übernehmen, wie Ihre Leistung bewertet wird und wie Ihr Sozialverhalten eingeschätzt wird.

Anders als das Endzeugnis wird das Zwischenzeugnis nicht erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt. Es ist eine Momentaufnahme. Gerade deshalb ist es wertvoll: Es sichert eine Beurteilung, solange die zuständige Führungskraft Ihre Arbeit noch kennt.

§ 109 GewO – Zeugnis

§ 109 GewO regelt den Zeugnisanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnis muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthalten; auf Verlangen erstreckt es sich auch auf Leistung und Verhalten.

§ 109 GewO – Einzelnorm

Wichtig ist die Einordnung: § 109 GewO regelt ausdrücklich das Endzeugnis. Das Zwischenzeugnis ist im Gesetz nicht in gleicher Weise allgemein geregelt. In der Praxis wird der Anspruch bei einem berechtigten Interesse aus den arbeitsvertraglichen Rücksichtnahme- und Treuepflichten hergeleitet.

Definition: Qualifiziertes Zwischenzeugnis

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis enthält nicht nur Angaben zu Art und Dauer Ihrer Tätigkeit. Es bewertet zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Verhalten im Arbeitsverhältnis. Für Bewerbungen und spätere Verhandlungen ist fast immer nur das qualifizierte Zwischenzeugnis wirklich hilfreich.

Wann haben Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Sie haben gute Chancen auf ein Zwischenzeugnis, wenn Sie ein berechtigtes Interesse oder einen triftigen Grund nachvollziehbar darlegen können. Ein allgemeiner Wunsch ohne Anlass kann ausreichen, muss aber rechtlich nicht immer genügen.

Typische Gründe sind objektive Veränderungen im Arbeitsverhältnis. Dazu gehören ein Wechsel der Führungskraft, eine Versetzung, eine neue Rolle, eine Umstrukturierung oder eine längere Abwesenheit. Auch eine berufliche Neuorientierung kann ein berechtigtes Interesse begründen, wenn sie nachvollziehbar erklärt wird.

Gerichtsurteil

Das LAG Köln hat 2026 entschieden, dass ein Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen kann, wenn er einen triftigen Grund darlegt. Im entschiedenen Fall ging es um berufliche Neuorientierung und Bewerbungsunterlagen.

Landesarbeitsgericht Köln, 5 SLa 495/25 LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25

Welche Gründe sind für ein Zwischenzeugnis besonders geeignet?

Besonders geeignet sind Anlässe, die sachlich erklären, warum Ihre bisherige Leistung jetzt dokumentiert werden sollte. So vermeiden Sie den Eindruck, dass die Anfrage automatisch eine Kündigungsabsicht signalisiert.

Anlass

Warum er sinnvoll ist

Formulierungsrichtung

Vorgesetztenwechsel

Die bisherige Führungskraft kann Ihre Leistung am besten beurteilen.

„Dokumentation der Zusammenarbeit unter Ihrer Leitung“

Versetzung oder Beförderung

Eine alte Rolle endet, eine neue beginnt.

„Bestandsaufnahme meiner bisherigen Aufgaben“

Umstrukturierung, Fusion, Betriebsübergang

Zuständigkeiten und Verantwortliche ändern sich.

„Absicherung des aktuellen Tätigkeitsstands“

Elternzeit, Sabbatical, längere Abwesenheit

Leistungen vor der Unterbrechung bleiben nachvollziehbar.

„schriftliche Fixierung vor meiner Abwesenheit“

Berufliche Neuorientierung

Bewerbungsunterlagen können ein berechtigtes Interesse begründen.

„für meine berufliche Standortbestimmung“

Beispiel: Frau Neumann

Frau Neumann arbeitet seit sechs Jahren im Marketing. Ihre direkte Vorgesetzte wechselt in eine andere Abteilung. Frau Neumann bittet deshalb um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis, damit ihre bisherigen Projekte und Erfolge noch durch die Person bewertet werden, die ihre Arbeit aus eigener Anschauung kennt. Das ist ein sachlicher und gut nachvollziehbarer Anlass.

Wie fordern Sie ein Zwischenzeugnis diplomatisch an?

