Ekomi 5/5 basierend auf mehr als 544 Bewertungen

Wann bekommt man eine Abfindung?

Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie – kostenfrei und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt Ihre mögliche Abfindung oder fordern Sie eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Wann-bekommt-man-eine-Abfindung-

legal-expert

Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Home » Rechtsthemen » Arbeitsrecht » Abfindung » Wann bekommt man eine Abfindung?

Das Wichtigste zum Thema “Abfindung”

  • Kein pauschaler Rechtsanspruch auf Abfindung
  • Betriebsbedingte Kündigung kann im Falle eines Sozialplans einen Abfindungsanspruch begründen. 
  • Kündigungsschutzprozess kann zu Abfindung führen. 
  • Aufhebungsvertrag kann Abfindung beinhalten. 
  • Unsere Fachanwälte verhandeln angemessene Abfindungen. 
  • Abfindungsrechner online verfügbar auf unserer Website. 
  • Kanzlei Chevalier hat über 10.000 Mandanten erfolgreich vertreten. 


Brauchen Sie arbeitsrechtliche Hilfe? Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Einen pauschalen Rechtsanspruch auf eine Abfindungszahlung gibt es leider nicht. Es gibt jedoch verschiedene Szenarien, bei denen eine Abfindung gezahlt wird.

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Abfindungszahlungen – die häufigsten Fälle

  • Betriebsbedingte Kündigung
    Die betriebsbedingte Kündigung ist eine Möglichkeit für die Entstehung eines Anspruchs auf Abfindung. Nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) entsteht bei einem derartigen Kündigungsgrund für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Abfindungsanspruch. Meist unter der Bedingung, dass Sie die Frist zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage freiwillig verstreichen lassen, erhalten Sie eine Entschädigung (Abfindung).
  • Kündigungsschutzprozess
    Auch im Verlauf eines Kündigungsschutzprozesses kann eine Abfindung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Eine entsprechende Kündigungsschutzklage ist immer ratsam, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und von ihrer Unwirksamkeit ausgehen. Die Frist für Einreichung der Klage liegt bei drei Wochen. Wird eine Klage eingereicht, kann sich das bereits positiv auf die Verhandlungssituation der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers auswirken.  Denn häufig möchten sich Arbeitgeber bereits vor dem Gerichtstermin einigen und zahlen dazu eine Abfindung.
  • Gerichtsurteil
    Sollten es Arbeitgebende in Folge einer Kündigung dennoch bis zu einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht kommen lassen, können sich die Parteien auch auf eine Abfindungszahlung im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einigen. Das Gericht kann Arbeitgebende auch zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichten, auch wenn es sich hierbei um einen Ausnahmefall handelt. Dieser tritt nur dann ein, wenn die ausgesprochene Kündigung zwar unwirksam war, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses aber unzumutbar ist. 
  • Aufhebungsvertrag
    Auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zu einer Abfindungszahlung führen. In Aufhebungsverträgen werden regelmäßig Abfindungen vereinbart.

Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner zur Ermittlung Ihrer möglichen Abfindungshöhe oder buchen Sie einen Rückruftermin, um sich kostenfrei über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.

Wie können wir Ihnen bei Ihrer Abfindungsverhandlung helfen?

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Chevalier sind spezialisiert darauf, angemessene Abfindungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuhandeln. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und stehen jederzeit an Ihrer Seite. 

Um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten, können Sie unseren Schnellcheck auf unserer Website zur Prüfung Ihrer Situation und Abfindungsberechnung nutzen. Das geht ganz einfach und Sie erhalten direkt im Anschluss ein kostenfreies Einschätzungsgespräch mit unserem Expertenteam am Telefon. Dort können Sie ihre Fragen äußern und  erfahren sofort, was unsere Anwälte und Anwältinnen für Sie tun können. So sparen Sie sich zum Beispiel den Weg zum Anwalt oder der Anwältin, falls wir die Abfindung für Sie verhandeln dürfen. Die Beauftragung erfolgt ganz bequem online. Direkt im Anschluss beginnt der Anwalt oder Ihre Anwältin damit, Ihre Forderungen entschlossen zu verhandeln und durchzusetzen. Wir informieren Sie stets über alle Fortschritte in Ihrem Fall und einigen uns gerichtlich oder außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

Erfolgreich für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen deutschlandweit

Sie erhalten Ihre Abfindung und gewinnen ein Stück finanzielle Sicherheit und Zeit, um Ihre Zukunft zu regeln. Deutschlandweit haben wir schon über 10.000 Mandanten erfolgreich vertreten. Dabei erhielten unsere Mandanten bisher über 35 Millionen Euro. Auch gegen große Unternehmen wie Lidl, Amazon, Opel und Manpower waren wir bereits erfolgreich. Verlieren Sie keine Zeit und nehmen Sie Kontakt zum Chevalier Expertenteam auf oder berechnen Sie Ihre Ansprüche in unserem Online Schnellcheck.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenfrei. Unverbindlich.

Das könnte Sie auch interessieren

Erfahren Sie jetzt was Sie tun können, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder prüfen Sie Ihre Ansprüche in unserem Abfindungsrechner. Wir informieren Sie, warum Sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Abmahnung checken lassen sollten und liefern Ihnen informative Einblicke in verschiedene Themen des Arbeitsrechts.

Sie möchten gegen Ihre Kündigung oder Ihren Aufhebungsvertrag vorgehen?

Jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung prüfen und Gespräch mit Experten erhalten. Unverbindlich. Kostenfrei.

Jetzt Abfindung ermitteln
Scroll to Top