Eine aktuelle Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Berliner Arbeitsrechtskanzlei Chevalier Rechtsanwälte zeigt: 81 Prozent der Befragten sind zwar eher oder sehr zufrieden mit ihrem Job, gleichzeitig denkt jedoch mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer:innen über einen Jobwechsel nach. Als Gründe für einen möglichen Jobwechsel nannten die Befragten zu wenig Gehalt (40 %), fehlende Wertschätzung (33 %) und zu viel Arbeit, beziehungsweise Stress (24 %).
Nina Rummel, Rechtsanwältin bei Chevalier Rechtsanwälte, weiß aus der Beratung von Mandant:innen, dass das genau die Faktoren sind, „welche die Arbeitsmoral erodieren lassen. Nach einem inneren Abschluss mit dem Arbeitsverhältnis kommt dann häufig auch der Jobwechsel.” Das A und O für eine nachhaltige Bindung der Arbeitnehmer:innen sind für Arbeitsrechtsexpertin Rummel „faire Gehälter und Wertschätzung“.
Doch auch wenn jede:r Dritte daran denkt, den Job zu wechseln, folgt daraus nicht zwangsläufig eine Eigenkündigung. Der häufigste Grund, warum Arbeitnehmer:innen bei ihren Arbeitgeber:innen bleiben, ist die Annahme, dass die Probleme auch bei anderen Arbeitgeber:innen auftreten würden (43 %). Weitere Gründe, warum kein neuer Job gesucht wird, sind „Dienst nach Vorschrift“ machen (30 %) und die fehlende Kraft, sich woanders zu bewerben (29 %). Anstatt sich mit den Gegebenheiten abzufinden beziehungsweise innerlich zu kündigen, sollten Arbeitnehmer:innen laut Rummel „dringend das Gespräch mit den Arbeitgeber:innen suchen“. Denn angesichts des allgegenwärtigen Arbeitskräftemangels stehen die Chancen derzeit gut, dass „diese offen für die Argumente ihrer Mitarbeiter:innen sind“. Auch andere Faktoren wie eine lange Betriebstreue oder eine hohe Fachkompetenz werden Arbeitgeber:innen zu schätzen wissen und können Anlass dazu geben, bestehende Arbeitsverhältnisse so zu gestalten, dass sich Arbeitnehmer:innen wieder wohlfühlen. „Oftmals ist Arbeitgeber:innen der Missstand, den Arbeitnehmer:innen fühlen, in dem Ausmaß nicht bewusst und ein Gespräch bringt beiden Parteien Aufschluss“, so Rummel abschließend.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 3011 Erwerbstätige zwischen dem 09. und 21.02.2023 teilnahmen.