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Kündigung erhalten – was tun? Die ersten 5 Schritte nach einer Kündigung

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens bricht für Arbeitnehmer nicht selten eine ganze Welt zusammen. Schließlich verliert man nicht nur einen sicher geglaubten Arbeitsplatz, der als finanzielles Fundament diente. Obendrein kratzt dies ungemein am Selbstwert. Manch einer ist so überrascht von der Kündigung, dass zunächst einmal Lethargie an der Tagesordnung steht. Doch das ist genau der falsche Weg, damit umzugehen. Eine Kündigung wird nur selten zurückgenommen und es gibt es einige wichtige Dinge, die Sie nach Erhalt einer Kündigung tun müssen. So sollten Sie sich beispielsweise schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Auf die wichtigen Schritte, die Sie nach einer Kündigung gehen sollten, möchten wir im Folgenden genauer eingehen. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

In welcher Situation können wir Ihnen helfen?

Wie verhalte ich mich nach der Kündigung?

Es ist völlig normal, wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung vor Wut kochen. Doch geben Sie dies Ihrem Arbeitgeber keineswegs zum Ausdruck. Nehmen Sie das Kündigungsschreiben für Ihren Arbeitsvertrag stattdessen kommentarlos entgegen und bewahren Sie einen kühlen Kopf. Dies hat nur Vorteile für Sie. Schließlich können Ihnen falsche Reaktionen zu einem späteren Zeitpunkt im Kündigungsschutzprozess nur schaden. Wenn der erste Schock verdaut ist, sollten Sie pragmatisch an die Sache herangehen. Erfüllen Sie weiter Ihre arbeitsvertraglich geregelten Pflichten und erscheinen Sie pünktlich zu Ihrer Arbeit, bis der letzte Arbeitstag naht. Möglicherweise kommen Sie auch in den Genuss durch Resturlaub oder angehäufte Überstunden bereits früher von einer Freistellung zu profitieren. 

Kündigungsschreiben prüfen

Da eine Kündigung der Schriftform bedarf, erhalten Sie auf alle Fälle ein Dokument von Ihrem Arbeitgeber. Dieses gilt es auf Herz und Nieren zu prüfen. Die Chevalier Rechtsanwälte stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

Wann ist eine schriftliche Kündigung wirksam?

Damit die schriftliche Kündigung auch als rechtswirksames Kündigungsschreiben angesehen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wirksame ordentliche Kündigung muss eine Kündigungserklärung enthalten, der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform entsprechen, fristgemäß ergehen und dem betreffenden Arbeitnehmer zugehen. Besonders wichtig ist hierbei die Schriftform des Kündigungsschreibens. So sind sowohl ein einfaches Kündigungsschreiben (bspw. E-Mail) als auch ein gänzlich formloses Kündigungsschreiben schlichtweg unwirksam und entfalten keine Wirkung.

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Sonderkündigungsschutz anwendbar?

Im deutschen Arbeitsrecht genießen einige Personengruppen einen besonderen Kündigungsschutz. Dies rührt vor allem daher, dass sie ein gesteigertes Bedürfnis an einem festen Arbeitsplatz haben. Erhalten Sie ein Kündigungsschreiben, sollten Sie dementsprechend prüfen, ob ein Sonderkündigungsschutz bei Ihnen anwendbar ist.

Für welche Personen gilt ein besonderer Kündigungsschutz?

Erhalten Sie ein Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber, sollten Sie sich umgehend darüber informieren, ob bei Ihnen ein Sonderkündigungsschutz greift. Dieser besteht bei zum Beispiel folgenden Personengruppen:

Ob beim Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz besteht, ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz. Am besten holen Sie sich für diesen Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Seite.

Kündigung nicht unterschreiben

Mitunter kann es vorkommen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nebst Kündigungsschreiben selbst auch weitere Unterlagen zum Unterschreiben vorlegt. Dies sollten Sie keineswegs ohne eine detaillierte Kontrolle tun! Im Zweifel nicht unterschreiben und auch keinen Empfang quittieren. Sie wurden gekündigt? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung. Um die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erfahren, informieren Sie sich gerne auf unserer Abfindungsrechner Seite.

Sollte ich eine Kündigung unterschreiben?

Es gilt die Regel: Kein Arbeitnehmer sollte seine eigene Kündigung unterschreiben. Aus den Erhalt Ihrer Kündigung sollten Sie nicht bedenkenlos schriftlich bestätigen. Hieraus können sich nämlich schwere Nachteile für Sie ergeben. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass Sie fälschlicherweise bestätigen, keinen Resturlaub oder offene Überstunden mehr zu haben. Auch der Verzicht auf Lohnrückstände wird dadurch häufig festgehalten. Besonders schwerwiegend ist außerdem der Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie um Unterschriften bitten, legen Sie die Dokumente am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vor. 

Arbeitssuchend oder arbeitslos melden

Vor allem nach dem Ende eines langen Arbeitsverhältnisses eröffnet sich dem Arbeitnehmer eine gänzlich unbekannte Welt. So stellt sich die Frage, wie man mit der Agentur für Arbeit verfahren muss. Soll man sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden?

Wie kann ich mich arbeitslos melden?

