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Homeoffice: Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen

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Homeoffice

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Geprüft von Paul Krusenotto

Legal Tech Experte

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Das Wichtigste zum Thema “Homeoffice: Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen”

  • Homeoffice ist das Arbeiten von zu Hause aus. 
  • Es ist vorteilhaft, wenn vertragliche Regelungen zum Homeoffice vorhanden sind. 
  • Arbeitszeit im Homeoffice muss zumindest gleich erfasst werden wie Arbeitszeit im Betrieb. 
  • Kosten für das Homeoffice müssen nicht zwangsweise vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • Versicherungsschutz im Homeoffice muss gewährleistet sein. 
  • Datenschutz muss auch im Homeoffice gewährleistet sein. 
  • Homeoffice-Regelungen müssen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. 


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Spätestens in der Corona-Krise hat das Homeoffice immer mehr an Bedeutung erlangt. Schließlich setzten Arbeitgeber auf die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter vom heimischen Schreibtisch aus arbeiten zu lassen. Zu Zeiten hoher Inzidenzen wurden sie von staatlicher Seite sogar dazu verpflichtet, wenn es ihnen möglich war. Wie sich herausstellte, arbeitete manch einer von Zuhause sogar effizienter als im klassischen Büroalltag. Wir wollen das Thema Homeoffice in der arbeitsrechtlichen Praxis einmal näher beleuchten. Dabei sollen Fragen wie “Kann ich im Homeoffice arbeiten?” und “Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?” im Fokus stehen. 

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Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobiles Arbeiten?

Ist Homeoffice gleich Heimarbeit? Die Antwort lautet ja. Häufig werden zu dem Begriff des Homeoffice auch viele unterschiedliche weitere Worte wie zum Beispiel die Telearbeit oder Teleheimarbeit gezählt. Dabei muss man ab und zu klare Abgrenzungen vornehmen. So muss man einen Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten feststellen. Wie bereits aus den Begriffen hervorgeht, findet die Arbeit beim Homeoffice in den eigenen vier Wänden des Arbeitnehmers statt. Im Gegensatz dazu steht es ihm oder ihr beim mobilen Arbeiten frei, von wo aus die geschuldete Arbeitspflicht erfüllt wird. Beim Homeoffice im Arbeitsrecht trifft man auch häufig auf den Namen der Telearbeit. Anders als beim mobilen Arbeiten muss der Arbeitgeber beim Homeoffice bzw. der Telearbeit einen vollwertigen Arbeitsbereich beim Mitarbeiter ausstatten. Hierzu gehört neben Schreibtisch und passendem Stuhl auch die technische Ausstattung in Form eines PCs, einer Maus sowie einer Tastatur – klassische Büroausstattung eben. Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenverordnung. Das Homeoffice bzw. Die Telearbeit müssen obendrein im Arbeitsvertrag Erwähnung finden. Hier legen die Parteien fest, wie viele Wochenstunden im heimischen Büro abgeleistet werden und in welchem Umfang der Arbeitgeber die Kosten für die Büroausstattung trägt. Unabhängig des Arbeitsortes gelten auch beim Homeoffice und dem mobilen Arbeiten das Arbeitszeit- sowie das Arbeitsschutzgesetz.

Wie läuft Home Office ab?

Viele Arbeitnehmer wünschen sich nichts sehnlicher, als von Zuhause aus arbeiten zu können. Doch was bedeutet Arbeiten im Homeoffice? An sich absolvieren Sie auch beim Home Office die gleichen Aufgaben, die Sie im Büro erfüllen müssten. Allerdings sieht das Prozedere etwas anders aus. Grundsätzlich fällt der persönliche Kontakt zum Chef und den Kollegen weg. Das bedeutet, dass Sie bei Fragen und/oder Bitten um teilweise unpersönliche Telefonate oder E-Mail-Schriftverkehr nicht herum kommen. Außerdem kann Mitarbeiterüberwachung auch im Homeoffice eine Rolle spielen. Ihre Arbeitszeit wird häufig durch das Einloggen in ein Erfassungssystem gemessen. So kann Ihr Arbeitgeber feststellen, wie viele Stunden Sie geleistet haben. Wen diese etwas distanzierten Kommunikationswege nicht stören, der wird mitunter von Zuhause aus sogar effizienter arbeiten können

Warum macht man Homeoffice?

