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Krankmeldung auf der Arbeit – Wann braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

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Krankmeldung

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Krankmeldung auf der Arbeit“

  • Bei Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankmeldung erforderlich 
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden. 
  • Die Krankmeldung muss schnellstmöglich erfolgen. Der Arbeitsvertrag kann hierzu Regelungen enthalten. 
  • Anwaltlicher Rat bei Konflikten um die Krankmeldung ist empfehlenswert. 
  • Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger an, muss der Arbeitgeber über die Verlängerung informiert werden. 


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Eine Krankmeldung auf der Arbeitsplatz unterliegt gesetzlichen Regelungen und es gibt bestimmte Vorgaben, die Arbeitnehmer beachten sollten. Diese Fragen werden oft von vielen Arbeitnehmern gestellt; ab welchem Tag benötige ich eine Krankmeldung? Wie lange vor Arbeitsbeginn muss ich mich krankmelden? Oder ab wann ist eine Au nötig (AU: Arbeitsunfähigkeit)? Ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankmeldung beim Arbeitgeber erforderlich. Die Krankmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. Sofern nichts anderes angeordnet ist, kann die Krankmeldung telefonisch erfolgen. Ab wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Arbeitsplatz erforderlich ist, ist im Arbeitsvertrag geregelt. In den meisten Fällen muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingehen. Eine Krankschreibung durch einen Arzt kann auch rückwirkend erfolgen, sofern sie innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird.

Auch das Wochenende ist bei der 3 Tages Frist mit einzurechnen. Ist man beispielsweise an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung prinzipiell an einem Samstag beim Arbeitgeber eingehen. Ausnahmsweise ist dann jedoch auch der Montag ausreichend. Jeder Körper macht einmal schlapp. Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen, ist es unerlässlich, dass Sie sich und Ihrer Gesundheit eine Auszeit gönnen. Hierbei müssen Sie selbstverständlich Ihren Arbeitgeber informieren, damit dieser sich um einen Ersatz kümmern kann oder rechtzeitig Ihre Aufgaben unter dem Rest der Belegschaft verteilen kann. Doch was regelt eigentlich das Arbeitsrecht zur Krankmeldung? Dies wollen wir im Folgenden einmal näher betrachten.

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Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

Wann ist eine Krankmeldung erforderlich? Eine Krankmeldung Ihrerseits sollte unverzüglich am ersten Tag Ihres Fernbleibens erfolgen. Im besten Fall geben Sie Ihrem Arbeitgeber noch vor Dienstantritt Bescheid. Anders sieht es bei einem ärztlichen Attest aus. Wie lange Sie ohne Attest aus Krankheitsgründen der Arbeit fernbleiben dürfen, wird in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben. Sollte dort nichts festgelegt worden sein, findet das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung. Dieses besagt, dass Sie maximal drei Kalendertage ohne ein ärztliches Attest der Arbeit fernbleiben dürfen. Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie somit bei einem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert(drei Tage Frist). Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Arbeitgeber gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZR 886/11) auch schon zuvor eine Bestätigung von Ihrem Arzt anfordern kann.

Kann ich eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung bekommen?

Wenn Sie es unterlassen, eine Krankmeldung abzugeben, kann dies schwere Konsequenzen haben. So kommt es nicht selten zu einer Abmahnung wegen zu spät abgegebener Krankmeldungen. Allerdings muss diese auch gerechtfertigt sein. Eine entsprechende Rechtfertigung ist nicht pauschal gegeben, sondern abhängig vom Einzelfall. Hierbei kommt es vielmehr auch auf weitere Parameter wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Schwere des Verstoßes an. So wiegt eine Verzögerung natürlich mehr wenn das Attest einige Tage verspätet eingeht, als wenn es nur einen halben Tag zu spät beim Chef eingereicht wird. Dass eine Abmahnung wegen verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich ist, zeigt ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG Hessen 12 Sa 522/10). Dieses bestätigte eine ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der während einer Betriebszugehörigkeit von sechs Jahren vier Abmahnungen für sieben verspätete Krankmeldungen erhielt.

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Wie formuliere ich eine Krankmeldung?