Fordern Sie das Zwischenzeugnis am besten freundlich, sachlich und mit einem konkreten Anlass an. Der Ton ist wichtig: Sie müssen nicht misstrauisch auftreten, sondern können das Zeugnis als professionelle Bestandsaufnahme Ihrer Entwicklung erklären.

Das jährliche Mitarbeitergespräch eignet sich besonders gut. Dort können Sie Ihr Anliegen in einen positiven Zusammenhang stellen: Entwicklung, Standortbestimmung, neue Aufgaben oder Dokumentation bisheriger Erfolge.

Tipp: Anlass nennen, Wechselverdacht vermeiden

Vermeiden Sie Formulierungen wie „für meine Bewerbung“ nur dann, wenn das nicht Ihr tatsächlicher Grund ist. Besser ist oft: „zur Dokumentation meiner bisherigen Entwicklung“ oder „als schriftliche Bestandsaufnahme meiner Aufgaben und Leistungen“.

Wie reagieren Sie auf Rückfragen?

  • Wenn Ihre Führungskraft nach einer Kündigungsabsicht fragt, dann bleiben Sie ruhig und positiv: Sie möchten Ihre Entwicklung dokumentieren und interne Perspektiven besser planen.

  • Wenn die Anfrage abgelehnt wird, dann bitten Sie um eine kurze Begründung und prüfen, ob Ihr Anlass rechtlich ausreicht.

  • Wenn Sie das Zeugnis für Bewerbungen benötigen, dann kann eine nachvollziehbar erklärte berufliche Neuorientierung ein berechtigtes Interesse sein.

Was muss in einem qualifizierten Zwischenzeugnis stehen?

Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis sollte Ihre Person, Ihre Beschäftigungsdauer, Ihre Aufgaben, Ihre Leistung und Ihr Sozialverhalten vollständig und verständlich darstellen. Entscheidend ist nicht nur, was drinsteht, sondern auch, was auffällig fehlt.

Bestandteil

Worauf Sie achten sollten

Überschrift

„Zwischenzeugnis“ oder „Qualifiziertes Zwischenzeugnis“

Personaldaten

Name, Position, Beschäftigungsbeginn; Geburtsdatum nur, wenn üblich und korrekt

Aufgabenbeschreibung

konkret, vollständig, mit Verantwortungsumfang und Projekten

Leistungsbeurteilung

Fachwissen, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Ergebnisse

Sozialverhalten

gegenüber Vorgesetzten, Kolleg:innen, Kund:innen oder Geschäftspartner:innen

Schlussformel

Dank und Wunsch zur weiteren Zusammenarbeit sind üblich, aber nicht immer einklagbar

Hinweis zur Schlussformel

Eine Dankes- und Wunschformel wirkt positiv, ist aber nach der Rechtsprechung nicht automatisch Teil des gesetzlichen Mindestinhalts. Fehlt sie, sollten Sie den Kontext prüfen: Bei ansonsten sehr guter Bewertung kann eine freundliche Korrekturanfrage sinnvoll sein.

Wie lesen Sie die Zeugnissprache richtig?

Die Zeugnissprache arbeitet oft mit abgestuften Zufriedenheitsformeln. Kleine Wörter können große Wirkung haben. Besonders wichtig ist das Wort „stets“, weil es eine gleichbleibende Leistung über den gesamten Zeitraum signalisiert.

Formulierung

Übliche Einordnung

Worauf achten?

stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

sehr gut

stärkste Standardformel

stets zu unserer vollen Zufriedenheit

gut

solide positive Bewertung

zu unserer vollen Zufriedenheit

befriedigend

„stets“ fehlt

zu unserer Zufriedenheit

ausreichend

deutlich schwächer

bemühte sich

kritisch

kann auf unzureichende Leistung hindeuten

Achtung: Auslassungen können sprechen

Wenn wichtige Bereiche fehlen, kann das ein Warnsignal sein. Beispiel: Das Verhalten gegenüber Kolleg:innen wird gelobt, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten aber gar nicht erwähnt. Prüfen Sie solche Lücken, bevor Sie das Zeugnis akzeptieren.

