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Mindestlohn Deutschland 2022: Alle Antworten zum Thema Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht

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Mindestlohn

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Beim Thema Arbeiten und Geld kommen bei fast jedem Berufstätigen früher oder später Fragen auf: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt? Für wen gilt der Mindestlohn? Wie viel Geld bekomme ich im Krankheitsfall? Kann mein Arbeitgeber mir einfach so das Gehalt kürzen und was kann ich dagegen tun? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel. 

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Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn wurde eingeführt, um Arbeitnehmer vor zu niedrigen Löhnen zu schützen. Er stellt somit die gesetzliche Lohnuntergrenze dar. In Deutschland gibt es den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn seit dem 1. Januar 2015. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen auch sogenannte Branchenmindestlöhne, deren Höhe in Tarifverträgen festgehalten sind. 

Wer bekommt den Mindestlohn?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland für Angestellte und Arbeitnehmer. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Keinen Mindestlohn erhalten unter anderem Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Freiwilligendienstleistende, Selbstständige und Langzeitarbeitslose. Wichtig: Die Stundenzahl ist für den Anspruch auf Mindestlohn nicht relevant. Daher erhalten auch Minijobber den Mindestlohn.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2022?

Am 1. Januar 2022 wurde der Mindestlohn wie geplant erhöht. Statt 9,60 Euro erhielten Arbeitnehmer mindestens 9,82 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn wird in regelmäßigen Abständen erhöht. Am 1. Juli 2022 betrug er 10,45 Euro. Der Mindestlohn ab Oktober 2022 liegt nun bei 12 Euro. Damit hat Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), sein Versprechen zu einer dritten Erhöhung eingelöst.
Achtung:
Auch bei der Verdienstgrenze für Minijobber hat sich etwas getan. Bislang war es Personen, die im Minijob arbeiten, lediglich erlaubt, bis zu 450 Euro im Monat zu verdienen. Diese Verdienstgrenze wurde im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung ebenfalls angepasst. So sind bei Minijobs nun maximal 520 Euro Verdienst im Monat möglich.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung in Deutschland am 1. Januar 2015 wie folgt entwickelt:

Jahr (Zeitpunkt)Gesetzlicher Mindestlohn Pro Stunde
(in €/Std.) – Brutto
20158,50 €
20168,50 €
20178,84 €
20188,84 €
20199,19 €
20229,35 €
Januar 20219,50 €
Juli 20219,60 €
Januar 20229,82 €
Juli 202210,45 €
Oktober 202212,00 €

Worin besteht der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Ein Gehalt bekommen Arbeitnehmer als Vergütung für ihre Arbeitsleistung. Die Höhe des Gehalts ist klar definiert und festgelegt. So bekommen viele Arbeitnehmer jeden Monat den gleichen Betrag als Vergütung überwiesen. Von Lohn wird gesprochen, wenn die Vergütung von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden abhängt. 

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Wer legt den Tariflohn fest?

Den Tariflohn handeln Arbeitgeber und Gewerkschaften aus. Der Tariflohn ist das Mindestgehalt, das Arbeitnehmern in einer bestimmten Branche zusteht. Die Höhe des Tariflohns wird im sogenannten Tarifvertrag festgehalten. Der Tariflohn wird von Arbeitgebern und Gewerkschaften in regelmäßigen Abständen neu ausgehandelt. 

Bis wann muss der Lohn auf dem Konto sein?

Oft ist die Auszahlung des Lohns bzw. Gehalts vertraglich geregelt, also im Arbeitsvertrag festgehalten. Gibt es jedoch keine vertragliche Regelung, dann gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmten Fristen. Sie sehen vor, dass Arbeitgeber die Vergütung nach dem Ablauf des Zeitabschnitts, nach dem diese berechnet wird, bezahlen müssen. Arbeitnehmer, die ein monatliches Gehalt beziehen, müssen ihr Geld also spätestens am ersten Tag des Folgemonats auf dem Konto haben. Kommt die Überweisung verspätet an, kann das an der Bank liegen. Bei größeren Verzögerungen oder wenn das Geld regelmäßig zu spät ankommt, kann natürlich auch der Arbeitgeber Schuld sein. Oftmals kann eine interne Nachfrage im Unternehmen hier Abhilfe schaffen. Wenn die Verzögerungen jedoch System haben, sollten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber aber unbedingt auf ihre Rechte bestehen.

Kann der Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten?