Sie müssen keine Krankmeldung schreiben, sondern können sich auch telefonisch krank melden. Dies kann mitunter sogar Vorteile haben, da Sie auf diese Art sicher gehen, dass die Krankmeldung auch wirklich bei Ihrem Betrieb eingeht. Aus Ihrem Telefonat oder Ihrer schriftlichen Krankmeldung sollte natürlich zunächst Ihr Name hervorgehen. Anschließend erklären Sie, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit fernbleiben. Auch das Inaussichtstellen eines Krankenscheins kommt bei Ihrer Krankmeldung gut an. Wenn Sie eine Krankmeldung selber schreiben oder telefonisch Bescheid geben, müssen Sie die expliziten Gründe für die Krankmeldung im übrigen nicht angeben.

Wie melde ich mich krank bei der Arbeit?

Es ist wichtig, die Vorgaben des Arbeitgebers hinsichtlich der Krankmeldung zu beachten. Eine Diagnose muss man dem Arbeitgeber jedoch nicht mitteilen. Es ist ratsam, sich vorab über die Regelungen zu informieren und sich an die Vorgaben zu halten, um die Entgeltfortzahlung zu sichern. Auch bei banalen Erkrankungen, wie einer leichten Erkältung müssen dringend die Vorgaben und Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Arbeitgebers eingehalten und dann gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitserklärung eingereicht werden.

Sollten Sie gesundheitlich angeschlagen sein, stellt sich natürlich die Frage: „Wen muss ich bei Krankheit informieren?“. Dies ist von Unternehmen zu Unternehmen anders. In der Regel bestimmt der Betrieb selbst wie eine Krankmeldung stattfinden soll. Viele verlangen von ihren Mitarbeitern, dass eine Krankmeldung telefonisch stattfinden muss. Andere wiederum setzen auf eine Krankmeldung per E-Mail. Heutzutage genügt es aber auch schon vielen Unternehmen, wenn Sie Ihrem Chef oder Vorgesetzten eine SMS oder eine Nachricht per Messenger-Dienst (bspw. WhatsApp) zukommen lassen.

Wie lange vor der Arbeit muss ich mich krank melden?

Es ist wichtig, dass Sie sich im Krankheitsfall vor Antritt Ihres Arbeitstages krank melden. Allerspätestens aber 30 Minuten nach dem Beginn Ihrer Arbeitszeit sollten Sie eine Krankmeldung mitgeteilt haben. Sollten Sie sich erst während der Arbeit krankmelden kann dies Konsequenzen für Sie haben. Schließlich kann Ihnen dies als unentschuldigter Fehltag angekreidet werden. Im Zuge dessen droht eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung.

Ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Pflicht?

Nur weil Sie krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben, müssen Sie nicht automatisch ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorweisen können. Das Arbeitsrecht sieht bei solchen Krankschreibungen eine Frist von vier Tagen vor. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber eine offizielle Krankmeldung schon vorher von Ihnen verlangen. Eine Krankmeldung ohne Arztbesuch sollten Sie persönlich bereits am ersten Tag telefonisch schnellstmöglich abgeben.

Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

Viele Arbeitnehmer stellen sich im Krankheitsfall die Frage, wann welche Bescheinigung bei ihrem Chef eingehen muss. Ebenfalls fragen sie sich: “Kann der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Krankmeldung verlangen?”. Da Sie eine übliche Krankmeldung selbst abgeben können, kann Ihr Arbeitgeber selbstverständlich verlangen, dass Sie eine entsprechende Meldung bei ihm abgeben. Andernfalls droht Ihnen eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens. Dementsprechend braucht man auch bereits für einen Tag eine Krankmeldung. Eine Krankmeldung reicht nach dem 3. Tag gemäß Arbeitsrecht nicht mehr aus. Spätestens ab Tag 4 Ihres Fehlens benötigen Sie nämlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt.

Hieraus ergibt sich

  • 1 Tag krankheitsbedingtes Fehlen (persönliche Krankmeldung genügt)
  • Maximal 3 Tage krankheitsbedingten Fehlens (persönliche Krankmeldung genügt)
  • Ab 4 Tagen krankheitsbedingten Fehlens (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird benötigt)

Wer erhält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Ihre Krankmeldung richten Sie an Ihren Arbeitgeber. Schließlich muss er wissen, dass Sie Ihrer Arbeit fernbleiben.

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Kann man 3 Tage zu Hause bleiben ohne Krankmeldung?