Bindet ein gutes Zwischenzeugnis später das Endzeugnis?

Ein gutes Zwischenzeugnis kann das spätere Endzeugnis stark beeinflussen. Die Arbeitgeberseite darf von einer früheren Bewertung regelmäßig nicht beliebig abweichen, wenn sich Ihre Leistung oder Ihr Verhalten nicht nachvollziehbar verändert hat.

Das ist der strategische Wert des Zwischenzeugnisses: Es dokumentiert Ihre Leistung zu einem Zeitpunkt, an dem die Zusammenarbeit noch läuft. Kommt es später zu einer Kündigung oder einem Streit, haben Sie eine belastbare Vergleichsgrundlage.

Urteil: Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses

Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich an den Inhalt eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden ist, wenn er später ein Endzeugnis erstellt. Abweichungen brauchen sachliche Gründe, etwa eine nachweisbar veränderte Leistung.

BAG, Urteil vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07

Was sollten Sie jetzt konkret tun?

Gehen Sie strukturiert vor. So erhöhen Sie die Chance auf ein gutes, vollständiges und nützliches Zwischenzeugnis.

Checkliste: Zwischenzeugnis anfordern

  • Anlass klären: Vorgesetztenwechsel, neue Rolle, Umstrukturierung, Abwesenheit oder berufliche Neuorientierung

  • ausdrücklich ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern

  • 2–3 wichtige Projekte, Aufgaben und Erfolge mitschicken

  • freundlich und sachlich formulieren

  • nach Erhalt Aufgaben, Leistungsformel, Sozialverhalten und Schlussformel prüfen

  • bei Unklarheiten zunächst um Korrekturgespräch bitten

Musterschreiben: Zwischenzeugnis anfordern

Hinweis: Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe, berücksichtigt nicht den Einzelfall und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren konkreten Fall prüfen, wenn die Anfrage abgelehnt wird oder das erhaltene Zeugnis unklar formuliert ist.

Betreff: Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses

Sehr geehrte/r [Name der Führungskraft],

ich möchte Sie höflich um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses bitten.

Anlass ist [z. B. der bevorstehende Vorgesetztenwechsel / meine neue Position / die geplante Elternzeit / die Umstrukturierung in unserem Bereich]. Ich würde meine bisherigen Aufgaben, Leistungen und die Zusammenarbeit gerne schriftlich dokumentieren lassen.

Zur Unterstützung sende ich Ihnen gerne eine kurze Übersicht meiner aktuellen Aufgaben und der wichtigsten Projekte der vergangenen Monate zu. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

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Schon kleine Unterschiede in der Zeugnissprache können die Wirkung verändern. Chevalier prüft, ob Ihr Zwischenzeugnis vollständig, wohlwollend und rechtlich stimmig formuliert ist.

Fazit: Warum lohnt sich ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist mehr als ein Verwaltungsdokument. Es kann Ihre bisherige Leistung sichern, Ihre berufliche Entwicklung dokumentieren und später beim Endzeugnis eine wichtige Vergleichsgrundlage sein. Entscheidend ist, dass Sie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis mit einem nachvollziehbaren Anlass anfordern und das erhaltene Dokument sorgfältig prüfen.

Bleiben Sie dabei freundlich und lösungsorientiert. Eine gute Anfrage wirkt nicht wie Misstrauen, sondern wie professionelle Karriereplanung. Wenn Formulierungen unklar sind oder Ihr Antrag abgelehnt wird, lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Häufige Fragen zum Zwischenzeugnis

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Autor:Coen Van

Bei der Kanzlei Chevalier beschäftige ich mich als Autor mit dem Arbeitsrecht. Im Fokus stehen die Situationen, die im Job wirklich passieren: Abmahnung, Kündigungsschutzklage, Streit ums Zeugnis oder offene Überstunden. Ich erkläre, welche Rechte Betroffene haben, welche Fristen zählen und wie man am besten vorgeht. So will ich Orientierung geben, wenn's im Arbeitsverhältnis kompliziert wird.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

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Mara Zatti

Ansprechpartnerin für Presseanfragen

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Felix Höfermann

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