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Krank im Urlaub

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Geprüft von Paul Krusenotto

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Das Wichtigste zum Thema „Krank im Urlaub“

  • Im Falle einer Krankheit im Urlaub, muss das dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
  • Eine Erstattung des Urlaubsanspruchs bei Krankheit im Urlaub ist möglich.
  • Die Urlaubstage werden bei einer Krankheit im Urlaub nicht angerechnet.
  • Das Attest kann bei längerer Krankheit im Ausland erforderlich sein.
  • Es besteht keine Pflicht zur Erstattung von Reisekosten bei Krankheit im Ausland.
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit vor dem Urlaubsantritt werden Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
  • Es gibt Kein Anspruch auf doppelte Urlaubsvergütung.
  • Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Ersatzurlaub zu gewähren.


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Was kann ich im Urlaub tun, wenn ich mich krank melde? 

Verdirbt Ihnen eine heftige Krankheit die erholsamen Tage, sind Sie nicht machtlos. Sie können sich die Urlaubstage zurückholen, vorausgesetzt Sie halten sich an bestimmte Fristen und Pflichten. Am wichtigsten ist, dass Sie dabei wirklich arbeitsunfähig sind. Ist Ihnen nur ein bisschen unwohl, weil Sie lange geflogen sind oder vielleicht etwas gegessen haben, dass Ihnen nicht bekommt, können Sie das nicht geltend machen. Sie brauchen zudem bereits ab dem allerersten Tag ein Attest vom Arzt, der Ihnen bescheinigt, dass Sie krank sind. Gerade bei Attesten oder ärztlichen Bescheinigungen von Ärzten aus dem Ausland wird es aber schwierig, weil diese nicht immer alle Nachweispflichten erfüllen. Oftmals schreiben die Ärzte im Urlaubsland auf dem Attest zwar, dass und warum Sie krank sind, nicht aber, dass Sie arbeitsunfähig sind. Unter diesen Umständen bringt Ihnen ein Attest überhaupt nichts. Dann wird Ihr Arbeitgeber Ihnen die Urlaubstage nicht wieder gutschreiben. Sie sollten zudem Ihre Krankenkasse informieren und auch dort eine ärztliche Bescheinigung einreichen. 

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Habe ich auch Anspruch auf Urlaub, obwohl ich lange Zeit krank war?

Ja, den haben Sie in aller Regel. Selbst wenn Sie ein Jahr lang nicht arbeiten, weil Sie so schwer erkrankt sind, dass Sie arbeitsunfähig sind, erhalten Sie weiterhin all Ihre Urlaubstage. Der Urlaub nämlich hängt nicht von den gearbeiteten Tagen ab, sondern von Ihrem Arbeitsvertrag – und der besteht schließlich weiterhin. Das Problem liegt aber auf der Hand: Solange Sie krank sind, dürfen und können Sie natürlich keinen Urlaub einreichen. Sie können aber beruhigt sein, ist Ihr Urlaubsanspruch doch auch über das Jahr hinaus gültig.

Wie lange ist mein Anspruch nach meiner Krankheit noch gültig?

Sie können Ihren Urlaubsanspruch mit ins nächste Jahr nehmen und ihn dort beliebig beantragen. Grundsätzlich dürfen Sie den Urlaub bis einschließlich 15 Monate nach dem abgelaufenen Kalenderjahr nehmen, in dem Sie erkrankt waren. Mussten Sie beispielsweise das gesamte Jahr 2021 das Bett hüten, dürfen Sie den Urlaub bis einschließlich 31.03.2023 einreichen. Das ist anders als bei normalen Urlaubstagen, sogenannter Resturlaub, welche Sie aus dem Vorjahr mitnehmen. Diese freien Tage müssen Sie in den ersten drei Monaten des Folgejahres einreichen. Nehmen Sie hier Urlaubstage aus 2022 mit, müssen Sie diese bis zum 31.03.2023 genommen haben.

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Wann verfällt Urlaub bei Krankheit? 

Wenn Arbeitnehmende im Urlaub krank werden, können diese Urlaubstage zu einem anderen Zeitpunkt genommen werden. Die Krankheitstage zählen nicht als Urlaub und können den vereinbarten Urlaubstagen gutgeschrieben werden. Der Urlaub kann aber bei besonders langer Krankheit verfallen, da das Bundesarbeitsgericht hier eine zeitliche Grenze für das Ansammeln von Urlaubstagen setzt. Auch ohne tarifvertragliche Regelung verfällt bei langer Krankheit nach 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres der Urlaubsanspruch. Sollte ein Arbeitnehmer zum Beispiel seit 2019 arbeitsunfähig krankgeschrieben sein und im März 2023 zurückkommen, hat er lediglich Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung für 2022 und anteilig für 2023, da der Anspruch von 2017 im März 2021 verfallen ist. Informieren Sie sich jetzt zu weiteren Themen des Arbeitsrechts.

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Wann habe ich keinen Anspruch auf neue Urlaubstage, weil ich krank war?

Es gibt zwei Szenarien, in denen Sie keine zusätzlichen Urlaubstage bekommen, obwohl Sie während der freien Zeit krank waren. Das ist zum einen der Fall, wenn Sie sich frei genommen haben, um Überstunden abzubummeln. Und zum anderen, wenn Ihr Kind in der Urlaubszeit krank wird. Zwar gilt, dass Sie an einem normalen Tag frei bekommen, wenn ihr Kind krank wird, oder sie Kinderkrankengeld bekommen. Doch wird es während Ihrer Urlaubszeit krank, haben Sie in aller Regel Pech gehabt – auch, wenn Sie den Urlaub dann nicht richtig nutzen können. 

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