Finanzielle Unterstützung im Gerichtsverfahren

Alles zur Prozesskostenhilfe: Anspruch, Ablauf & Risiken

Wenn Sie ein gerichtliches Verfahren anstreben, aber die Kosten für einen Anwalt oder Anwältin und Gericht nicht tragen können, bietet die Prozesskostenhilfe (PKH) eine finanzielle Unterstützung. Sie stellt sicher, dass jeder Bürger – unabhängig vom Einkommen – sein Recht vor Gericht durchsetzen kann.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe, kurz PKH, ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Menschen, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Die PKH deckt – ganz oder teilweise – die Gerichts- und Anwaltskosten in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren ab. In Strafverfahren kommt sie nur unter besonderen Voraussetzungen infrage.

Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Grundsätzlich wird die Prozesskostenhilfe Personen gewährt, welche die Kosten eines Gerichtsverfahrens nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst aufbringen können – unabhängig davon, ob sie Kläger oder Beklagter sind.

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Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung auf PKH? 

Damit die Prozesskostenhilfe gewährt wird, müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Nachweis der Bedürftigkeit 

Sie müssen als Antragsteller bedürftig sein und nachweisen können, dass Sie die Kosten der Prozessführung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Daher muss der Antrag eine Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse beinhalten. Hierbei müssen Sie als Antragsteller auch alle Ihre Einkünfte, einschließlich Sozialleistungen, sowie das zumutbar verwertbare Vermögen offen legen. 

Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung 

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung darf nicht mutwillig sein und muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Die Gerichte sind hier nicht sonderlich streng. Insbesondere in Kündigungsschutzverfahren ist die Erfolgsaussicht in den allermeisten Fällen vermutet. 

Keine anderweitige Möglichkeit zur Kostendeckung 

Die Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller effektiven Zugang zu anderen Finanzierungsmitteln hat, die die Prozesskosten decken, wie z. B. eine Rechtsschutzversicherung. 

Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Bedürftigkeit für einen Antrag auf PKH vorliegt, können Sie dies einfach und schnell online erledigen.  

Prozesskostenhilfe: Das sollten Sie wissen

Jetzt PKH beantragen

Sie möchten einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen? Dann füllen Sie jetzt das offizielle Antragsformular aus.

Welche Kosten übernimmt die PKH?

Prozesskostenhilfe deckt folgende Kosten ab: 

  • Gerichtskosten 

  • Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung

  • Auslagen (z. B. Zeugengelder, Sachverständige) 

Weitere Informationen zur Kostenübernahme der PKH finden Sie auch hier: Prozesskostenhilfe und Übernahme von Kosten | Justiz-Services  

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Wie funktioniert die Prozesskostenhilfe? 

Wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wollen, füllen Sie hierfür bestenfalls das Formular „Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse“ aus. Dieses finden Sie hier: BMJ – Formulare zur Prozesskostenhilfe.  

Im Antrag müssen Sie als Antragsteller alle Ihre Einkünfte, einschließlich Sozialleistungen, sowie das zumutbar verwertbare Vermögen offenlegen. Zudem benötigen Sie auch Nachweise über Kontoauszüge, einen Mietvertrag und andere finanzielle Belastungen. Die Erklärung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen, in der Regel unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann schriftlich oder zur Niederschrift des Gerichts gestellt werden. 

Gut zu wissen: Der Antrag auf PKH kann mittlerweile auch digital eingereicht werden. Nutzen Sie dafür folgenden Link: Prozesskostenhilfe Start-Formular | Justiz-Services 

Wo kann man Prozesskostenhilfe beantragen? 

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird beim Gericht des Hauptsachverfahrens gestellt. In arbeitsrechtlichen Verfahren ist dies zunächst immer das Arbeitsgericht. Der Antrag ist für jede Instanz neu zu stellen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss im Rechtsmittelverfahren also neu gestellt werden. In der zweiten Instanz erfolgt dies dann beim Landesarbeitsgericht, in der dritten Instanz beim Bundesarbeitsgericht. 

Bis wann muss PKH beantragt werden?

Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gestellt werden, muss jedoch spätestens bis zum Abschluss einer Instanz, für die er gestellt werden soll, gestellt sein. Der Antrag muss also vor einer Verfahrens-beendenden Entscheidung – einem Vergleichsbeschluss oder einem Urteil – gestellt worden sein. Der Antrag muss dabei immer so gestellt worden sein, dass er beschieden werden kann – also so, wie bereits beschrieben unter Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. 

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Startklar?

Füllen Sie jetzt das offizielle Antragsformular auf Prozesskostenhilfe aus.

Wo finde ich das Antragsformular?  

Das Antragsformular auf Prozesskostenhilfe ist online bei den Justizportalen der Bundesländer oder beim zuständigen Gericht erhältlich. Sie können auf folgenden Link Formular nutzen: Jetzt Antragsformular ausfüllen. 

PKH: Rückzahlung, Nachprüfung und Sonderfälle  

Ratenzahlung 

Wenn Ihr Einkommen die maßgeblichen Freibeträge nur geringfügig überschreitet, kann das Gericht Ihnen die Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligen. Die Höhe der monatlichen Raten richtet sich nach Ihrem einzusetzenden Einkommen – also dem Teil, der nach Abzug von Freibeträgen und notwendigen Ausgaben verbleibt. 

Die Raten sind auf maximal 48 Monate begrenzt, selbst wenn die tatsächlichen Prozesskosten höher sind. Nach Ablauf dieser vier Jahre ist keine weitere Rückzahlung mehr zu leisten – unabhängig davon, ob die vollständigen Kosten bereits gedeckt wurden. 

Tipp: Detaillierte Informationen zur Berechnung und den rechtlichen Rahmen finden Sie auf den Seiten der Justizbehörden: Prozesskostenhilfe: Ratenzahlung | Justiz-Services .

Fristen und Meldepflichten   

Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, endet die Verpflichtung zur Mitwirkung nicht mit dem Gerichtsverfahren. Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Gericht jede wesentliche Änderung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Dazu gehören unter anderem: 

  • Höheres Einkommen (z. B. durch Jobwechsel oder Gehaltserhöhung) 

  • Erwerb von Vermögen (z. B. Erbschaft, Lottogewinn, Schenkung) 

  • Veränderungen bei Unterhaltsverpflichtungen oder Lebenssituation 

Kommt es zu einer Verbesserung Ihrer finanziellen Lage, kann das Gericht die PKH-Bewilligung nachträglich abändern oder widerrufen – und ggf. eine Rückzahlung der bereits übernommenen Kosten verlangen. 
Wichtig: Wer diese Mitteilungspflicht verletzt, riskiert nicht nur die Rückforderung, sondern unter Umständen auch ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Grenzüberschreitende PKH 

Auch in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU kann Prozesskostenhilfe beantragt werden – etwa wenn Sie in Deutschland leben, aber in einem anderen EU-Staat klagen, oder umgekehrt. Solche Fälle unterliegen besonderen Regelungen nach der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe. 

Voraussetzung ist, dass Sie bedürftig sind und das Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat geführt wird. Für die Antragstellung gibt es einheitliche europäische Formblätter, die über die Justizportale der Mitgliedstaaten oder direkt bei Gerichten erhältlich sind. 

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über Zuständigkeiten und Fristen – insbesondere bei Verfahren mit internationalem Bezug ist sorgfältige Vorbereitung entscheidend.