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Kündigungsrücknahme – kann der Arbeitgeber die Kündigung zurückziehen?

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Kuendigungsruecknahme

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Kündigungsrücknahme“

  • Die Kündigung kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen werden.
  • Die Rücknahme ist nur vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich.
  • Die Zustimmung des Arbeitnehmers ist notwendig.
  • Eine Schriftliche Rücknahme wird empfohlen.
  • Es gibt kein Anspruch auf Arbeitsplatz bei betriebsbedingter Kündigung.
  • Der Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigter Kündigung sind möglicht.
  • Ggf. vertragliche Regelungen beachten.
  • Eine Rechtliche Beratung wird empfohlen.
  • Die Kommunikation und die Verhandlungsbereitschaft fördern die Rücknahme.
  • Eine Vorbeugung durch faire Arbeitsbedingungen und Kommunikation ist denkbar.


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Mit einer Kündigung wird ein Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Doch wie bei so vielen anderen Dingen im Leben, kann es auch hier zu Fehlern kommen. In derartigen Fällen ist es nicht selten der Fall, dass es zur Kündigungsrücknahme kommt. Doch was bedeutet es, wenn man eine Kündigung widerrufen möchte? Und kann der Arbeitgeber die Kündigung einfach zurückziehen? Wir wollen dies im Folgenden einmal näher betrachten. 

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Wie lange kann man eine Kündigung zurückziehen?

Haben Sie eine Kündigung erhalten, scheint das Ende des Arbeitsverhältnisses unvermeidbar. Die Wirksamkeit der Kündigung kann nur daran scheitern, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist. Doch was ist, wenn es sich Ihr Chef es doch anders überlegt? Kann der Chef eine Kündigung zurücknehmen? Grundsätzlich gilt, dass eine ausgesprochene bzw. abgegebene Kündigung nicht ohne weiteres mehr zurückgezogen werden kann. Als einseitige Willenserklärung ist ihre Wirksamkeit nämlich nicht von der Annahme des Gegenübers abhängig. Stattdessen wird sie bereits mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam. Ist sie einmal in der Welt, kann an ihrer Wirksamkeit seitens des Kündigenden nicht mehr gerüttelt werden. Fest steht nämlich, dass eine einseitige Rücknahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich ist. Sie kann nur dann zurückgenommen werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit der Rücknahme einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung weiterhin als wirksam. Das hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zum entsprechenden Kündigungszeitpunkt endet. Können Sie als Arbeitnehmer eine eigene Kündigung zurückziehen? Auch eine Rücknahme einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nur dann möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Um dem gekündigten Vertragspartner um Einverständnis zu bitten, wendet man sich mit einer Kündigungsrücknahme an ihn oder sie. Hier bringt man zum Ausdruck, dass man an der Kündigung nicht mehr festhalten möchte.

Kann man eine schriftliche Kündigung zurücknehmen?

Eine schriftliche Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Kündigungsrücknahme schreiben. Hier bringt er zum Ausdruck, dass er an der Kündigung nicht mehr festhalten möchte und bittet Sie um Ihre Zustimmung. Doch wirksam ist die Rücknahme Ihrer Kündigung nur dann, wenn der Vertragspartner der Rücknahme zustimmt und damit mit dem Weiterbestehen des Vertrags einverstanden ist. In diesem Fall ist die Kündigungsrücknahme nämlich als Angebot auf ein Fortbestehen des ursprünglich gekündigten Arbeitsverhältnisses zu sehen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung nach wie vor als wirksam. Der Arbeitsvertrag endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist.  

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Kann man eine mündliche Kündigung zurücknehmen?

Eine mündliche Kündigung können Sie problemlos zurücknehmen. Grund hierfür ist, dass eine mündlich abgegebene Kündigung ohnehin gemäß §125 BGB nicht wirksam ist, da die Formerfordernisse nicht erfüllt wurden. Schließlich ist die Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung die Schriftform. Hier wird deutlich, warum das Gesetz eine Schriftform fordert. Schließlich soll man entsprechend hohe Hürden überwinden müssen, um sich der rechtlichen Tragweite sicher zu sein.

Kann man eine fristlose Kündigung zurück ziehen?

Die Rücknahme einer fristlosen Kündigung unterscheidet sich nicht von der Rücknahme einer ordentlichen Kündigung. Auch hier kommt es auf die Zustimmung des Vertragspartners an. Da eine fristlose Kündigung jedoch auf der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag fußt, ist ein Zurückziehen einer fristlosen Kündigung eher selten. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Kündigung jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

Bis wann kann man eine Kündigung zurückziehen?

