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Sperrzeit wegen zu hoher Abfindung umgehen – so klappt’s!

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Sperrzeit wegen Abfindung“

  • Die Abfindung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verursachen.
  • Die Höhe der Abfindung spielt bei Sperrzeiten eine Rolle.
  • Die Sperrzeit kann bei Pflichtverletzungen entfallen.
  • Sie dient zur Berücksichtigung von individuellen Umständen.
  • Die Sperrzeit kann man bis zu 12 Wochen betragen.
  • Die Abfindung muss nicht zwingend zur Sperrzeit führen.
  • Die Arbeitsagentur entscheidet über Sperrzeit.
  • Die Vermeidung von Sperrzeiten kann durch Beratung oder Verhandlung geschehen.


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Die sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist für viele Arbeitnehmende ein Schreckensszenario. Viele fürchten sich so sehr, dass sie sogar davon absehen, eine Kündigung einzureichen. Häufig wird die Freude der Arbeitnehmenden, die sich eigentlich über eine großzügige Abfindung freuen können, von der Sperrzeit getrübt. Darüber hinaus droht  eine Ruhezeit hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeld. Damit Sie bei einer Abfindung nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag kein Problem mit der Sperrzeit bekommen, erfahren Sie im folgenden Artikel, was es zu beachten gilt.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Was muss ich beachten, wenn ich eine Abfindung bekomme?

Der Begriff Aufhebungsvertrag bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Der Vertrag beinhaltet unter anderem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In den meisten Fällen ist auch die Zahlung einer Abfindung Teil des Aufhebungsvertrages. Eine Abfindung führt nicht zwangsläufig, aber häufig dann, wenn es um einen Aufhebungsvertrag geht, zu einer Sperrfrist. Hier nimmt die Arbeitsagentur an, dass die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet oder gewollt ist. Diese Annahme führt dann zur Sperrfrist beim Aufhebungsvertrag mit Abfindung.

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Wird eine Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?

Abfindungen werden nicht auf das Ar­beits­lo­sen­geld angerechnet. Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung verfrüht, also vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch auf Ar­beits­lo­sen­geld lediglich bis zum Ablauf der ursprünglichen Kündigungsfrist (§ 158 SGB III). Das bedeutet, dass der Beginn der Zahlung des Ar­beits­lo­sen­geldes in die Zukunft verschoben wird. Die Höhe des Arbeitslosengeldes sowie der Anspruch bleiben unverändert. Diese Zeit ist die sogenannte Ruhezeit.

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist nicht das Gleiche wie die Ruhezeit, die lediglich zur Verschiebung des Auszahlungszeitraums führt. Bei der Sperrzeit verkürzt sich die Gesamtdauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes um den Zeitraum der Sperre und folglich auch die Gesamtsumme des am Ende gezahlten Arbeitslosengeldes.

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Wie lange kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen?

Die Sperrzeit ist im deutschen Sozialrecht verankert. Der Begriff beschreibt den Zeitraum, in dem Arbeitnehmende keinen Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes I haben. In diesem Zusammenhang erfolgt die Abmahnung wegen sogenannten versicherungswidrigen Verhaltens.

Die Sperrzeit kann beim Arbeitslosengeld zwischen einer Woche und zwölf Wochen liegen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende im schlimmsten Fall bis zu drei Monate ohne Arbeitslosengeld I auskommen müssen. Bei der Ruhezeit vor Auszahlung der Abfindung müssen Arbeitnehmende nur warten, bei einer Sperrzeit verringert sich der Auszahlungszeitraum.

Achtung!

Die Sperrfrist beschränkt sich auf das Arbeitslosengeld I. Es muss der Arbeitslosigkeit also eine versicherungspflichtige Anstellung vorangegangen sein. Das Arbeitslosengeld II ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I eine unbefristete Leistung. Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung von Arbeitssuchenden oder soll Arbeitende dabei unterstützen. Der § 159 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) bildet die rechtliche Grundlage für die Sperrfrist. 

Der § 159 SGB III definiert die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wie folgt:
„Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit.“

Was sind die Gründe für eine Sperre beim Arbeitsamt?

  • Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsablehnung
  • Unzureichende Eigenbemühungen
  • Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Abbruch bei einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme
  • Meldeversäumnis
  • Verspätete Meldung als Arbeitsuchend

Häufigster Grund für eine Sperrfrist ist die Arbeitsaufgabe. Also, wenn eine Eigenkündigung, selbstverschuldete Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.

Im § 159 werden die Gründe für eine Sperre wie folgt erklärt:
Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat […]

Was passiert in der Sperrzeit?

