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Gegen Kündigung vorgehen – warum sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

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Kündigungsschutzklage
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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Das Wichtigste zum Thema “warum sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?”

  • Die Kündigungsschutzklage gilt als Möglichkeit der rechtlichen Verteidigung.
  • Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
  • Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
  • Beweislast beim Arbeitgeber.
  • Gütetermin bei Arbeitsgericht gilt als erster Schritt.
  • Die Vergleichsverhandlungen ist möglich.
  • kein Anspruch auf Abfindung besser: Erzielung einer Abfindung.
  • Die Anwaltliche Vertretung wird empfohlen.
  • Kosten der Klage tragen in der Regel die Parteien selbst.
  • Die Fristwahrung und sorgfältige Begründung sind wichtig.


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Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage des Arbeitnehmenden gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht. Durch die Klage soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht beendet worden ist (§ 4 KSchG). Die Kündigungsschutzklage ist immer dann sinnvoll, wenn Arbeitnehmende durchsetzen wollen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderem Grund rechtsunwirksam ist. Eine Voraussetzung ist dabei, dass der oder die jeweilige Arbeitnehmer:in dem Kündigungsschutz unterliegt. Jetzt informieren, was eine Kündigungsschutzklage ist und wo sie eingesetzt wird. 

Wie lange kann ich gegen eine Kündigung klagen?

Sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen können, ist der Weg zum Arbeitsgericht unvermeidbar. Doch hierbei müssen Sie die Klagefrist nach Zugang der Kündigung beachten. Ab Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Halten Sie nicht die Kündigungsschutzklage Frist ein, gilt die Kündigung als wirksam. 

Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?

Selbstverständlich stellt sich im Falle einer Kündigung auch die Frage, was eine Kündigungsschutzklage kosten würde. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage umfasst drei Monatsgehälter (Brutto). Die Anwaltskosten bei Kündigungsschutzklage hängen vom Bruttoeinkommen ab. Sie umfassen beispielsweise bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro etwa 1.400 Euro. Im Falle eines Vergleichs kommen noch einmal 500 Euro hinzu. Die Gerichtskosten liegen bei 444 Euro. Eine Kündigungsschutzklage ohne Rechtsschutzversicherung kann also eine teure Angelegenheit sein. Wir bei den Chevalier Rechtsanwäten bieten Ihnen daher ein Kostenmodell ohne finanzielles Risiko an. Kontaktieren Sie uns dazu gern oder prüfen Sie Ihre Kündigung in unserem Online Schnellcheck. Wir rufen Sie anschließend an und besprechen alle Möglichkeiten mit Ihnen.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgreich sein, ist der Gang zum Arbeitsgericht alternativlos. Die entsprechende Kündigungsschutzklage müssen Sie binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung einreichen. Das zuständige Arbeitsgericht überprüft im Anschluss an die Klage, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Im Falle eines Vergleichs winkt  eine hohe Abfindung sowie u.a. ein positives Arbeitszeugnis

Gütetermin

Zunächst findet der sogenannte Gütetermin vor Gericht statt. Hier wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden. Beim Gütetermin schätzt der Richter das Verfahren ein. Sollte es zu einem entsprechenden Vergleich kommen, steht in der Regel eine Abfindung im Raum. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Kammertermin

Kommt es zu keinem Vergleich, setzt das Gericht einen Kammertermin an. Hier sind nicht nur der Richter selbst, sondern auch zwei ehrenamtliche Richter anwesend (Kammergericht). Sollte es auch dieses Mal zu keiner Einigung kommen, wird das Gericht ein Urteil fällen. Hat der Arbeitnehmer mit seiner Klage auf Wiedereinstellung gewonnen, wird das Arbeitsverhältnis weiterhin fortgesetzt.   

Warum sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Sollten Sie Adressat einer Kündigung sein, birgt eine Kündigungsschutzklage in der Regel viele Vorteile für Sie. Der Hauptzweck ist sicherlich festzustellen, ob das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt wurde oder nicht. Ziel ist es, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis wie gehabt fortführen können. Allerdings kann es auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer gar nicht mehr am Arbeitsverhältnis festhalten möchte. In diesem Fall winken dank Kündigungsschutzgesetz Abfindungen und/oder ein positives Arbeitszeugnis.