Damit Sie sich arbeitslos melden können, müssen Sie heutzutage nicht mehr persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden. Mittlerweile funktioniert das arbeitslos melden auch online. Sie können sich online arbeitslos melden indem Sie den entsprechenden Antrag auf der Webseite der Agentur für Arbeit ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden. Da dies nach Erhalt einer Kündigung absehbar ist, können Sie dies auch bereits maximal drei Monate im Voraus erledigen. Sie können sich übrigens auch telefonisch arbeitslos melden.   

Kündigung innerhalb 3 Wochen anfechten

Mit dem Erhalt eines Kündigungsschreibens sollten Sie sich keineswegs zufrieden geben. Gemeinsam mit einem Experten für Arbeitsrecht können Sie sich effektiv gegen Ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wehren. Alles beginnt mit der Erhebung der Klage binnen drei Wochen. 

Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren?

Sie können eine Kündigung angehen, indem Sie sich im Wege der Kündigungsschutzklage wehren. Doch bei der Kündigungsschutzklage müssen Sie eine Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung beachten. Selbstverständlich können Sie eine Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einlegen. Allerdings ist hiervon aufgrund fehlender Expertise dringend abzuraten. Damit die Klage nämlich überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, müssen für die Kündigungsschutzklage auch die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Deshalb raten wir Ihnen dazu, gemeinsam mit einem Anwalt Kündigungsschutzklage einzureichen. Eine Weiterbeschäftigung nach gewonnener Kündigungsschutzklage ist dann viel wahrscheinlicher. 

Sollten Sie Adressat einer Kündigung sein, wenden Sie sich am besten schnellstmöglich an arbeitsrechtliche Experten, wie die Chevalier Rechtsanwälte. Wir stehen Ihnen nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern versuchen das Bestmögliche für Sie herauszuholen. Das heißt, dass wir zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber anstreben, bevor wir eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch jede Menge Geld. Denn die Kosten für eine Kündigungsschutzklage können hoch sein. Bei den Chevalier Rechtsanwälten erhalten Sie hingegen die Chance von der Prozesskostenfinanzierung zu profitieren, diese würde über einen Prozesskostenfinanzierer laufen. Hier müssen Sie nur dann zahlen, wenn die Klage erfolgreich war.

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Arbeitszeugnis anfordern

Nach dem Erhalt einer Kündigung geht nicht nur das normale, sondern auch das Arbeitsleben weiter. Dementsprechend stehen für Sie auch neue Bewerbungen an. Um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben, müssen Sie jedoch ein Arbeitszeugnis vorweisen. Dieses sollten Sie im Kündigungsfall also unbedingt anfordern.

Wann bekommt man ein Zeugnis nach Kündigung?

Im Zuge einer Kündigung sollten Sie unbedingt ein Arbeitszeugnis anfordern. Da Ihnen ein Arbeitszeugnis ohnehin zusteht, sollten Sie gleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Sollten Sie vergessen, ein Arbeitszeugnis nach Kündigung anzufordern, können Sie das Arbeitszeugnis auch nachträglich noch anfordern. Hierbei müssen Sie eine Frist von drei Jahren ab Ende des Arbeitsverhältnisses beachten. Gefällt Ihnen der Inhalt des Dokumentes nicht, können Sie beim Arbeitszeugnis eine Korrektur anfordern. Doch hierbei sollten Sie sich die Unterstützung eines Experten sichern. Die Chevalier Rechtsanwälte bieten Ihnen die Prüfung sowie das Anfordern neuer Arbeitszeugnisse an.

Einen neuen Job suchen

Hinter einer Kündigung muss nicht immer die wirtschaftliche Schieflage eines Unternehmens stecken. Häufig sind es auch zwischenmenschliche Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zum Ende des Arbeitsvertrags führen. In diesem Fall steckt in einer Kündigung auch immer etwas Gutes. Doch egal, wie Ihre persönliche Lage ist. Die Findung eines neuen Jobs ist immer die beste Methode, um den negativen Stress einer Kündigung zu den Akten legen zu können. 

Wie findet man am besten einen neuen Job?

Auf dem umkämpften Arbeitsmarkt einen neuen Job zu finden, klingt in der Theorie einfacher als es sich in der schlussendlichen Praxis häufig darstellt. Wenn man sich einen neuen Job suchen möchte, begibt man sich am besten auf einschlägige Onlineportale. Passende Stelle gefunden? Dann steht eines an erster Stelle: Bewerbungstraining. Und dieses umfasst nicht nur das bloße Schreiben einer Bewerbung. Schließlich müssen Sie für einen neuen Job nicht nur eine Bewerbung schreiben, sondern auch im Bewerbungsgespräch glänzen. Bereiten Sie sich also stets gut vor und lassen Sie sich von Niederlagen nicht unterkriegen. Schließlich lernt man immer aus seinen Fehlern und macht diese bestenfalls nicht noch einmal.  

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen weiterhelfen?

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf einen Partner verlassen, der sich im Arbeitsrecht bestens auskennt. Zu unseren umfangreichen Dienstleistungen gehört die Prüfung von Kündigungsschreiben, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber, das Einreichen einer Kündigungsschutzklage sowie die Prüfung und das Anfordern von Arbeitszeugnissen. Bei Fragen stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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