Arbeitnehmer gehen mit ihrer Leistung in der Regel in Vorleistung. Das heißt, sie arbeiten und erhalten am Ende des Monats die vereinbarte Vergütung für ihre Arbeitsleistung. Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht ohne weiteres zurückhalten oder teilweise einbehalten. Tun sie es doch, können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen oder eine Lohnklage einreichen. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht trotz Abmahnung bzw. Lohnklage nicht nach, kann der betroffene Arbeitnehmer fristlos kündigen. Er hat dann Anspruch auf die Vergütung, die er bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erhalten würde und kann zudem eine Abfindung als Entschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung ist individuell. Sie hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Bruttomonatsgehalt ab. Gehälter zurückzuhalten, kann für Arbeitgeber also teuer werden. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Ist eine Lohnkürzung zulässig?

Arbeitnehmer erhalten für ihre Arbeitsleistung vom Arbeitgeber eine Vergütung. Welche Leistung für welches Geld erbracht wird, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Welche Qualität die Leistung haben muss,  ist im Arbeitsvertrag hingegen in der Regel nicht explizit festgehalten. Das heißt, dass Arbeitgeber das Gehalt nicht einfach so kürzen können, wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Fehler unterläuft oder seine Arbeitsleistung nicht den Erwartungen entspricht. Eine Lohnkürzung ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Ausnahmefällen möglich. Hier einige Beispiele:

  • Minusstunden: Hält sich der Arbeitnehmer nicht an die vertraglich vereinbarte Stundenzahl und arbeitet zu wenig, kann der Arbeitgeber den Lohn um die nicht gearbeiteten Stunden kürzen. 
  • Erfolgsabhängige Zahlungen: Besteht die Vergütung aus einem festen Gehalt und zusätzlichen erfolgsbasierten Zahlungen, kann der Arbeitgeber letztere kürzen, wenn die Leistung nicht zufriedenstellend ist.
  • Kurzarbeit: In wirtschaftlich schlechten Zeiten melden Unternehmen häufig Kurzarbeit an, um Kosten einzusparen und Entlassungen zu vermeiden. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer dieser Form der Lohnkürzung zustimmen. Eine Lohnkürzung bei schlechter Auftragslage kann der Arbeitgeber also nicht einseitig durchführen.
  • Krankengeld bei Krankheit: Erkrankt ein Arbeitnehmer, hat er nach dem sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz maximal sechs Wochen Anspruch auf seinen Lohn. Hält die Arbeitsunfähigkeit weiter an, muss der Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen. Hier übernimmt stattdessen die Krankenkasse einen Teil der Lohnzahlung (sog. Krankengeld).

Willkürliche Lohnkürzungen sind nicht rechtens. Arbeitnehmer haben sehr gute Chancen, erfolgreich gegen sie vorzugehen. Betroffene sollten sich dafür unbedingt professionelle Unterstützung suchen. Wenn auch Sie von einer ungerechtfertigten Lohnkürzung betroffen sind, beraten die erfahrenen Experten für Arbeitsrecht von Chevalier Sie gerne und helfen Ihnen in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber.  

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Wie hoch ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Erkranken Arbeitnehmer und sind somit arbeitsunfähig, haben sie sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe. Danach erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld ist jedoch niedriger als die normale Vergütung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Um im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssen Arbeitnehmer mindestens seit vier Wochen im Unternehmen beschäftigt sein. Ab wie vielen Tagen Krankheit Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Viele Arbeitgeber verlangen dieses Attest zum Beispiel ab dem vierten Krankheitstag. Legt der Angestellte die Bescheinigung nicht zeitnah vor, können Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Wird das Attest nachgereicht, besteht der Anspruch auf Lohnzahlung rückwirkend.

Warum bekommen Langzeitarbeitslose keinen Mindestlohn?

Bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit bleibt der Mindestlohnanspruch grundsätzlich bestehen. Wer jedoch länger als ein Jahr arbeitssuchend ist, der verliert den Mindestlohnanspruch zeitweise. Bei einem anschließenden neuen Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn. Nach Ablauf der sechs Monate steht Arbeitnehmern dann wieder die Zahlung eines Mindestlohns zu. Mit der Regelung möchte der Gesetzgeber Unternehmen und Arbeitgeber motivieren Menschen einzustellen, die bereits längere Zeit arbeitssuchend sind und auf diesem Weg die Arbeitslosenzahlen senken. Wichtig zu wissen: Gelten für eine Arbeitsstelle tariflich vereinbarte Löhne, erhalten auch ehemalige Langzeitarbeitslose Mindestlohn. In diesem Zusammenhang spricht man von einem Branchenmindestlohn.

Warum bekommen Azubis keinen Mindestlohn?

Ziel einer Berufsausbildung ist das Erlernen berufsspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse. Der Lernaspekt steht hierbei im Fokus. Azubis sind demnach keine Angestellten, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten. Während der Ausbildung erhalten Azubis auch keinen Lohn für ihre Arbeit, sondern eine Ausbildungsvergütung. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben sie daher keinen Anspruch auf Mindestlohn. 

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