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Ihr Begleiter im Arbeitsrecht: So geht’s weiter!

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. In unseren Videos erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt kommt – sei es bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.

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Ihr Recht, unsere Mission: Der Ablauf bei einer Kündigung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie unsere Kanzlei typische Kündigungsfälle bearbeitet – von der rechtlichen Prüfung bis zur Verhandlung. So gehen wir Schritt für Schritt vor, um für Sie das Beste herauszuholen.

So betreuen wir Ihren Kündigungsfall

In diesem Video möchten wir Ihnen erklären, wie wir Sie bei einem Kündigungsfall umfassend unterstützen. 


Anwaltliches Beratungsgespräch:

Der erste Schritt ist ein persönliches telefonisches Beratungsgespräch. Dabei klären wir die Hintergründe Ihrer Kündigung, prüfen deren Rechtmäßigkeit und entwickeln gemeinsam die passende Strategie. Das Gespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten, kann aber bei komplexeren Fällen entsprechend verlängert werden.


Prüfung und Vorgehensweise

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Kündigung unwirksam sein könnte, erheben wir eine Kündigungsschutzklage oder nehmen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf. Häufig führt der Weg über eine Klage zu den besten Ergebnissen.


Gerichtsverfahren und Gütetermin:

Nach Klageerhebung setzt das Gericht meist einen Gütetermin an, der innerhalb von 4 bis 6 Wochen stattfindet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen – etwa durch eine Abfindung, Regelungen zu Ihrem Arbeitszeugnis oder anderen Ansprüchen. Ihr persönliches Erscheinen ist nur selten erforderlich; auf Wunsch vertreten wir Sie vollständig.


Weiterer Ablauf

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, werden weitere Schriftsätze eingereicht, und das Gericht setzt einen Kammertermin an. Hier wird entweder ein Urteil gefällt oder – falls nötig – eine Beweisaufnahme durchgeführt.


Ergebnis und Unterstützung:

Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, wird Ihr Arbeitsverhältnis fortgesetzt, als ob keine Kündigung ausgesprochen worden wäre. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei dessen Durchsetzung, falls der Arbeitgeber vereinbarte Zahlungen oder Leistungen nicht erfüllt.

Ein wichtiger Hinweis

Nach deutschem Recht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Unser Ziel ist es jedoch, Ihrem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass die Kündigung unwirksam ist, und so Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen. 

Das sagen unsere Kund*innen

4,9/5
Basierend auf 489 Bewertungen

4.9 out of 5

Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Anwältin war sehr freundlich und entspannt. die Kommunikation lief problemlos.

30.05.2023 um 11:16

4.9 out of 5

Bei Anruf, immer freundlich, schnelles Handeln, und umsetzen der vereinbarten Schritte und fast immer erreichbar. Einfach Top

13.04.2023 um 06:40

4.9 out of 5

Kompetent und immer ansprechbar. Gute Beratung, freundlich und mein Ziel wurde erreicht. Fragen wurden stets schnell beantwortet.

15.05.2023 um 09:20

4.9 out of 5

Nach anfänglichen Kontaktproblemen erfolgte eine ausführliche Beratung in einem freundlichen Gespräch, in dem gründlich auf die…

27.03.2023 um 12:20

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit

Die Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat freiwillig die Kundenzufriedenheit der Mandanten von der kanzlei-chevalier.de vom TÜV-Saarland prüfen lassen. Das Ergebnis der unabhängigen Studie mit 1200 Teilnehmern im September, 2022: Sehr gut.

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