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Immer mehr Menschen arbeiten trotz Rentenbezug: Das gilt es zu beachten

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1.066.895 Beschäftigte in Deutschland waren laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) im letzten Jahr 67 Jahre oder älter. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor. Über 400.000 Menschen sind laut dem Bericht sogar über 70 Jahre alt. Viele Rentner:innen „kehren dabei oft nicht freiwillig ins Erwerbsleben zurück“, sagt Jörg Tepper, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Chevalier Rechtsanwälte. Altersarmut, hohe Inflation und unzureichende Renten lassen oft keine andere Möglichkeit zu. Worauf diese Beschäftigten achten sollten, erklärt Tepper nachfolgend. 

Konnten früher nur Bezieher:innen einer ungekürzten Altersrente anrechnungsfrei und ohne Abschläge weiter arbeiten, trifft dies jetzt auch auf jene zu, die eine vorgezogene Altersrente erhalten. 

Zudem ist seit dem 1. Januar 2023 der Hinzuverdienst für bestimmte Personen nicht mehr beschränkt. So können Beziehende einer vorgezogenen Altersrente, zum Beispiel wegen einer Schwerbehinderung oder aufgrund besonders langjähriger Einzahlungen, unbeschränkt hinzuverdienen, ohne Renteneinbußen hinzunehmen. 

Wer sich für Arbeit trotz Rente entscheidet, sollte die Rahmenbedingungen mit seinem Arbeitgebenden laut Tepper jedoch „sehr genau vertraglich regeln und schriftlich fixieren“. 

Gleiche Arbeitsrechte für Rentner:innen

Denn auch mit Rentenansprüchen besitzen diese Beschäftigten genau die gleichen Arbeitsrechte wie andere Arbeitnehmer:innen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und sie beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis unter Umständen einen Anspruch auf eine Abfindung haben können. Welche Bedingungen und Vorgaben für die Kombination von Rente und Arbeit gelten, sollten Rentner:innen vorab prüfen, rät der Rechtsexperte. Im Zweifelsfall lohnt sich „auf jeden Fall die Hinzuziehung von Expert:innen.“


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