Selten ist eine Kündigung eindeutig rechtmäßig. Wer sich also in eine gute Verhandlungsposition begeben möchte, verbessert seine Chancen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage ungemein. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber keinesfalls am Arbeitsverhältnis festhalten möchte, winkt die Zahlung einer attraktiven Abfindung. Ist Ihre Klage nämlich gemäß Urteil begründet, wird das Arbeitsverhältnis zum Bedauern des Arbeitgebers wie gehabt fortgesetzt. Folglich sollte man nach Ausschöpfen der außergerichtlichen Möglichkeiten die Kündigungsschutzklage einreichen. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Kontaktformular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Was bewirkt eine Kündigungsschutzklage?

Gemeinhin wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Kündigungsschutzklage auf eine Abfindung des Arbeitnehmers gerichtet ist. Dem ist nicht so. Eine Klage auf Abfindung gibt es so nämlich gar nicht. Ziel ist es stets, eine Wiedereinstellung nach Kündigungsschutzklage zu erreichen. Sollte sich im Rahmen eines Vergleichs herausstellen, dass ein Festhalten am Arbeitsvertrag nicht von den Parteien gewollt ist, ist eine Abfindung nach Kündigungsschutzklage die Folge.

Wo reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein?

Der betroffene Arbeitnehmer reicht die Kündigungsschutzklage beim für ihn zuständigen Arbeitsgericht ein. Hierbei muss er/sie sich an die Rechtsantragsstelle wenden. Diese formuliert im Anschluss die Kündigungsschutzklage. Alternativ kann dies auch der vertretende Anwalt erledigen. Unabhängig davon, ob ein Anwalt oder die Rechtsantragsstelle die Kündigungsschutzklage aufsetzt ist es wichtig, dass sie die schriftliche Kündigung zur Verfügung stellen. 

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage soll herausstellen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt wurde oder nicht. Dementsprechend ist sie vor allem dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer nach wie vor am Arbeitsvertrag festhalten möchte. Doch auch Personen, die nicht an einem Fortführen des vertraglichen Verhältnisses interessiert sind, sollten Kündigungsschutzklage einreichen. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine Abfindung nach Sozialplan im Raum steht. Eine Kündigungsschutzklage trotz Sozialplan kann nämlich dazu führen, dass Sie eine noch höhere Abfindung erhalten. In manchen Fällen ist können die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage so gering sein, dass es vielleicht ratsam ist, von der Klage abzusehen. So zum Beispiel, wenn der Betriebsrat bereits Ihrer Kündigung “zugestimmt” hat („Interessenausgleich mit Namensliste“) oder Sie eine sogenannte Sprinterklausel nutzen wollen. Bei dieser Klausel erhalten Sie aufgrund eines schnellen Ausstiegs neben einer Abfindung auch einen Bonus. Dies lohnt sich jedoch regelmäßig nur, wenn Sie bereits eine andere Arbeitsstelle in Aussicht haben.

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Was passiert nach einer Kündigungsschutzklage?

Nachdem die Verhandlung vor Gericht stattgefunden hat, erhalten Sie vom Gericht ein entsprechendes Urteil. Hat Ihre Kündigungsschutzklage zu einem Vergleich geführt, können Sie sich in aller Regel über eine Abfindung freuen. Wenn die Kündigungsschutzklage des Gerichts sogar für rechtmäßig und die Kündigung für unwirksam erklärt wurde, können Sie Ihr Arbeitsverhältnis wie gehabt fortführen. Sollte das Gericht die Kündigungsschutzklage abgewiesen haben, haben Sie das Verfahren in erster Instanz verloren. Wer bislang noch keinen Anwalt aufgesucht hat, muss sich spätestens jetzt nach einem geeigneten Arbeitsrechts -Experten umsehen. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie eine Niederlage nicht hinnehmen wollen. Mit anwaltlicher Unterstützung gehen Sie dann innerhalb der Frist (1 Monat ab Zugang des Urteils) in Berufung.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Sie im Falle einer Kündigungsschutzklage unterstützen?

Egal ob Sie weiter in Ihrem Beruf arbeiten möchten oder Ihre:n alten Arbeitgeber:in lieber mit einer höchstmöglichen Abfindung verlassen möchten, die Arbeitsrechtsexpert:innen der Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen während des gesamten Kündigungsprozesses zur Seite. Wir reichen für Sie Kündigungsschutzklage ein und bringen Sie mit Ihrem oder Ihrer Arbeitgeber:in auf Augenhöhe. Wenn Sie die mögliche Höhe Ihrer Abfindung wissen möchten, können Sie dies mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner einfach und bequem online errechnen. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten oder benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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