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Wie viel Abfindung steht mir zu?

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema “Wie viel Abfindung steht mir zu?”

  • Die Abfindungshöhe ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Eine Gesetzliche Grundlage für die Abfindungshöhe existiert nicht.
  • Verhandlungsgeschick und Kündigungsgrund können die Abfindung beeinflussen.
  • Der Betriebsrat kann bei Abfindungsverhandlungen mitwirken.
  • Ein Sozialplan kann Höhe der Abfindung festschreiben.
  • Die Abfindungshöhe kann durch Abfindungsformel ermittelt werden.
  • Der Abfindungsrechner gibt grobe Orientierungshilfe.
  • Ein Anwalt kann auch bei Verhandlungen um die Abfindung unterstützen.


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Endet ein Arbeitsverhältnis, kann es vorkommen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten. Abfindungen können aus verschiedenen Gründen gezahlt werden, sie haben jedoch gemein, dass es sich um eine einmalige Geldleistung von Arbeitgebenden an Arbeitnehmende handelt. Doch wie sieht es aus mit einem einfachen Anspruch auf Abfindung und einem Anspruch auf Abfindung bei Kündigung

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Abfindung

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung. Es ist jedoch oftmals der Fall, dass Abfindungszahlungen anderweitig in zum Beispiel Tarifverträgen, Sozialplänen, Geschäftsführerverträgen oder Einzel – Arbeitsverträgen festgelegt sind. Abfindungszahlungen können zudem auch auf Grundlage von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen von Unternehmen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Wie viel Abfindung einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer zusteht, hängt also von verschiedenen Faktoren ab. Einer dieser Faktoren, der die Höhe der Abfindung entscheidend beeinflussen kann, ist die Verhandlung.

Wie handle ich eine hohe Abfindung aus?

Um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, ist es ratsam, Expertinnen und Experten auf dem Gebiet zu Rate ziehen. Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und handeln das Bestmögliche für Sie aus. Da es in der Regel keine gesetzlich festgeschriebenen Summen gibt, setzt man zur Bestimmung die Formel zur sogenannten Regelabfindung an. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Beschäftigungsjahre x 0,5 x das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines Abwicklungsvertrages muss keine maximale Abfindung vorgeschrieben sein, weshalb Abfindungen auch deutlich höher ausfallen können. 

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So kann Chevalier helfen eine hohe Abfindung durchzusetzen

Die Anwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier sind spezialisiert darauf, gerechte Abfindungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuhandeln. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und stehen jederzeit an ihrer Seite. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, können Sie sich auf unserer Abfindungsrechner Seite informieren und unseren Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Situation nutzen. Das geht ganz einfach und Sie erhalten direkt im Anschluss ein kostenfreies Einschätzungsgespräch mit unserem Expertenteam am Telefon. Dort können Sie ihre Fragen äußern und  erfahren sofort, was unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie tun können. Die Beauftragung erfolgt bequem online. Direkt im Anschluss beginnt der Anwalt oder Ihre Anwältin damit, Ihre Forderungen entschlossen zu verhandeln und durchzusetzen. Wir informieren Sie stets über alle Fortschritte in Ihrem Fall. Wir einigen uns gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

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