Es gibt unterschiedliche Ursachen, die beim Arbeitnehmer den Wunsch auf Homeoffice entstehen lassen können. Das Homeoffice während Corona war ein Schritt, der für viele Unternehmer unausweichlich war. Schließlich wollten bzw. sollten sie die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer effektiv schützen. Doch die Heimarbeit wird auch nach Corona noch einen großen Stellenwert haben. Typische Gründe fürs Homeoffice können sein:

  • kein langer Arbeitsweg
  • Flexiblere Arbeitsgestaltung
  • Bessere Work-Life-Balance
  • Effizienteres Arbeiten
  • Einsparen von Kosten
  • Zeitersparnis

Wie effektiv ist Homeoffice?

Jeder Mensch ist anders. Dies gilt nicht nur für den Charakter und die Freizeitgestaltung, sondern auch für das Berufsleben. Dementsprechend gibt es Arbeitnehmer, die sich in ihren eigenen vier Wänden nur erholen, aber keineswegs arbeiten können. Anderen wiederum fällt das Arbeiten im Homeoffice viel leichter als im Büro. Wer effektives Arbeiten im Homeoffice anstrebt, sollte sich um eine ansprechende Atmosphäre bemühen. Am besten gelingt Homeoffice im Job, wenn man ein eigenes Arbeitszimmer besitzt.

Was muss der Arbeitgeber im Homeoffice zahlen?

Die Arbeit im Homeoffice erspart Ihnen den Arbeitsweg und weitere Unannehmlichkeiten. Doch wie wird im Home Office bezahlt? Auf Ihren Stundenlohn hat die Arbeit von Zuhause aus in der Regel keinen Einfluss. Dennoch müssen Sie und Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Homeoffice Vereinbarung festschreiben. Hier können unterschiedliche Aspekte festgeschrieben werden:

  • Arbeitszeit
  • Kostenübernahme von technischer Ausstattung
  • Kostenübernahme von Büromöbeln
  • Kosten für Strom, Telefon und Internet

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Habe ich ein Recht auf Homeoffice?

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob so etwas wie ein Anspruch auf Homeoffice besteht. Eine Homeoffice-Regelung gibt es bislang noch nicht. Allerdings werden die Stimmen, die eine entsprechende rechtliche Verankerung fordern, immer lauter. Vor allem Eltern auch nach der Elternzeit erhalten dank Homeoffice auch mit Kind die Möglichkeit zu arbeiten. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis das Recht auf Homeoffice im Gesetz verankert wird. Bislang sträubten sich vor allem Arbeitgeberverbände dagegen. Schließlich gibt es auch Gründe, die gegen die Heimarbeit sprechen. So argumentieren viele Arbeitgeber beispielsweise mit einem fehlenden Datenschutz im Homeoffice.
Mehr über das Recht auf Home erfahren Sie hier.

Kann Arbeitgeber Home Office verlangen?

Wer sagt eigentlich, dass der Wille zum Homeoffice nur vom Arbeitnehmer ausgehen muss? Umgekehrt kann es ebenfalls der Fall sein. Doch kann man Mitarbeiter zum Homeoffice zwingen? Grundsätzlich muss man festhalten, dass ein Arbeitgeber nicht über den Wohnraum eines seiner Arbeitnehmer verfügen kann. Dementsprechend muss eine beiderseitige Vereinbarung getroffen werden. Da die geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz auch im Homeoffice Anwendung finden, ist mitunter sogar dringend davon abzuraten, das Büro nach Hause zu verlagern. Ausnahmen galten nur im Zuge der sogenannten Corona-Notbremse. Hier waren die Arbeitgeber nicht mehr nur dazu verpflichtet, die Heimarbeit anzubieten. Wenn es die Tätigkeit und die anderen Rahmenbedingungen des Arbeitnehmers zuließen, waren Sie sogar zum Homeoffice verpflichtet.

Was bedeutet die Home Office Pflicht?