In der Sperrzeit ruht der Leistungsanspruch gegenüber der Agentur für Arbeit. Für Arbeitssuchende bedeutet das, dass sie für einen bestimmten Zeitraum kein Geld bekommen. Auch die Bezugsdauer des Ar­beits­lo­sen­geldanspruchs wird um mindestens ein Viertel gekürzt(§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

Ein wenig anders verhält es sich im Falle des § 9 im Kündigungsschutzgesetz.

§ 9 KSchG:
„Stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen.“

Der Paragraf kommt dann zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin erfolgreich gegen eine Kündigung vorgegangen sind, Ihnen eine Weiterbeschäftigung im Betrieb gleichwohl  nicht zuzumuten ist. Dem geht zumeist ein sogenannter Auflösungsantrag voraus. Der § 10 Kschg regelt hierbei die Abfindungshöhe.

Eine Ruhezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz Paragraf 9 und 10 ist durchaus nicht unüblich. Hier wird die Auszahlung des Arbeitslosengeldes aber lediglich bis zum Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis ordentlich hätte enden können, pausiert. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie gern unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Ist eine Abfindung nach Aufhebungsvertrag oder Kündigung dann überhaupt sinnvoll?

Ob sich eine Abfindung trotz Ruhezeit lohnt, ist Einzelfallabhängig. Die Ruhezeit wird mit hohem Alter und langer Betriebszugehörigkeit immer kürzer. Fällt die Abfindung dann noch entsprechend hoch aus, kann sie durchaus lohnender sein als eine ordentliche Kündigung und der sofortige Bezug des Arbeitslosengeldes.

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Was ist ein wichtiger Grund, um Sperrzeit zu vermeiden?

Viele Arbeitnehmende fragen sich, ob eine Abfindung ohne Sperrfrist überhaupt möglich ist? Die Antwort ist: “ja” Es müssen jedoch wichtige Gründe vorliegen, um eine Sperrzeit vermeiden zu können.

Gründe für eine Abfindung ohne Sperrzeit: 

  • Wurde von Arbeitgebenden bereits eine betriebliche oder personenbedingte Kündigung angedroht und der oder die Arbeitnehmende will mit seiner eigenen Kündigung dieser lediglich zuvorkommen. Um die Sperrzeit zu vermeiden, muss die Kündigung allerdings unverschuldet und nicht auf eigenes Fehlverhalten zurückzuführen sein.
  • Besteht in Ihrem Arbeitsverhältnis eine Situation, in der Sie als Arbeitnehmer:in das Recht auf eine fristlose Kündigung haben, kann hieraus keine Sperrzeit resultieren.
  • Burnout und andere Erkrankungen: Kann medizinisch nachgewiesen werden, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aufgrund einer psychischen Krankheit oder physischen Krankheit seiner Arbeit nicht länger nachgehen, kommt es bei einem Aufhebungsvertrag nicht zu einer Sperrfrist.
  • Auch das Umziehen in eine andere Stadt, eine nachweislich geplante Eheschließung oder die Versorgung der Kinder sind Kündigungsgründe, bei denen eine Sperrzeit unangemessen sein kann.
  • Das Wissen um einen neuen Arbeitsplatz kann ebenfalls eine Sperrfrist vermeiden. Können Sie nachweisen, dass Sie den Aufhebungsvertrag im Wissen um eine neue Stelle unterzeichnet haben, können Sie die Sperrzeit umgehen.

Kann ich Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen?

Kann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Sollte gegen Sie eine Sperrzeit verhängt werden, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen, sondern Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen. Dies muss allerdings innerhalb eines Monats geschehen, sonst ist der Widerspruch verfristet.  Sie sind sich unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Wer zahlt die Krankenversicherung während der Ruhezeit?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auch dann von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten wurde, aber nur dann, wenn keine Entlassungsentschädigung, sprich, in aller Regel eine Abfindung gezahlt wurde.

Kompaktwissen – Ruhezeit Arbeitslosengeld bei Abfindung

Das sollten Sie bei einer Abfindung unbedingt bedenken:

  • Durch eine Ruhezeit wird der Auszahlungsbeginn des Arbeitslosengeldes I nach hinten verlegt.
  • Die Ruhezeit wird dann verhängt, wenn der Beginn der Arbeitslosigkeit beispielsweise infolge eines Aufhebungsvertrages früher eintritt, als dies bei einer ordentlichen Kündigung gewesen wäre und Sie eine Abfindung oder ähnliche Leistungen erhalten.
  • Gegen die Anordnung einer Ruhezeit können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur einlegen.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Sie befürchten eine Sperrzeit bei Abfindung? Die erfahrenen Chevalier Anwälte und Anwältinnen für Arbeitsrecht helfen vor allem in Kündigungssituationen (Kü und AHV) und kann Sie bezüglich einer Sperrzeit beraten. Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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