Ihr Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, warum Sie der Arbeit fernbleiben. Damit Sie kein unentschuldigtes Fehlen riskieren, sollten Sie sich mit einer entsprechenden Krankmeldung an Ihren Chef wenden. Spätestens ab Tag vier wird jedoch eine professionelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes gefordert.

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Kann ich mich per Mail krank melden?

In der Regel legt Ihr Arbeitgeber fest, wie er Ihre Krankmeldung im Fall der Fälle erhalten möchte. Dabei ist eine Krankmeldung per Telefon der gängigste Fall. Schließlich gehen Sie so auf Nummer sicher, dass der Betrieb schnellstmöglich über Ihr Fehlen informiert wird. Doch auch eine Krankmeldung per E-Mail ist häufig erwünscht. In seltenen Ausnahmefällen ist auch eine Krankmeldung per WhatsApp oder SMS möglich. Allerdings erlauben dies in der Regel nur kleinere Unternehmen. Hier sollten Sie dringend aufpassen. Sollte Ihr Chef nämlich nicht über diese Kanäle eine Krankmeldung erhalten wollen, gilt sie als nicht zugegangen. Dann droht eine Abmahnung wegen Krankmeldung per WhatsApp bzw. eine Abmahnung wegen Krankmeldung per SMS.

Was darf ich alles machen wenn ich krank geschrieben bin?

Grundsätzlich muss man festhalten, dass jegliche Aktivität, die nicht Ihrer Genesung im Wege steht, auch trotz Krankschreibung erlaubt ist. Dementsprechend sollte man vor allem Sport und andere körperliche Freizeitaktivitäten unterlassen. Auch ein Arbeiten trotz Krankmeldung ist theoretisch möglich.

Sollten Sie keine strikte Bettruhe verordnet bekommen, steht üblichen Aktivitäten nichts im Wege:

  • Einkaufen gehen
  • Leichten Sport treiben
  • Homeoffice
  • Arbeit im Büro
  • Urlaub, wenn er nicht genesungswidrig ist

Kann der Arzt sich weigern mich krank zu schreiben?

Selbstverständlich besteht für Ihren Arzt keine Pflicht, Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Sollte er oder sie der Meinung sein, dass Sie Ihrer Arbeit problemlos nachgehen können, wird er sie nicht arbeitsunfähig schreiben.

Kann ich eine Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung erhalten?

Doch was passiert eigentlich, wenn Sie eine Krankmeldung nicht abgeben oder diese erst verspätet bei Ihrem Chef eingeht? Da Sie aufgrund unentschuldigten Fehlens Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt haben, ist theoretisch eine verhaltensbedingte Kündigung seitens Ihres Arbeitgebers möglich. Allerdings kommt es zu dieser in der Regel erst dann, wenn dieses Fehlverhalten mehrfach zu beobachten war. Sollte dies dennoch der Fall sein, können Sie mit unserem Abfindungsrechner die Höhe der Ihnen zustehenden Abfindung berechnen.

Gesetzliche Regelung Krankmeldung – Weitere Details

Stellen Sie sich vor, Sie sind krank und arbeiten nicht mehr. In Deutschland gibt es ein Gesetz, das Ihnen hilft: das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier erfahren Sie, was Sie über das Entgeltfortzahlungsgesetz und seine Bestimmungen wissen müssen.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn haben, auch wenn sie krank sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer bei Krankheit eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall erhalten. Dieser Anspruch ist im §3 EnfZG geregelt. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen, spätestens am dritten Tag seiner Erkrankung muss der Arbeitnehmer eine „Ärztliche Bescheinigung“ vorlegen. Daraufhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versäumten Tage bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten.

In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Lohn fortzuzahlen. Sofern die Arbeitsunfähigkeit selbstverschuldet ist, ist keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz bietet allgemeinen Schutz für diejenigen, die krank sind und arbeitsunfähig sind und ist somit sowohl für das Unternehmen als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen vorteilhaft. Es schafft Klarheit beim Umgang mit Erkrankungsfällen im Betrieb; so können unmissverständlich vereinbarte Regeln definiert werden, um Konflikte im Vorfeld zu vermeiden oder frühzeitig abzuwenden.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Sollten Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Dabei helfen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte nicht nur bei Anliegen rund um die Krankmeldung. Auch bei anderen Anliegen wie einer Kündigungsschutzklage oder dem Wunsch nach einem wohlwollenden Arbeitszeugnis unterstützen wir Sie gerne. Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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