Die Homeoffice Pflicht sieht vor, dass alle beruflichen Tätigkeiten, die von Zuhause aus erledigt werden können, auch dort stattfinden. Homeoffice für alle ist jedoch nicht möglich. Schließlich gibt es Berufe, bei denen eine Arbeit in den eigenen vier Wänden schlicht nicht möglich ist. Dies gilt grundsätzlich für Tätigkeiten, die nicht ausschließlich im Büro stattfinden (bspw. Handwerker, Ärzte, Polizisten).

Wo darf ich Homeoffice machen?

Im Gegensatz zur mobilen Arbeit, die Sie von überall aus erledigen können, muss die Arbeit im Homeoffice in Ihrem Zuhause stattfinden. Damit sind Sie ortsgebunden. Wo Sie jedoch in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten, ist Ihnen überlassen. Allerdings sollten Sie nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vom Homeoffice im Keller absehen.

Kann ich Home Office steuerlich absetzen?

Das heimische Arbeiten verbraucht nicht nur Strom- und Heizkosten. Auch alltägliche Verbrauchsgüter wie Druckerpapier summieren sich mit der Zeit zu hohen Kosten. Doch Arbeitnehmer können das Homeoffice absetzen. Wenn Sie Ihr Homeoffice steuerlich absetzen möchten, können Sie dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr tun. Ihr Homeoffice sollten Sie bei der Steuer also unbedingt angeben.

Darf ich einen Nebenjob im Homeoffice haben?

Sollte Ihr Nebenjob den Interessen Ihres Arbeitgebers nicht entgegenstehen, kann er Ihnen diese Tätigkeit nicht verbieten. Als Interessenkonflikt steht regelmäßig eine mögliche nicht nur unerhebliche Rufschädigung des Chefs im Fokus (Beispiel: Krankenpfleger arbeitet nebenberuflich als Totengräber; Aktenzeichen 6 AZR 357/01). Selbiges gilt für eine Beschäftigung bei einem konkurrierenden Unternehmen. Im besten Falle spielen Sie bei Nebentätigkeiten gegenüber Ihrem Arbeitgeber immer mit offenen Karten. Eine Pflicht zur Anzeige kann sich häufig bereits aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Anderenfalls könnte Ihnen eine Abmahnung drohen.

Muss ich während der Quarantäne im Homeoffice arbeiten?

Sollten Sie im Homeoffice arbeiten, bedeutet die Quarantäne keineswegs, dass Sie nicht arbeiten müssen. Wer die Quarantäne-Zeit in den eigenen vier Wänden “absitzen” muss, ist auch nach wie vor zur Arbeit verpflichtet. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn Sie erkrankt und krankgeschrieben sind. Im Falle der mobilen Arbeit gilt die Arbeitspflicht auch dann, wenn Sie anderswo in Quarantäne gehen müssen.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice?

Sollten Sie einen Arbeitsunfall im Homeoffice haben, deckt Ihre Krankenversicherung die anfallenden Behandlungskosten ab. Doch wie sieht es mit den Folgekosten aus, die bei einem klassischen Arbeitsunfall von der Unfallversicherung übernommen werden? Hierzu hat das Bundessozialgericht folgendes Urteil gefällt:

“Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber zu verantworten und vermag der Versicherte selbst am besten zu beherrschen. Der Wohnbereich ist dem Versicherten im Regelfall besser bekannt als anderen. Für die mit ihm einhergehenden Gefahren ist der Versicherte selbst verantwortlich“ (B 2 U 5/15 R).

Dementsprechend handelt es sich nur in Ausnahmefällen um einen “echten” Arbeitsunfall. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie bei einer Tätigkeit mit beruflichem Bezug verunfallen. Stürzen und verletzen Sie sich beispielsweise, wenn Sie zum klingelnden Arbeitshandy rennen, gilt dies als Arbeitsunfall.

Wie können die Chevalier Rechtsanwälte Ihnen in Fragen des Homeoffices weiterhelfen?

Das Homeoffice erlangt in unserer Arbeitswelt eine immer größer werdende Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich der rechtlichen Besonderheiten bewusst sind. Sollten Sie Fragen zum Arbeitsrecht im Allgemeinen und/oder der Heimarbeit im Besonderen haben, stehen Ihnen die Chevalier Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Sie benötigen arbeitsrechtliche Unterstützung? Nutzen Sie jetzt unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung

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