Natürlich stellt sich die Frage: Wie lange kann man eine Kündigung zurückziehen? Theoretisch ist das Zurückziehen der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sobald der Arbeitnehmer der Kündigungsrücknahme zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis problemlos fortbestehen. Wenn sich beide Vertragspartner über die Rücknahme einig sind, ist die Kündigung gewissermaßen nicht mehr wirksam und der Arbeitsvertrag kann fortbestehen. Unter der Kündigungsrücknahme ist jedoch aus juristischer Sicht etwas anderes zu verstehen als ein Unwirksamkeitserklärung der Kündigung. So ist eine Kündigungsrücknahme gewissermaßen ein Vertragsangebot, welches dem Vertragspartner die Möglichkeit anbietet, den alten Arbeitsvertrag wie gehabt fortzusetzen.    

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Was tun wenn Arbeitgeber Kündigung zurücknimmt?

Wenn Ihr Arbeitgeber seine Kündigung zurücknehmen möchte, haben Sie zwei Möglichkeiten auf diese Rücknahme zu reagieren:

  • Sie akzeptieren die Kündigungsrücknahme
  • Sie können die Kündigungsrücknahme ablehnen

Sollte Ihr Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, müssen Sie dies keineswegs akzeptieren. Zwar kann es in Ihrem Job dazu kommen, dass Ihr Chef eine Kündigung zurückziehen möchte, doch wenn Sie nicht mehr an dem Arbeitsverhältnis festhalten möchten, müssen Sie dies auch nicht tun. Stattdessen können Sie die sogenannte Kündigungsrücknahme ablehnen. In Folge dessen bleibt die Kündigung weiterhin wirksam. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis nach Ende der Kündigungsfrist beendet ist. Typische Gründe, die einem weiteren Festhalten am Vertrag entgegensprechen sind z.B: 

  • Beleidigungen des Arbeitgebers
  • Schlechtes Mitarbeiterklima
  • Arbeitgeber behauptet, dass Arbeitnehmer gewisse Qualifikation fehle     

Was passiert wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt?

Eine Zustimmung des Betriebsrats ist bei einer Kündigung grundsätzlich nicht vonnöten. Stattdessen muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber im Falle einer Kündigung immer angehört werden. Allerdings gibt es bestimmte Arbeitnehmer-Gruppen, bei denen der Betriebsrat einer Kündigung seinen Segen geben muss. Dies ist beispielsweise bei einem Mitglied des Betriebsrats oder einem Auszubildenden der Fall. Dies liegt daran, dass diese Arbeitnehmer-Gruppen einen besonderen Schutz genießen. Sollte sich der Arbeitgeber im Zuge dessen für die Rücknahme einer Kündigung entscheiden, muss der Betriebsrat nicht mehr tätig werden. 

Kann eine Kündigungsschutzklage zurückgenommen werden?

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Hierfür sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Haben Sie einmal Kündigungsschutzklage eingereicht, können Sie diese nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurücknehmen. Eine Rücknahme der Kündigungsschutzklage ist nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung Ihrer Kündigungsschutzklage möglich. Doch auch hier gilt wieder, dass die Zustimmung des Beklagten diesen Umstand heilen könnte. Stimmt der Beklagte der Rücknahme der Kündigungsschutzklage zu, ist eine wirksame Rücknahme also auch mitten in der Verhandlung möglich. In der Einlegung der Kündigungsschutzklage liegt im übrigen kein Einverständnis in die Kündigungsrücknahme des Arbeitgebers. Mitunter kann es für Sie sogar von Vorteil sein, den gerichtlichen Weg gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, obwohl Ihr Arbeitgeber von einer Kündigung absehen möchte. Stellt sich nämlich heraus, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, Ihnen aber kein Festhalten am Vertrag mehr zuzumuten ist, steht Ihnen ein Zahungsanspruch zu.  

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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise im Bereich des Arbeitsrechts immer mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie zum Beispiel Adressat einer Kündigung sein, unterstützen wir Sie bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Arbeitgeber oder gehen den Weg der Kündigungsschutzklage. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets das beste Ergebnis für Sie herausholen. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite und nutzen Sie im Anschluss unseren Online – Schnellcheck zur Prüfung Ihrer Ansprüche.

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